Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat am Mittwochnachmittag den Weg für das TKG-Änderungsgesetz 2025 frei gemacht. Die Abgeordneten stimmten dem Gesetzentwurf „zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen“ (21/319) mehrheitlich zu. Für den Entwurf stimmten Unionsfraktion, SPD-Fraktion und die AfD-Fraktion, die Fraktion Die Linke stimmte dagegen, die Fraktion der Grünen enthielt sich. Mit der Novelle sollen die Rahmenbedingungen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur verbessert und Planungsvorhaben im Bereich des Mobilfunk- und Glasfaserausbaus beschleunigt werden. Geplant ist, dass der Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Die Bedeutung des Netzausbaus werde „gesetzlich klargestellt“, um entsprechenden Ausbauvorhaben in Genehmigungsverfahren „ein besonderes Gewicht zu verleihen“, heißt es im Entwurf. Die Regelung soll befristet bis zum 31. Dezember 2030 gelten und müsse in allen Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.
Vertreter der Unionsfraktion zeigten sich zufrieden mit dem Entwurf und sprachen von einem klaren Zeichen. Auch vonseiten der SPD-Fraktion war die Rede von einer schnellen und gelungenen Umsetzung sowie einem wichtigen Signal an den Markt. Die AfD-Fraktion begrüßte die Zielsetzung des Entwurfs, kritisierte jedoch insbesondere die vorgesehene Befristung bis zum Jahr 2030. Eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen merkte an, es müsse sich in der Praxis zeigen, ob der Hebel im Gesetz tatsächlich die erwartete Beschleunigungswirkung entfalte. Ihre Fraktion begrüße die zeitliche Befristung, zudem sei eine umfassende Wirksamkeitsprüfung nötig. Vonseiten der Fraktion Die Linke kam deutliche Kritik an den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Glasfaserausbau, so habe etwa eine Begrenzung der Subunternehmerketten keinen Eingang in den Entwurf gefunden.
Quelle: Deutscher Bundestag