ausschuss prvwIn seiner Sitzung am 26. September 2025 hat der Bundesrat einen neuen ständigen Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung eingesetzt. Der Aufgabenbereich des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung des Bundesrates spiegelt die Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) wider.

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Themenbereiche:

  • Digitaler Staat
  • Digitale Wirtschaft
  • Digitale Souveränität
  • Digitale Infrastrukturen
  • Internationale Digitalpolitik
  • Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau

Vorlagen der Bundesregierung, die dem Bundesrat unter Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung in den genannten Bereichen zugeleitet werden, sowie Vorlagen der Landesregierungen, für die bei der Bundesregierung das BMDS zuständig wäre, werden vom Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung des Bundesrates federführend beraten. Der Ausschuss berät Vorlagen, die federführend einem der übrigen 15 Ausschüsse des Bundesrates zugewiesen sind, mitberatend, wenn die Bereiche Digitales oder Staatsmodernisierung von den Vorlagen mit angesprochen werden. Neben nationalen Regelungsvorschlägen für Gesetze und Verordnungen befasst sich der Ausschuss mit Vorhaben der Europäischen Union im Rahmen der Zuständigkeit der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Digitalpolitik und der Staatsmodernisierung.

Das Herzstück der parlamentarischen Tätigkeit ist die Arbeit in den Ausschüssen. Jede Vorlage, gleichgültig, ob sie von der Bundesregierung, vom Bundestag oder von einem Land kommt, wird in der Regel erst in den Ausschüssen beraten. Fachlich versierte Landesminister oder in ihrem Auftrag handelnde Bedienstete aus den Landesministerien prüfen sie auf "Herz und Nieren". Jedes Land entsendet in jeden Ausschuss ein oder mehrere Mitglieder und besitzt dort eine Stimme. Alle Ausschussmitglieder können sich durch Beauftragte, das sind fachkundige Ministerialbeamte, vertreten lassen. (Artikel 52 Abs. 4 GG) Davon wird insbesondere in den Fachausschüssen häufig Gebrauch gemacht. Manche Ausschüsse tagen sogar fast immer in "Beamtenbesetzung". Die Beauftragten können während der Sitzung wechseln, so dass dann bei jedem einzelnen Tagesordnungspunkt die entsprechenden Experten der Länder beteiligt sind: im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Beispiel die Spezialisten für Bodenschutz, Wasserwirtschaft, Abfallentsorgung oder Immissionsschutz.

In den Fachausschüssen werden die Vorlagen bis ins letzte Detail beraten; hier können die Länder die Gesetzgebung des Bundes und die Vorschriften der Europäischen Union mitgestalten, kontrollieren und verbessern. Der gute Ruf, den die Bundesratsausschüsse haben, ist begründet in dem handfesten Fachwissen, das in den Ausschüssen versammelt ist, und in den Erfahrungen, die die Landesexekutive beim Gesetzesvollzug durch Bürger- und Aufgabennähe ständig sammelt. In den Ausschüssen vollzieht sich auch ein Teil des ständigen Dialogs zwischen Bund und Ländern. Denn Bundeskanzler und Bundesminister haben das Recht - und auf Verlangen des Bundesrates die Pflicht - an den Ausschusssitzungen (wie auch an den Plenarsitzungen) teilzunehmen. (Artikel 53 GG) Sie müssen jederzeit gehört werden. An den Beratungen können auch Beauftragte der Bundesregierung, also Bedienstete aus den Bundesministerien, teilnehmen. So sitzen sich in den Ausschusssälen des Bundesrates die jeweiligen Experten der Bundesexekutive und der Länderexekutiven gegenüber.

Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich, weil eine offene und freimütige Aussprache Diskretion braucht und auch vertrauliche Dinge erörtert werden. Die konstituierende 1. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung findet am 1. Oktober statt.