channel 5032857 1280 prvwIm Jahr 2024 flossen laut Bundesregierung 158,5 Millionen Euro aus der LKW-Maut in den Bereich der Bundeswasserstraßen. Das geht aus einer Antwort der Regierung (21/2328) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Der Investitionsbedarf für die Wasserstraßeninfrastruktur bestehe an den Bundeswasserstraßen vor allem für Erhalt und Ersatz der Anlagen, schreibt die Regierung. Ersatzinvestitionen und Erhaltungsmaßnahmen, die bereits jetzt Baureife haben oder bei denen in den Jahren 2026 bis 2029 Baurecht vorliegen wird, würden „mit dem zur Verfügung stehenden Finanzrahmen umgesetzt“. Der Bedarf werde fortlaufend geprüft und regelmäßig in die Haushaltsaufstellung der Bundesregierung eingebracht. Priorität bei den Investitionen in die Wasserstraßeninfrastruktur hätten Sicherheit und Ersatzinvestitionen, schreibt die Bundesregierung. „Danach folgen wir streng dem Prinzip Erhalt vor Ausbau, wobei die verkehrswirtschaftliche Relevanz von Baumaßnahmen bei der Prioritätensetzung mit einbezogen wird.“

Zur Beantwortung der Frage, wie die Bundesregierung es begründet, „dass im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität die Wasserstraßeninfrastruktur nicht berücksichtigt werden soll, obwohl im Haushaltsentwurf für 2025 und 2026 kein signifikanter Anstieg der Mittel geplant ist“, heißt es: „Die Wasserstraße konnte bisher noch nicht im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität berücksichtigt werden.“ Für die Bundeswasserstraßen seien rund 1,5 Milliarden Euro im Einzelplan 12 veranschlagt. Mit Blick auf die mittelfristige Finanzplanung wird mitgeteilt: Die Bundesregierung setze sich für eine auskömmliche Finanzausstattung ein, um eine mittel- bis langfristig kalkulierbare Planungsgrundlage für die Bundeswasserstraßen zu haben.

Quelle: Deutscher Bundestag