Um die Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr geht es bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 26. Januar 2026, ab 13 Uhr im Sitzungssaal E.700 des Paul-Löbe Hauses. Die geladenen Sachverständigen werden sich zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt“ (21/2999) äußern.
Ziel des Regierungsentwurfes ist es, Verkehrsdaten künftig zuverlässig über den Nationalen Zugangspunkt digital bereitzustellen. Der Gesetzesentwurf schafft laut Bundesregierung einen neuen nationalen Rechtsrahmen für die Einführung, den Betrieb und die Qualitätssicherung von Intelligenten Verkehrssystemen (IVS) im Straßenverkehr sowie deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern. Damit würden die unionsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2010/40/EU (IVS-Richtlinie) und der dazugehörigen delegierten Verordnungen in nationales Recht umgesetzt und die digitale Transformation des Verkehrssektors gefördert, heißt es in dem Entwurf.
Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Sie steht anschließend in der Mediathek zum Abruf bereit.
Quelle: Deutscher Bundestag
