sq lim UK9XKBLbwBA unsplash prvwDie Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Erhalt und Ausbau von Straßenbäumen geantwortet. Aktuell liegen der Bundesregierung keine bundesweiten Daten zu Anzahl, Zustand oder Pflege von Straßenbäumen vor. Um diese Lücke zu schließen, soll jedoch auf Grundlage der bestehenden Baumkataster der Länder ein bundesweites einheitliches Baumkataster erstellt werden.

Die EU-Wiederherstellungsverordnung verlangt bis 2030 den Erhalt der städtischen Baumüberschirmung sowie die Pflanzung von zusätzlich 3 Milliarden Bäumen in Europa. Deutschland plant hierfür einen nationalen Beitrag von 16 Millionen Bäumen, darunter auch Straßenbäume. Zur Umsetzung dieser Ziele werden Neupflanzungen und Pflege durch verschiedene Förderprogramme unterstützt, etwa durch den KfW-Zuschuss 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“, der bereits über 14.000 Straßenbäume in 343 Kommunen fördert.

Wissenschaftliche Studien belegen die positiven Effekte von Straßenbäumen auf das lokale Klima, die Luftqualität und die Gesundheit der Bevölkerung, wenn auch mit begrenzter Wirkung auf Feinstaub und Lärm. Rechtlich gibt es derzeit keinen bundesweiten Zwang zur Nachpflanzung gefällter Bäume, doch viele Kommunen haben eigene Baumschutzsatzungen eingeführt. Die Bundesregierung setzt vor allem auf bestehende Fördermaßnahmen, um die EU-Ziele zu erreichen und den Erhalt sowie Ausbau von Straßenbäumen voranzutreiben.

Quelle: Bundestagsdrucksache 21/6203