transport 739211 1280 thumbUm mehr Wettbewerb im Schienenpersonenfernverkehr zu erreichen, setzt die Bundesregierung nach eigener Aussage auf zusätzliche Impulse durch die im Rahmen des Vierten Eisenbahnpakets erfolgte europaweite Öffnung der Schienenpersonenverkehrsmärkte und wird sich auch bei der nationalen Umsetzung des Pakets für wettbewerbsstärkende Maßnahmen einsetzen. Das geht aus der Stellungnahme der Bundesregierung zum Sondergutachten der Monopolkommission "Bahn 2017: Wettbewerbspolitische Baustellen" (18/13290) hervor, die als Unterrichtung (19/6893) vorliegt. Die Regierung geht darin auf 30 Punkte ein, die die Monopolkommission in ihrem Sondergutachten aufgeführt hat.

Unter anderem begrüßt die Regierung der Vorlage zufolge, "dass die Monopolkommission die Stärkung der Bundesnetzagentur sowie die Einrichtung der Beschlusskammern befürwortet". Anders als die Monopolkommission sieht die Regierung hingegen kein Risiko darin, dass Finanzzuschüsse von 2,4 Milliarden Euro vom Bund an die Deutsche Bahn AG als unerlaubte staatliche Beihilfe zu qualifizieren sind. Die Bundesregierung handle bei der Eigenkapitalerhöhung und den einbehaltenen Gewinnen wie ein privater Investor, heißt es in der Unterrichtung. Es handle sich daher nicht um eine unerlaubte staatliche Beihilfe im Sinne des Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Diese Einschätzung habe auch die Europäische Kommission bestätigt, die nach Prüfung des "Private Investor Tests" für diese Kapitalmaßnahmen derzeit laut Bundesregierung keine Notwendigkeit einer weiteren beihilferechtlichen Prüfung des Sachverhaltes sieht.

Zur Einschätzung der Monopolkommission, das durch das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) insbesondere mit der Preisobergrenzenregulierung für Trassenpreise ein geeignetes Instrument eingeführt worden sei, um die Preissetzungsspielräume eines regulierten Unternehmens sinnvoll zu begrenzen, wenngleich "verschiedene Aspekte der Ausgestaltung der neuen Anreizregulierung gegen eine kostendämpfende Wirkung auf den Eisenbahnmärkten sprechen", nimmt die Bundesregierung ebenfalls Stellung. In der Unterrichtung heißt es dazu: "Um den Schienenverkehr im intermodalen Wettbewerb zu stärken, sollten aus Sicht der Bundesregierung Kostensenkungspotentiale genutzt werden, denn etwa 30 Prozent des Gesamtumsatzes der Eisenbahnverkehrsunternehmen entfallen auf Nutzungsentgelte, wie Trassen- und Stationsentgelte, die an die Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu zahlen sind."

Der Gesetzgeber habe sich "nach langer Diskussion" für die im ERegG verankerte Form der Anreizsetzung bei Trassenpreisen entschieden. Das System ziele auf eine einfache und transparente Ausgestaltung, da erstmals eine Anreizsetzung im System der Trassenentgelte verankert worden sei, schreibt die Regierung. Nachdem Erfahrungen mit dem neuen Modell gesammelt wurden, sei eine weitere Ausgestaltung des Modells denkbar.

Quelle: Deutscher Bundestag