Der Verband der Ingenieure für Kommunikation e. V. (IfKom) begrüßt das vom Bundeskabinett beschlossene Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Gleichzeitig verurteilen die IfKom jegliche Form von Antisemitismus, Rassismus und Volksverhetzung sowie Hassbotschaften, unabhängig davon, von welcher politisch oder religiös ausgerichteten Seite diese kommen.

Die Informations- und Kommunikationstechnik muss grundsätzlich frei von Diskriminierung betrieben werden. Die freie Meinungsäußerung ist grundgesetzlich geschützt, findet aber ihre Grenzen, sobald gegen Gesetze verstoßen wird. Zu berücksichtigen ist dabei auch die enorme Reichweite, die Hassbotschaften im Netz erlangen können. Es ist nach Auffassung der IfKom daher folgerichtig, dass Betreiber von Online-Plattformen strafrechtlich relevante Beiträge wie Morddrohungen oder volksverhetzende Inhalte einschließlich der IP-Adresse des Urhebers künftig zentral melden müssen.

Aus Sicht der IfKom muss bei der anstehenden Ausgestaltung der konkreten Vorschriften darauf geachtet werden, das eigentliche Ziel, kriminelle Äußerungen zu verfolgen, nicht aus den Augen zu verlieren. Die Abwägung zwischen dem Erhalt der Freiheit des Netzes und der berechtigten Strafverfolgung muss sorgfältig erfolgen. Problematisch scheint aus heutiger Sicht auch die Umsetzung durch die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte zu sein. Die gesetzlichen Regelungen dürfen nicht dadurch verpuffen, dass die Wahrscheinlichkeit, verurteilt zu werden, äußerst gering ist. Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen in die Lage versetzt werden, die anfallende Mehrarbeit in angemessener Zeit bewältigen zu können!