Der Entwurf eines neuen Telekommunikationsgesetzes war kürzlich Gegenstand eines Gesprächs der IfKom e. V. mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Reinhold Sendker, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur. Ende 2018 ist die EU-Richtlinie zum Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in Kraft getreten. Der Verband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt die Absicht der Bundesregierung, diese EU-Richtlinie u. a. mit einem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) in nationales Recht umzusetzen. Allerdings lässt der kürzlich bekannt gewordene Referentenentwurf einige konkrete Festlegungen vermissen.
Die flächendeckende Versorgung mit Telekommunikationsdiensten soll gleichwertige Lebensverhältnisse sowie die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. „Hierzu gehört das Recht auf einen schnellen Internetanschluss zu erträglichen Preisen“ merkte der Bundesvorsitzende der IfKom, Heinz Leymann an und ergänzte: „Aus der Sicht der IfKom sollte das neue TKG die konkrete Festlegung einer Mindest-Datenübertragungsrate beinhalten.“
Die IfKom begrüßen ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung der Realisierung eines flächendeckenden Gigabitnetzes in Deutschland bis zum Jahr 2025. Jedoch ist die mit ihrer Digitalen Agenda von der Bundesregierung vorgesehene flächendeckende Breitbandversorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde bis Ende 2018 nicht erreicht worden. Nach Angaben der Bundesregierung verfügten Ende des letzten Jahres in Deutschland immerhin noch 6,4 Prozent der 41,43 Millionen Privathaushalte über eine Internetanbindung mit Bandbreiten von weniger als mindestens 30 Mbit/s. Aus der Sicht der Ministerien BMWi und BMVI erfordert der flächendeckende Ausbau von Gigabitnetzen vor allem von der Privatwirtschaft die Bereitschaft zu erheblichen Investitionen.
Mit dem neuen TKG sollen daher regulatorische Anreize für den Ausbau von Gigabitnetzen geschaffen werden. Die IfKom plädieren hierbei für eine konkrete Definition solcher „Netze mit sehr hoher Kapazität“, damit es nicht zu unterschiedlichen Auffassungen und zu langen, möglicherweise wirkungslosen Auseinandersetzungen kommt.
Zu begrüßen sind die in dem Referentenentwurf enthaltenen Regelungen zu Verbesserungen der Informationen über Telekommunikations-Infrastrukturen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Breitbandnetzen sowie zur Stärkung von Mitnutzungsrechten und auch für den Ausbau von Mobilfunknetzen. „Die IfKom begrüßen die vorgesehene generelle Zulassung von alternativen Verlegeverfahren wie Micro- oder Minitrenching für eine Beschleunigung des Breitbandausbaus“, erwähnte IfKom-Vorstandsmitglied, Reinhard Genderka und fügte hinzu: „Plant der Netzbetreiber nämlich diese Verlegeart für Glasfaserleitungen oder Leerrohre, kann dieser Planung von der zuständigen kommunalen Behörde nur widersprochen werden, wenn dies zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzniveaus oder zu einer wesentlichen Erhöhung des Erhaltungsaufwandes führt und der Netzbetreiber die dadurch entstehenden Kosten beziehungsweise den höheren Erhaltungsaufwand nicht übernimmt.“
Der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) freute sich über den sehr konstruktiven Austausch. „Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes ist ein notwendiger Schritt um Deutschland zu einer Gigabit-Gesellschaft zu entwickeln. Wir setzen hier auf stärkere Investitionsanreize für privatwirtschaftlichen Glasfaserausbau. So soll gesichert werden, dass flächendeckend schnelles Internet in der Bundesrepublik bis 2025 verfügbar ist“, betonte Sendker.