Die Bundesregierung will weitere Beschleunigungspotenziale für die Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte realisieren. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf (19/22139) wird am Freitag in erster Lesung durch den Bundestag beraten. Der Entwurf sieht eine Reihe von beschleunigenden Maßnahmen vor, wozu unter anderem Vereinfachungen im Raumordnungsrecht und bei der Genehmigung der Elektrifizierung von Schienenstrecken sowie Maßnahmen zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren gehören.
Durch eine Verkürzung des Instanzenzuges ist geplant, die Gesamtdauer der verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu reduzieren. Dazu soll der Vorlage zufolge die Eingangszuständigkeit für Streitigkeiten, die bestimmte Infrastrukturvorhaben zum Gegenstand haben, vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht beziehungsweise den Verwaltungsgerichtshof verlagert werden. "Damit fällt die Berufungsinstanz als zweite Tatsacheninstanz weg, was die Gesamtdauer der Verfahren bis zu deren rechtskräftigem Abschluss verkürzen wird", schreibt die Bundesregierung.
Des Weiteren soll die Elektrifizierung von Schienenstrecken und andere kleinere Vorhaben, zum Beispiel die Ausstattung einer Bahnstrecke mit Signal- und Sicherungstechnik des Standards European Rail Traffic Management System (ERTMS) und die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen, von der Planfeststellungs- und Plangenehmigungspflicht freigestellt werden, "wenn keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht". Auch sollen Unterhaltungsmaßnahmen keiner vorherigen Planfeststellung oder Plangenehmigung bedürfen.
Wegfallen soll künftig nach den Vorstellungen der Bundesregierung die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung von Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. "Hierdurch wird eine Verfahrensbeschleunigung bezweckt, um die Ausbauziele für Windkraft an Land zu erreichen, was für die Energiewende von zentraler Bedeutung ist", heißt es zur Begründung.
Ziel des Entwurfes ist es auch, das Raumordnungsverfahren zu optimieren. "Dies wird insbesondere durch die stärkere Digitalisierung des Raumordnungsverfahrens und eine engere Verzahnung des Raumordnungsverfahrens mit dem Zulassungsverfahren bewirkt", schreibt die Regierung.
Quelle: Deutscher Bundestag