greg rakozy oMpAz DN 9I unsplash prvwDer Digitalausschuss des Bundestags hat sich am kürzlich mit dem Verhandlungsstand zur EU-Verordnung für künstliche Intelligenz (KI) befasst. Damit, wie ein guter Rechtsrahmen für KI aussehen kann, beschäftigt sich die EU-Kommission bereits seit 2018. Im April 2021 wurde ein Vorschlag für einen ersten Rechtsrahmen vorgelegt, der unter anderem auch eine Risikoeinstufung für KI-Systeme hinsichtlich von Grundrechten, Sicherheit und Privatsphäre vorsieht.

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Digitale Wirtschaft und Start-ups, Anna Christmann (Bündnis 90/Die Grünen), sagte im Ausschuss, die Stellungnahme der Bundesregierung solle zeitnah nach Brüssel übersandt werden. Sie begrüße die Zielsetzung der Verordnung, insbesondere, dass gemeinsame europäische Werte festgelegt werden und dass der KI-Standort Europa gestärkt und Rechtssicherheit geschaffen werde. Schlüssel zum Erfolg seien eine verlässliche Regulierung, Vertrauen aufzubauen und einen eigenen, erfolgreichen Weg im Umgang mit der Technologie zu entwickeln. Ziele wie die Verbesserung von effektiver Rechtsdurchsetzung und das Entwickeln eines Binnenmarktes zeigten, dass ein gemeinsamer Rahmen für KI nötig sei. Der größte Regulierungsbedarf bei den vier definierten Risikogruppen „unannehmbar“, „hoch“, „gering“ und „minimal“ liege in der zweiten Stufe - dazu gehörten etwa auch biometrische Identifikationssysteme, berichtete sie. Innovative Entwicklungsprozesse und Möglichkeiten zum Ausprobieren müssten bestärkt und Regulierungen übersichtlich gehalten werden, betonte Christmann weiter. Gleichzeitig müssten klare rote Linien, wie etwa das „Social Scoring“, benannt werden.

Christian Meyer-Seitz, Abteilungsleiter Handels- und Wirtschaftsrecht im Bundesministerium der Justiz (BMJ), sagte, es sei eine bemerkenswerte Leistung der Europäischen Kommission, die Verordnung über die gesamte Anwendungsbreite entwickelt zu haben. Dennoch sehe das BMJ ein separates Kapitel für Sicherheitsbehörden innerhalb der Verordnung als sinnvoll an. Hinsichtlich einer biometrischen Überwachung im öffentlichen Raum sagte Meyer-Seitz, es gebe ein Wahlrecht in den Mitgliedsstaaten, Deutschland wolle die Anwendung nicht zulassen. Biometrische Fernidentifizierung könne für enge Zwecke - etwa zur Bekämpfung von Terroranschlägen, das Aufspüren von Tätern, die per europäischem Haftbefehl gesucht würden, oder bei der Suche nach Kindern - zugelassen werden durch innerstaatliches Recht. Ein „Rausverhandeln“ aus der Verordnung sehe er nicht.

Die SPD-Fraktion nannte die Verordnung eine echte Chance, einen Goldstandard zu verankern, und fragte nach Details zur Überprüfung der Einhaltung von Regeln und zur Marktüberwachung. Die Unionsfraktion interessierte, wo der größte Bedarf für Nachbesserungen in der Verordnung bestehe. Bündnis 90/Die Grünen fragten nach Details zur biometrischer Überwachung im öffentlichen Raum. Die FDP-Fraktion hatte Nachfragen zu einzelnen Definitionen. Die AfD-Fraktion interessierte sich für die Rückmeldungen aus der Industrie auf die Verordnung. Die Linksfraktion fragte nach der Verankerung von Reallaboren.

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