pexels karolina grabowska 4195404 prvwNach der enttäuschenden Entscheidung zu 10 Megabit pro Sekunde als Mindestwert fordert der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) die Bundesnetzagentur auf, diesen Wert im Rahmen der jährlichen Überprüfungen deutlich zu steigern. Der Verordnungsentwurf, der von der Bundesnetzagentur vorgelegt wurde, war bereits im Vorfeld von den IfKom und anderen Verbänden kritisiert worden. Er soll die im Telekommunikationsgesetz festgelegte Grundversorgung mit einem schnellen Internetanschluss sicherstellen und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Obwohl mehrere Bundesländer im Vorfeld einen Mindestwert von 30 Megabit pro Sekunde forderten, beschloss der Bundesrat am Freitag den bestehenden Entwurf mit dem niedrigeren Wert von 10 Megabit pro Sekunde im Download. Dabei haben die IfKom bereits in ihrer Stellungnahme zur Konsultation bezüglich der Mindestanforderungen im Rahmen des Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten auf die lebensfremde Betrachtung in den zugrunde liegenden Gutachten hingewiesen. Dort wurde hinsichtlich der benötigten Anschlussgeschwindigkeit immer nur ein Nutzer pro Anschluss betrachtet. Die gleichzeitige Nutzung durch mehrere Personen wurde völlig ausgeblendet. Aus Sicht der IfKom müssen daher Werte von 25 bis 50 Megabit pro Sekunde, je nach Produktgestaltung, das Maß der Dinge sein. Auch die Upload-Geschwindigkeit sollte nach Auffassung der IfKom mindestens 5 Megabit pro Sekunde betragen. Es muss möglich sein, dass zwei Personen eines Haushalts über ihren Anschluss beispielsweise gleichzeitig Videokonferenzen durchführen können. Die jetzt festgelegten 1,7 Megabit pro Sekunde sind deutlich zu wenig. 

Die Werte sollen jährlich durch die Bundesnetzagentur überprüft werden. Damit die Bandbreiten dem Ziel der uneingeschränkten sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe der Verbraucher mittels eines angemessenen Internetzugangs gerecht werden, fordern die IfKom, bei der kommenden Überprüfung der Werte eine deutliche Steigerung vorzunehmen. Ansonsten stellen sich sowohl die dargelegten Begründungen zur Verordnung als auch die Entscheidungen der Politik als offensichtlich unglaubwürdig dar!

Quelle: IfKom