office 4249400 1920 prvwDie Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) erstellt laut Bundesregierung „Regelwerke und Wissensdokumente für das Straßen- und Verkehrswesen in Deutschland unter Berücksichtigung der neuesten Ergebnisse der Forschung und Praxis“. Dabei arbeiteten Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft in den Fachgremien der FGSV zusammen, heißt es in der Antwort der Regierung (20/2740) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. „Der Vorteil eines solchen Ansatzes ist, dass technische Regeln unter Beteiligung aller relevanten Akteure, Auftragnehmer und Auftraggeber, Industrie und Verbraucher, Verwaltung und Wissenschaft gemeinsam erarbeitet werden“, schreibt die Bundesregierung zur Beantwortung der Frage, wie sie die Einführung der von einem „privaten Verein“ erarbeiteten Regelwerke für den Verkehr im öffentlichen Raum bewertet.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) informiere die FGSV bei der Er- oder Überarbeitung von Regelwerken über die Absicht, dieses mit einem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) einzuführen. „Dabei behält sich das BMDV die abschließende Entscheidung über eine Einführung des jeweiligen Regelwerks vor“, heißt es in der Vorlage. In der Regel sei das BMDV durch Beschäftigte des Ministeriums, der Bundesanstalt für Straßenwesen und des Fernstraßen-Bundesamts sowie der Autobahn GmbH des Bundes in den relevanten Arbeitsausschüssen und Arbeitskreisen vertreten, die an der Erstellung von Regelwerken beteiligt sind. 

Quelle: Deutscher Bundestag