denys nevozhai bi2UXH9GzJs unsplash prvwSpätestens nach Ablauf von fünf Jahren prüft das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), ob die drei Bedarfspläne für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße an die zwischenzeitlich eingetretene Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen sind. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3334) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion mit.

Auf Basis des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 seien Ende des Jahres 2016 vom Deutschen Bundestag die drei Ausbaugesetze der Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße beschlossen worden, heißt es in der Antwort. Mit der Einordnung der Projekte in den Vordringlichen Bedarf der in den drei Ausbaugesetzen enthaltenen Bedarfspläne bestehe ein gesetzlicher Planungsauftrag an den jeweiligen Vorhabenträger.

Bei der angesprochenen Prüfung durch das BMDV seien die bei der Bedarfsplanung berührten Belange einzubeziehen, wird mitgeteilt. Im Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen seien hierfür ausdrücklich die Raumordnung, der Umweltschutz und der Städtebau genannt. Nach dem Abschluss der Bedarfsplanüberprüfung werde das Ministerium den Bundestag über die Ergebnisse informieren. „Bis zu etwaigen Anpassungen durch den Gesetzgeber gelten die jeweiligen Bedarfspläne fort“, macht die Bundesregierung deutlich.

Quelle: Deutscher Bundestag