20220324 165047 prvwDie Bundesregierung will nach eigenem Bekunden den Bundesbau schneller und effizienter machen. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundesbaus (20/4284) vorgelegt, das am 10. November in erster Lesung beraten werden soll. „Der Bundesbau bedarf einer Neuaufstellung und Vereinfachung, um den bestehenden und künftigen Herausforderungen, etwa der energetischen Modernisierung des Gebäudebestandes auf dem Weg zur klimaneutralen Bundesverwaltung, den wachsenden Bedarfen an Bundesbauten und dem Werterhalt, gerecht zu werden“, wird zur Begründung ausgeführt.

Konkret plant die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf, die Zuständigkeit für den Bundesbau der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu übertragen. Sie soll sich zur Durchführung ihrer Aufgaben der Bauverwaltungen der Länder sowie des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) bedienen. Die BImA soll die Aufgabe mit mehr „Eigenständigkeit und Eigenverantwortung“ wahrnehmen. Dazu soll laut Vorstellung der Bundesregierung die ministerielle Steuerung auf die Rechtsaufsicht beschränkt und der Verwaltungsrat „als Beschlussorgan mit neuen Aufgaben und Entscheidungsbefugnissen ausgestattet und damit aufgewertet“ werden. Auch die Aufsicht über das BBR soll verschlankt werden. „Die gesetzlich festgelegte Zuständigkeit des BBR zur Durchführung der zivilen Bauangelegenheiten des Bundes nach dem Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung bleibt unberührt“, heißt es in dem Entwurf. Gleiches gelte im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung für den militärischen Bundesbau und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für den Zuwendungsbau, den Gaststreitkräftebau, für Nationale Gedenkstätten und Denkmale.

Quelle: Deutscher Bundestag