Der Bundesvorstand des BWK (Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau) hat auf seiner Frühjahrssitzung am 03. März in Kassel beschlossen, einen Ausschuss für Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Klimaanpassung zu berufen. Der Klimawandel ist real und ursächlich durch menschliche Einwirkungen begründet. Die Auswirkungen des Klimawandels machen sich zunehmend bemerkbar und verschärfen sich weltweit von Jahr zu Jahr. Bereits heute ist eine Klimaanpassung an den Klimawandel in einem Umfang erforderlich, der alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens berührt. Umweltingenieure in der Wasserwirtschaft und Abfalltechnik sind in allen Bereichen ihrer Arbeit betroffen und tragen insbesondere durch den Sachverstand in der Beurteilung von Auswirkungen und Reaktionsmöglichkeiten eine deutliche Verantwortung. Der BWK ist gefordert, eine klare, fordernde und unterstützende Funktion auszufüllen.
Die Effekte des Klimawandels zeigen sich bundesweit durch anhaltende Wärmeperioden mit Hitzetoten in Städten, Waldbrand- und Trockenschadengefahren in Wäldern und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, Reduzierung der nutzbaren Grundwasservorräte und geringen Wassermengen in unseren Fließgewässern. Aus dieser Änderung oberirdischer Gewässer resultieren negative Folgen für Fauna und Flora v.a. wassergebundener Ökosysteme, aber auch Nutzungsprobleme der Schifffahrt, des Trinkwasserdargebots in den Talsperren und - durch Wärmeeintragsbegrenzung - für Industrieprozesse und Kraftwerke an Fließgewässern. Starkwindereignisse und Stürme treten stärker und häufiger auf. Meeresspiegelanstieg, höher auflaufende Sturmfluten an der Küste, anhaltende großräumige Hochwässer und punktuelle kurzzeitige Sturzfluten sind weitere, teils bereits deutlich und zunehmend wahrnehmbare klimabedingte Änderungen.
Jedoch nicht nur der Klimawandel und die Klimaanpassung und die damit verbundenen Aufgaben, werden die BWK-Mitglieder in den nächsten Jahrzehnten beschäftigen, sondern auch das Thema der Nachhaltigkeit. Im Jahr 2015 hatte die Weltgemeinschaft die Agenda 2030 der UN mit 17 globalen Zielen für die nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Deutschland hat sich früh zu einer ambitionierten Umsetzung in Vorreiterrolle bekannt. So sind im Aufgabenspektrum der Umweltingenieure im BWK nicht nur Planungen und Umsetzungen unterschiedlichster Art nachhaltig auszurichten, ebenso der Betrieb von Anlagen oder die Aufstellung von Konzepten müssen die Nachhaltigkeit im Blick haben. Kurz gesagt von der Beschaffung zur Umsetzung und bis zum Betrieb und späterem Rück- oder Umbau, wird die Nachhaltigkeit eingefordert werden. Den Rahmen dazu bildet aktuell die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie in ihrer Weiterentwicklung aus März 2021. Nicht zuletzt wird auch der BWK bei der Durchführung von Tagungen und Kongressen mit der nachhaltigen Ausführung seiner Aktivitäten konfrontiert werden und will sich dabei mit der Ausschussarbeit stärker proaktiv positionieren.
Der Ausschuss soll die resultierenden Aufgaben für den BWK als Agenda erarbeiten und dem Bundesvorstand entsprechende Aktivitäten vorschlagen, Veröffentlichungen zum Thema anregen oder soweit möglich selbst erarbeiten.
Quelle: BWK Bund