kirill sh eVWWr6nmDf8 unsplash prvwMit dem aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen möchte das federführende Digitalministerium die bestehenden Regelungen punktuell anpassen. Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung, bestehende Hemmnisse aus dem Weg zu räumen. Gerade aus der Sicht von Ingenieurinnen und Ingenieuren, deren Ziel es ist, technische Lösungen zu entwickeln und diese durch geeignete Planungs- und Bauprozesse möglichst vielen Menschen nutzbringend als Angebot zur Verfügung zu stellen, ist es notwendig, Hebel zur Beschleunigung zu finden und anzuwenden. Neben den technischen Maßnahmen spielen beim Ausbau von Telekommunikationsnetzen aber auch Genehmigungs- und Abstimmungsprozesse eine Rolle ebenso wie Wettbewerbs- und Regulierungsaspekte sowie Fragen der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit.

Gemessen an den schon seit Jahren ausgerufenen Zielen der jeweiligen Bundesregierungen sind die Maßnahmen nur bedingt ausreichend, um diese Ziele auch zu erreichen. Auch der jüngste Referentenentwurf zur Beschleunigung des Netzausbaus greift gemessen an der Digitalstrategie zu kurz. Beispielsweise soll das Gigabitgrundbuch als einheitliches Informationsportal im Telekommunikationsgesetz festgelegt werden. Das führt für sich genommen – ähnlich wie andere Einzelmaßnahmen – aber noch nicht zu einem signifikanten Beschleunigungseffekt. Dennoch sind die IfKom der Meinung, dass der jetzige Entwurf grundsätzlich zielführend ist, plädiert aber dafür, im Laufe des parlamentarischen Verfahrens weitere Maßnahmen zur Beschleunigung aufzunehmen.

Andere Regelungen betreffen Erschließungsfragen und Bebauungspläne, Zustimmungsfristen oder ein unterstelltes Einverständnis (Zustimmungsfiktion). Jede dieser Maßnahmen ist nach Meinung der IfKom eine Möglichkeit zur Beschleunigung, wenn auch noch nicht in dem von vielen gewünschten Tempo. In dem Referentenentwurf geht es auch um den beschleunigten Ausbau des Mobilfunknetzes. Dazu soll festgelegt werden, Gebäude im Eigentum oder unter Kontrolle der öffentlichen Hand dem Netzausbau zur Verfügung zu stellen. Welchen Beschleunigungseffekt diese Festlegung hat, wird sich zeigen, denn Mobilfunkstandorte werden nach technischen Parametern ermittelt, die Übereinstimmung mit dem Standort eines öffentlichen Gebäudes ergibt sich dann eher zufällig.

Die IfKom werden zu diesem Gesetzentwurf eine fachliche Bewertung erarbeiten und im Rahmen der Beteiligung der Verbände ihre Stellungnahme abgeben.

Quelle: IfKom