michael dziedzic VlZYu3nZIRI unsplash prvwDer Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt die Einigung zwischen dem EU-Parlament und den Mitgliedstaaten zur Regelung der künstlichen Intelligenz (AI-Act). Angesichts des bereits im April 2021 von der EU-Kommission eingebrachten Gesetzes fordert der Ingenieurverband nunmehr eine zügige Verabschiedung der Regeln durch das EU-Parlament und durch die Mitgliedstaaten. Aus Sicht des Bundesvorstands ist eine solche Regulierung sinnvoll, da sie den Rahmen festlegt, in dem Innovationen entstehen können und somit die Bedingungen für Wettbewerb deutlich macht. Zudem stellen die gesetzlichen Regelungen eine Schutzfunktion für die Menschen dar. Ob sich die jetzt festgelegte Kategorisierung in Risikostufen bewährt, muss abgewartet werden. Es muss aber, so fordern die IfKom, zukünftig möglich sein, bei der Erstellung von Gesetzen auf EU-Ebene schneller auf innovative Entwicklungen in der Technik einzugehen.

Begrüßen würden die IfKom zudem, wenn die EU eine einzige Behörde einrichtet, die die Einhaltung der Regeln überwacht und auch Sanktionen verhängen kann. Sobald dies in nationale Hände gegeben wird, ist ein gleicher Bewertungsmaßstab eher unwahrscheinlich und es gäbe möglicherweise Wettbewerbsverzerrungen. Die IfKom teilen die Festlegungen für Anwendungen mit hohem Risiko. So soll die biometrische Echtzeit-Identifizierung nur unter strengen Auflagen eingesetzt werden dürfen. Grundsätzlich werden große KI-Modelle (z. B. GPT von OpenAI oder solche von Google oder Meta) strenger reguliert als kleine, was an der Rechenleistung festgemacht wird. Dies als entscheidendes Kriterium zu verwenden, darf inzwischen bezweifelt werden. Zusätzlich sollte das Nutzerverhalten berücksichtigt werden, dem aktuellen Trend der Nutzung kleinerer Modelle folgend. Daran erkennt man den Nachteil eines langen Gesetzgebungsverfahrens, bei dem die Regelungen der technischen Entwicklung oder der Relevanz bei Nutzern hinterherhinken. Die IfKom fordern zudem, stärker auf ethische Grundsätze zu achten. Das Training von KI-Systemen muss so gestaltet werden, dass die KI diskriminierungsfrei arbeitet. Insbesondere bei der Erkennung und Verarbeitung von biometrischen Daten oder von persönlichen Merkmalen darf es keine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe oder anderer Persönlichkeitsmerkmale geben. Auch die manipulierende Bearbeitung von Bildern und Filmen zur Beeinflussung von Meinungen und Stimmungen sollte genauer in den Fokus genommen werden.

Schließlich ist – trotz einiger kritischer Bewertungen – zu hoffen, dass die EU-Gesetzgebung weltweite Vorbildfunktion hat und es zu einer möglichst einheitlichen globalen Regulierung kommt. Innovationen sollen nicht verhindert werden, aber Manipulation und Missbrauch durch KI-Systeme müssen rechtzeitig erkannt werden können. Dies gelingt aber nur, wenn sich die Regeln auch in angemessener Zeit anpassen lassen.

Herausgeber: IfKom – Ingenieure für Kommunikation e. V.