Der Bund will für eine gut gestaltete, klimaneutrale und klimaangepasste gebaute Umwelt sorgen. Dieses und andere Ziele werden in den von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten „Baukulturellen Leitlinien des Bundes - Gemeinsam Räume für gutes Zusammenleben gestalten“ formuliert. Der Begriff gutes Zusammenleben beschreibe, wie ein gesundes, gerechtes und gemeinwohlorientiertes Zusammenleben für alle Menschen durch gut gestaltete Räume ermöglicht und unter Beachtung der planetaren Grenzen gesichert werden könne. Baukultur umfasse dabei den gesamten Baubestand, einschließlich Denkmäler und anderer Elemente des Kulturerbes, sowie die Planung und Gestaltung von Gebäuden, Infrastrukturen, des öffentlichen Raums, von Freiräumen im Siedlungszusammenhang ebenso wie die Gestaltung von Kulturlandschaften, so die Regierung.
In den Leitlinien im Baukulturbericht heißt es unter anderem, der Bund werde sein baukulturelles Handeln verstärkt auf die Anpassung und qualitative Weiterentwicklung der gebauten und gestalteten Umwelt ausrichten. Baukultur integriere verschiedene Funktionen in die gebaute Umwelt, berücksichtige die Bedürfnisse der Menschen und gehe sorgsam mit der vorgefundenen Natur um. „Sie stärkt die Qualitäten, die für funktionierende, identitätsstiftende und zukunftstaugliche Räume erforderlich sind - dazu gehören soziale, infrastrukturelle, gesundheitsförderliche, ökonomische und ökologische Funktionen“, schreibt die Regierung. Der Bund verbinde Schutz und Pflege des baukulturellen Erbes mit dessen behutsamer Weiterentwicklung durch zeitgemäße Modernisierungsmaßnahmen sowie durch Neu-, Um- und Ergänzungsbauten für vielfältige Nutzungsformen in hoher Gestaltungsqualität. Außerdem wird in den Leitlinien ein Bekenntnis zu einer verantwortungsbewussten Bodenpolitik abgelegt. Eine verantwortungsbewusste Bodenpolitik minimiere den Flächenbedarf der Siedlungsräume und stelle die Grundlage für gemeinwohlorientierte räumliche Entwicklungsprozesse dar. Als Basis für eine verantwortungsbewusste und flächensparende Bodenpolitik soll die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes dienen, nach der die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlung und Verkehr bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag reduziert werden soll.
Quelle: Deutscher Bundestag