Der Bundesrechnungshof (BRH) zieht eine negative Zwischenbilanz zum Brückenmodernisierungsprogramm der Bundesregierung. Anders als vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) behauptet, sei es „bei Weitem nicht im Zeitplan“, heißt es im BRH-Bericht entsprechend Paragraf 99 der Bundeshaushaltsordnung „über die schleppende Modernisierung maroder Brücken an Bundesfernstraßen“. Im März 2022 habe das BMDV eine Bilanz zum Zustand seiner Brücken an Bundesfernstraßen gezogen, schreibt der BRH und verweist darauf, dass Brücken an Bundesfernstraßen aus mehreren Teilbauwerken bestehen können. Insbesondere bei Autobahnen habe jede Fahrtrichtung ein eigenes Teilbauwerk. Rund 8.100 Teilbauwerke von Autobahnbrücken - ein Drittel aller vom BMDV betrachteten Teilbauwerke an Autobahnen - sowie rund 3.000 Teilbauwerke an Bundesstraßen - ein Siebtel aller betrachteten Teilbauwerke an Bundesstraßen - seien dabei als modernisierungsbedürftig erkannt worden und müssten verstärkt oder erneuert werden. Ausgehend von dieser Bilanz habe das BMDV ein Modernisierungsprogramm für Autobahnbrücken aufgelegt, heißt es weiter. Es habe dazu die schlechtesten Teilbauwerke ermittelt. Rund 5.000 Teilbauwerke, so schreibt der Bundesrechnungshof, müsse die Autobahn GmbH in einem ersten Schritt modernisieren. Die Zahl der jährlich modernisierten Brücken solle zudem kontinuierlich steigen. „Ab dem Jahr 2026 soll die Autobahn GmbH jährlich 400 Teilbauwerke modernisieren“, heißt es in der Vorlage. Nach Einschätzung des BRH hätten aber bereits seit dem Jahr 2022 im Durchschnitt jährlich mehr als 450 Teilbauwerke modernisiert werden müssen, um mit dem Brückenmodernisierungsprogramm bis zum Zieljahr 2032 fertigzuwerden.
Die im September 2024 durch das Ministerium gezogene positive Zwischenbilanz ist für die Rechnungsprüfer nicht nachvollziehbar. Das BMDV habe fälschlicherweise sämtliche von der Autobahn GmbH fertiggestellten Teilbauwerke zum Programmerfolg gezählt, schreiben sie. Weit mehr als die Hälfte davon entspreche jedoch nicht den Programmkriterien. Zudem gebe das BMDV den Umfang des Brückenmodernisierungsprogramms zu gering an. „Beides lässt den Programmerfolg zu positiv erscheinen“, heißt es in der Unterrichtung. Tatsächlich habe die Autobahn GmbH in den letzten drei Jahren nur rund 40 Prozent der Menge an Teilbauwerken modernisiert, die das BMDV im Brückenmodernisierungsprogramm für diesen Zeitraum vorgesehen hatte. Die Zahl der fertiggestellten und kriteriengerechten Brückenmodernisierungen habe von Jahr zu Jahr abgenommen. Statt der 280 für das Jahr 2024 geplanten Teilbauwerke hat die Autobahn GmbH dem Bundesrechnungshof zufolge lediglich 69 Teilbauwerke modernisiert.
Bereits jetzt sei absehbar, dass die Autobahn GmbH auch in den nächsten Jahren weniger Teilbauwerke des Brückenmodernisierungsprogrammes fertigstellen wird als vom BMDV geplant. „Die Differenz zwischen modernisierten Teilbauwerken und geplanten Modernisierungen gemäß Brückenmodernisierungsprogramm wird jährlich weiter wachsen“, heißt es in dem Bericht. Da die Mittel für die Brückenmodernisierung intransparent im Bundeshaushalt veranschlagt seien und die Autobahn GmbH nicht beziffern könne, wie viel sie für die Brückenmodernisierung jährlich ausgegeben hat, „kann das BMDV nicht beurteilen, in welchem Umfang die Mittel erhöht werden müssten“, schreibt der Bundesrechnungshof und empfiehlt, im Bundeshaushalt einen gesonderten Haushaltstitel für die Brückenmodernisierung vorzusehen.
Mit Blick auf das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen, heißt es: Ob und in welcher Höhe davon Mittel für die Verkehrsinfrastruktur und im Speziellen für die Modernisierung von Brücken an Bundesfernstraßen zur Verfügung stehen werden, sei offen. Die Maßgabe der verbindlichen Veranschlagung sei aber auch bei einer Mittelbereitstellung aus einem Sondervermögen zu beachten.
Quelle: Deutscher Bundestag