Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur sollen verbessert werden. Geplant ist, dass der Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Dazu haben die Unionsfraktion und die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen“ (21/319) vorgelegt, über den der Bundestag am Donnerstagnachmittag erstmals beraten will.
Mit dem TKG-Änderungsgesetz werde die Bedeutung des Netzausbaus „gesetzlich klargestellt“, um entsprechenden Ausbauvorhaben in Genehmigungsverfahren „ein besonderes Gewicht zu verleihen“, geht aus dem Entwurf hervor. So sollen unter anderem Planungsvorhaben im Bereich Mobilfunk- und Glasfaserausbau beschleunigt werden. Die Regelung soll befristet bis zum 31. Dezember 2030 gelten und müsse in allen Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.
Auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen zielte schon das von der Ampelkoalition in der letzten Legislaturperiode eingebrachte, aber nicht mehr verabschiedete TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz (20/13171) ab. In diesem war eine Einschränkung beim Glasfaserausbau zugunsten naturschutzrechtlicher Aspekte vorgesehen.
Quelle: Deutscher Bundestag