trains 5755594 1280 prvwBerlin: (hib/AW) Bahngrundstücke sollen zukünftig einfacher einem neuen Nutzungszweck - etwa zur Realisierung von Wohnungsbauprojekten - zugeführt werden können. Dies sieht der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf (21/326) zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vor, den der Verkehrsausschuss am Mittwoch in geänderter Fassung mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion gegen das Votum der AfD- und der Linksfraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen hat.

Abgelehnt mit den Stimmen der Koalition und der AfD bei Enthaltung der Linken hingegen wurde ein Gesetzentwurf der Grünen (21/335), der höhere Hürden bei der Umwidmung von Bahngrundstücken vorsieht. Der Bundestag wird voraussichtlich am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung über die Änderung des AEG beraten und abstimmen.

Erst Ende 2023 war das AEG dahingehend geändert worden, dass eine Umwidmung von Bahngrundstücken zu anderen Zwecken als dem Bahnbetrieb nur noch dann möglich ist, wenn die neue Nutzung „das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck in der Abwägung überwiegt“. Dies sei jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen, etwa bei Projekten der Landesverteidigung oder beim Ausbau erneuerbarer Energien, der Fall gewesen, argumentieren die Koalitionsfraktionen in der Gesetzesvorlage. In der Folge sei die Realisierung zahlreicher Wohnungsbauprojekte von Städten und Gemeinden bedroht gewesen.

Nach der neuen Regelung soll nun „das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck“ entfallen, wenn für das Grundstück „kein Verkehrsbedürfnis besteht und ein langfristiger Nutzungsbedarf für den Bahnbetrieb nicht prognostizierbar ist“. Gleichzeitig soll eine Umwidmung des Bahngeländes im Fall einer möglichen Reaktivierung einer Bahnstrecke aber weiterhin ausgeschlossen bleiben. Mit einem Änderungsantrag der Koalition, den der Ausschuss mit den Stimmen der Union und der Sozialdemokraten gegen das Votum der AfD und der Linken bei Enthaltung der Grünen, wird im Gesetzentwurf zudem konkretisiert, in welchen Fällen ein „überragendes öffentliches Interesse am Bahnbetriebszweck“ besteht.

Der abgelehnte Gesetzentwurf der Grünen geht zwar in eine ähnliche Richtung wie der angenommene Entwurf der Koalition. Allerdings sieht er nach Ansicht der Grünen „eindeutige Abwägungskriterien“ für die Entscheidungen über eine beantragte Umwidmung für Bahngelände vor.

Ebenfalls abgelehnt mit den Stimmen aller anderen Fraktionen wurden zwei Änderungsanträge der AfD und der Linken. Die AfD hatte beantragt, das AEG wieder komplett auf den Stand vor der Änderung von 2023 zurückzusetzen. Die Linken hingegen hatten ein Klagerecht unter anderem für Fahrgastverbände und für an der betroffenen Infrastruktur gelegene Güterverkehrskunden im Gesetz verankern wollen.

Quelle: Deutscher Bundestag