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Vorhaben im Bereich Smart Cities listet die Bundesregierung in der Antwort (19/21250) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auf. Mit den Projekten solle ein zielgerichteter Umgang mit den neuen Möglichkeiten und Herausforderungen für die Stadtentwicklung durch Digitalisierung gefördert werden, erklärt sie dazu. In der Antwort geht es darüber hinaus detailliert um verschiedene Aspekte der Smart Cities wie etwa rechtliche Rahmenbedingungen, den Umgang mit Daten, Akzeptanz in der Bevölkerung sowie technologische Herausforderungen und Möglichkeiten. Grundsätzlich sei der Ansatz ein ganzheitlicher, betont die Bundesregierung. Es gehe um eine integrierte und nachhaltige Stadtentwicklungspolitik.
Quelle: Deutscher Bundestag
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Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) haben den Förderaufruf „Post-Corona-Stadt“ gestartet. Gesucht werden innovative und beispielgebende Projekte und Konzepte in Kommunen, welche die Stadtgesellschaft im Umgang mit Krisen stärken.
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Der Entwurf eines neuen Telekommunikationsgesetztes enthält bisher keine konkreten Festlegungen zu einer Mindest-Datenübertragungsrate eines schnelles Internetanschlusses als Universaldienst.
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Öffentliche Räume sollten nach den Vorstellungen der Bundesstiftung Baukultur verstärkt als Motoren von Stadtentwicklung wahrgenommen werden. Attraktive Städte und Orte zeichneten sich durch eine Vielzahl gut gestalteter öffentlicher Freiräume aus, die Begegnungen ermöglichen und den Austausch fördern, erklärt die Stiftung in ihrem Baukulturbericht 2020/21, den die Bundesregierung als Unterrichtung (19/20770) vorgelegt hat. Freiräume bildeten die elementare und dauerhafte Struktur einer Stadt, in der sich ihr Charakter und Rhythmus zeigen.
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Die Bundesregierung äußert sich in ihrer Antwort (19/20328) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu beklagten Planfeststellungsbeschlüssen bei Bundesverkehrswegen. Laut der Antwort wurde bei den im Jahr 2019 realisierten fünf Aus- und Neubauprojekten mit einem Volumen von mehr als 75 Millionen Euro im Bereich der Bundesautobahnen in drei Fällen der Planfeststellungsbeschluss beklagt. Von den im Jahr 2018 realisierten Projekten dieser Größenordnung wurde in allen Fällen gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt.
Insgesamt gab es der Vorlage zufolge im Jahr 2019 insgesamt 15 Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse von Aus- und Neubauprojekten mit einem Volumen von mehr als 75 Millionen Euro im Bereich der Bundesautobahnen. Keine davon sei als unbegründet von den zuständigen Gerichten abgewiesen worden.
Quelle: Deutscher Bundestag