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In der deutschen Wirtschaft fehlen aktuell rund 109.000 IT-Fachkräfte. Das sind zwar deutlich weniger als noch vor zwei Jahren mit 149.000, allerdings sehen die Unternehmen keine wirkliche Abmilderung des Fachkräftemangels. So beklagen derzeit 85 Prozent einen Mangel an IT-Fachkräften auf dem deutschen Arbeitsmarkt, nur 4 Prozent sprechen von einem Überangebot und 10 Prozent sagen, dass es ausreichend IT-Fachkräfte gibt. 79 Prozent erwarten, dass sich der IT-Fachkräftemangel in Zukunft sogar weiter verschärfen wird, nur 4 Prozent erwarten, dass er abnimmt und 16 Prozent rechnen mit keiner Veränderung. Das sind Ergebnisse der neuen Bitkom-Studie zum Arbeitsmarkt für IT-Fachkräfte, für die 855 Unternehmen aller Branchen repräsentativ befragt wurden. „Die konjunkturelle Eintrübung und geopolitische Unsicherheiten haben dazu geführt, dass Unternehmen bei Neueinstellungen zurückhaltend sind oder sogar IT-Stellen abgebaut haben. Zugleich schreitet die Digitalisierung der Unternehmen, aber auch in Verwaltungen und Behörden, voran, so dass dort eher mehr als weniger IT-Expertinnen und -Experten benötigt werden“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Mit Blick auf die demografische Entwicklung in Deutschland, durch die sehr viel weniger junge Menschen auf den Arbeitsmarkt kommen als ältere aus dem Berufsleben ausscheiden, müssen wir mehr Anstrengungen unternehmen, die IT-Fachkräftelücke zu schließen. Der Fachkräftemangel darf nicht zur Digitalisierungsbremse werden.“ Allerdings mussten 6 Prozent der Unternehmen in den vergangenen zwölf Monaten wegen der wirtschaftlichen Lage IT-Fachkräfte entlassen und 14 Prozent rechnen damit, dass dies in den kommenden zwölf Monaten in ihrem Unternehmen der Fall sein wird. Sogar 35 Prozent erwarten, dass es in der deutschen Wirtschaft aufgrund der schwächelnden Konjunktur zu einem Stellenabbau in der IT kommen wird. Allerdings sagen auch 6 Prozent, dass sie bereits IT-Fachkräfte eingestellt haben, die aufgrund der wirtschaftlichen Situation anderswo ihren Job verloren haben. Und 52 Prozent rechnen damit, künftig bessere Chancen bei der Suche nach IT-Fachkräften zu haben, weil anderswo Stellen gestrichen werden.
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Kürzlich wurde im Rahmen eines Festaktes der Hochschule Esslingen, Fakultät für Informatik und Informationstechnik, der Ingenieurpreis 2025 des Verbandes Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) vergeben. Preisträger ist der Absolvent Aaron Müller, Master of Science aus Ludwigsburg im Studiengang Angewandte Informatik mit dem Studienschwerpunkt Autonome Systeme. Seine Masterarbeit mit dem Titel “Simulation des menschlichen Fahrverhaltens zur virtuellen Absicherung automatisierter Fahrfunktionen“ hat Aaron Müller bei der Porsche Engineering Services GmbH in Bietigheim-Bissingen erstellt, die mit der Bestnote bewertet wurde.
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Die Bundesarchitektenkammer hat den Kabinettsbeschluss zum Vergabebeschleunigungsgesetz begrüßt. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass der Grundsatz der losweisen Vergabe – ein zentrales Element mittelstandsfreundlicher Vergabepraxis – im neuen Gesetz als solcher beibehalten wird. Damit wird ein klares Signal für die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich des Planens und Bauens gesetzt. „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Bundesregierung den Mittelstand schützt und die Vielfalt der Anbieterlandschaft erhält. Die losweise Vergabe ist ein bewährtes Instrument, um Innovation, Qualität und regionale Wertschöpfung zu fördern“, erklärt Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Wir danken ausdrücklich dafür, dass der im Entwurf eines Vergabetransformationsgesetzes der Vorgängerregierung noch vorgesehene Ansatz, diesen Grundsatz strukturell und grundsätzlich aufzuweichen, nicht weiterverfolgt wurde. Eine Aushöhlung des Losgrundsatzes würde die Gefahr bergen, dass sich monopolartige Strukturen etablieren, die zu höheren Preisen und sinkender Qualität führen.“ Positiv bewertet wird auch die im Gesetzesentwurf vorgesehene Kodifizierung eines alternativen Ansatzes zur Auftragswertschätzung von Planungsleistungen. Diese Maßnahme trägt maßgeblich zur Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren bei und stärkt die Planungssicherheit für Architektinnen und Architekten.
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Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (21/1084) eingebracht, mit dem die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich beschleunigt werden soll. Als weitgehende Flexibilisierung für den Wohnungsbau wird die Einfügung eines neuen Paragrafen 246e in das Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschlagen. Erlaubt werden soll damit ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Wenn eine Kommune sich entscheide, diesen „Bau-Turbo“ anzuwenden, könnten zusätzliche Wohnungen bereits nach einer zweimonatigen Prüfung durch die Gemeinde zugelassen werden. Aufstellungen oder Änderungen von Bebauungsplänen sollen dann nicht mehr notwendig sein. Der Entwurf entspricht einem bereits von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf (21/781 neu).
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Die Herausforderungen unserer Zeit – digitale Transformation, geopolitische Unsicherheiten, Klimawandel, Energiewende – erfordern belastbare und raumbezogene Entscheidungsgrundlagen. Die Geoinformationswirtschaft ist bereit, mit ihrer technologischen, wissenschaftlichen und praktischen Expertise einen entscheidenden Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der Regierungsziele zu leisten. Dieses Positionspapier formuliert konkrete Forderungen an die neue Bundesregierung, um die Potenziale von Geoinformation gezielt für die nächste Legislaturperiode zu erschließen.