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Die Stärkung der Wissenschaftskommunikation war kürzlich Thema eines öffentlichen Fachgesprächs des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Die Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßen die Forderung zu einer hochwertigen und vertrauenswürdigen Wissenschaftskommunikation. Wissenschaftliche Erkenntnisse müssen auch nachvollziehbar vermittelt werden, die auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung aufbaue und auf unzulässige Vereinfachung komplexer Sachverhalte verzichte. In der Wissenschaft darf es nicht nur um richtig oder falsch gehen, sondern auch um eine qualitative Wissenskommunikation, die eine Neugier in der breiten Gesellschaft findet.
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Die Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) unterstützen die Initiative mehrerer Verbände für eine gemeinsame Digitalisierungsoffensive von Bund, Ländern und Kommunen, die deutlich über die bisherigen Maßnahmen hinausgehen muss.
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Das Bundesinnenministerium hat vor wenigen Tagen das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 in die Ressortabstimmung gegeben. Die geplanten Maßnahmen sollten die IT-Sicherheit deutlich verbessern.
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Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt hat ein neues Hochschulgesetz verabschiedet. Als eine der wesentlichen Änderungen wurde die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass die vier Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) im Land, die Hochschulen Anhalt, Harz, Magdeburg-Stendal und Merseburg, für ihre forschungsstarken Fachrichtungen das Promotionsrecht zuerkannt bekommen können. Nachdem bereits Hessen diesen Weg beschritt und in Nordrhein-Westfalen derzeit ein Promotionskolleg der HAWs mit Promotionsrecht entsteht, ist Sachsen-Anhalt nunmehr das dritte Bundesland und das erste in den neuen Bundesländern, das neue Möglichkeiten der Promotion an HAWs eröffnet.
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Die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion haben einen Gesetzentwurf "zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie" (19/18965) vorgelegt, der am 7. Mai erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Mit diesem befristeten "Planungssicherstellungsgesetz" soll gewährleistet werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können.