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In der kommenden Woche treffen sich Industrie und Wirtschaft auf der Hannover Messe. Zentrales Thema ist eine nachhaltige Industrie – dazu gehören auch die Bekämpfung des Klimawandels, die Klimaanpassung und der Klimaschutz. Doch wie soll die Transformation der Unternehmen gelingen. „Um diese Transformation erfolgreich zu gestalten, sind ausreichend Fachkräfte unerlässlich. Der hohe Bedarf an Ingenieurinnen und Ingenieuren hat Konsequenzen für den Arbeitsmarkt“, sagt VDI-Direktor Adrian Willig. Laut aktuellem VDI/IW-Ingenieurmonitor ist die Anzahl offener Stellen bei Ingenieuren und Ingenieurinnen weiter auf einem hohen Niveau. Besonders bei Berufen, die für die Themen rund um Klima und Digitalisierung wichtig sind, ist der sogenannte Engpass-Index zu hoch. Insgesamt gibt es in Deutschland derzeit 159.100 offene Stellen. Setzt man die Anzahl der offenen Stellen in Bezug zur Zahl der Arbeitslosen, ergibt sich die Engpasskennziffer in Ingenieur- und Informatikerberufen. Im vierten Quartal 2023 beträgt die Engpasskennziffer 380 offene Stellen je 100 Arbeitslose – ein deutlicher Engpass.
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Der digitale Bauantrag soll bis Ende dieses Jahres umgesetzt werden und mehr kollaboratives Arbeiten ermöglichen. Das sei eine große Erleichterung für die Antragsteller, sagte Bauministerin Klara Geywitz (SPD) am 10. April im Digitalausschuss des Deutschen Bundestags. Man habe Mecklenburg-Vorpommern dafür gewinnen können, eine Anwendung zu entwickeln, bei der alle Verfahrensschritte digital erfolgen können. Nach dem Prinzip „Einer-für-Alle“ (EfA) entwickele das Land eine Software, die alle Bundesländer nutzen könnten. Zehn Bundesländer hätten sich zur Nachnutzung bereit erklärt, so Geywitz weiter. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen habe die große Hoffnung, durch die Digitalisierung Planungsprozesse signifikant zu beschleunigen. Auch auf personelle Herausforderungen durch den Generationenwechsel etwa in den Bauämtern hoffe man, mittels Künstlicher Intelligenz besser reagieren zu können, betonte Geywitz. Weiter berichtete sie, das Hochbaustatistikgesetz werde bald das parlamentarische Verfahren erreichen. Derzeit wisse man erst im Mai des Folgejahres, wie viel gebaut wurde. Mit der Gesetzesänderung sollen beispielsweise Förderinstrumente künftig passgenauer ausgerichtet werden können. Demnach sollen ab 2026 unter anderem quartalsweise Daten über Bauanfänge und Baufertigstellungen zur Verfügung stehen. Durch digitale Verfahren sinke zudem der Erfüllungsaufwand für die Bauherren.
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„Die Modernisierung von Brücken auf Autobahnen und Bundesstraßen hat weiterhin oberste Priorität für das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und die Autobahn GmbH des Bundes (Autobahn GmbH).“ Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Das Brückenmodernisierungsprogramm der Autobahn GmbH enthalte sowohl größere Talbauwerke als auch kleinere Brückenbauwerke, heißt es in der Antwort. Aktuell würden wegen der herausgehobenen Bedeutung und der Dringlichkeit überwiegend Großbrücken prioritär bearbeitet. „Diese Großprojekte bedürfen in der Regel einer fundierten Planung und einer baurechtlichen Genehmigung“, schreibt die Regierung.
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 beschlossen, zu dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (20/8288, 20/8651, 20/10414, 20/10416) die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes zu verlangen. Das geht aus einer von der Länderkammer vorgelegten Unterrichtung (20/10846) hervor, in der vier Gründe für die Anrufung des Vermittlungsausschusses aufgeführt werden: So soll zum einen der Bund die Kosten für die durch die Sanierung benötigten Schienenersatzverkehre übernehmen. Außerdem sollen Bahnhöfe förderrechtlich explizit als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur definiert werden. Schließlich geht es noch um die Kostenübernahme der Digitalisierung von Zügen sowie eine Zusicherung, dass die Umsetzung des Hochleistungskorridor-Ansatzes nicht zu Lasten von Aus- und Neubauvorhaben, Digitalisierungsprojekten sowie der Sanierung von Strecken außerhalb der geplanten Hochleistungskorridore gehen wird.
Quelle: Deutscher Bundestag
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Nach langwierigen Abstimmungen haben Bund und Länder das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Die darin enthaltene Abschreibung für Abnutzung (AfA) von Wohngebäuden in Höhe von 5 Prozent stellt eine konkrete steuerliche Entlastung für die private Wohnungswirtschaft dar. Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsbau bis 2029 geben einen dringend benötigten Impuls für den (privaten) Wohnungsbau. Kommunale Wohnungsbaugesellschaften profitieren zwar leider nicht von den neuen Vorgaben, dennoch setzen die neuen Regelungen wichtige Impulse für mehr Investitionen im Wohnungsmarkt.