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Der Bundestag hat am 8. Oktober dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) zugestimmt. Darin festgeschrieben ist nun auch der Begriff der „Angemessenheit von Honoraren“.
„Wir begrüßen die Entscheidung des Deutschen Bundestages, dass Ingenieur- und Architektenleistungen auch weiterhin angemessen honoriert werden sollen. Damit sind die Abgeordneten erfreulicherweise der gemeinsamen Forderung von Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer und AHO gefolgt. Gute Qualität gibt es nicht zum Nulltarif. Das gilt auch für Ingenieurleistungen. Daher ist dies auch eine gute Entscheidung im Sinne des Verbraucherschutzes“, kommentierte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Hans-Ullrich Kammeyer, den Beschluss.
Die Änderung des ArchLG war notwendig geworden, weil der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 4. Juli 2019 die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gekippt hatte. Das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen ist die Ermächtigungsgrundlage für die HOAI und musste daher geändert werden
Quelle: Bundesingenieurkammer
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Die Linke fordert in einem Antrag (19/23111) eine bessere Entlohnung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Nur um gut 53 Prozent seien die Tariflöhne im öffentlichen Dienst zwischen den Jahren 2000 und 2019 gestiegen. Dies sei zu wenig, kritisieren die Linken etwa mit Blick auf das Plus von 68,5 Prozent in der Metall- und Elektroindustrie. Die gegenwärtige Forderung von Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes nach einer Anhebung um 4,8 Prozent beziehungsweise um mindestens 150 Euro pro Monat unterstützt die Fraktion entsprechend.
Die Bundesregierung solle darauf hinwirken, dass die Arbeitgeberseite in den aktuellen Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes für den Bund und die Kommunen den Forderungen der Gewerkschaften nachkomme. Zugleich sollten die Arbeitszeiten in Ost und West angeglichen werden, heißt es. Dass die Arbeitszeit im Osten Deutschlands 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch immer länger sei als im Westen, sei nicht hinnehmbar, heißt es in dem Antrag.
Quelle: Deutscher Bundestag
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Der Verband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt die Vereinbarung zwischen der Deutschen Telekom und der Telefónica Deutschland / o2 über die Nutzung des Breitbandnetzes der Telekom. Beide Unternehmen haben mitgeteilt, ihre Kooperation auf die Glasfasernetze zu erweitern. Damit erhält erstmals ein Wettbewerber Zugang zu den Glasfasernetzen der Deutschen Telekom bis zum Haus (FTTH). Die bisherige Zusammenarbeit der Unternehmen war auf den Zugang mittels VDSL-Netz bzw. Vectoring begrenzt.
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Nach dem Kompromiss mit der EU-Kommission darf Deutschland die Breitbandförderung ausweiten. Die Umsetzung der neuen Rahmenbedingungen darf aber nicht Förderung „um jeden Preis lauten.“ Nach Auffassung des Verbandes der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) sollten die Fördermittel schwerpunktmäßig dort eingesetzt werden, wo großer Nachholbedarf bei weißen und grauen Flecken besteht. Die Förderrichtlinie muss entsprechend gestaltet werden, so dass das Ziel eines möglichst flächendeckenden Netzes mit Gigabitgeschwindigkeit am Anschluss auch schnell erreicht werden kann.
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Zu einem Austausch mit dem Oberbürgermeisterkandidaten der Stadt Dortmund; Dr. Andreas Hollstein und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen; Karl-Josef Laumann, der zugleich Bundesvorsitzender der CDA und Mitglied des Präsidiums der CDU ist, lud der CDU Kreisverband Dortmund unter anderem Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger sowie die IfKom ein.