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Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) fordert in seiner jüngsten Stellungnahme an die Bundesnetzagentur weitere Nachbesserungen des neuesten Verordnungsentwurfes, der die sogenannte „digitale Teilhabe“ sicherstellen soll. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt einen Entwurf einer Änderungs-Verordnung vor, mit der sie auf die gestiegenen Anforderungen an die Telekommunikationsversorgung reagieren will. Der Leiter der IfKom-Arbeitsgruppe Regulierung und Netze, Reinhard Genderka, erklärt dazu: „Wir können feststellen, dass die Upload-Rate im vorliegenden Entwurf mit 5 Mbit pro Sekunde unserer Empfehlung entspricht, die wir bereits zu einem früheren Zeitpunkt formuliert hatten. Auch an der Latenzzeit von 150 ms (One way) besteht aus unserer Sicht kein Korrekturbedarf.“ Genderka, auch Mitglied des Bundesvorstands der IfKom, macht jedoch deutlich: „Eine Erhöhung der Werte für den Internetzugangsdienst von 10 auf 15 Mbit pro Sekunde im Download scheint uns an der Lebenswirklichkeit vorbei zu gehen. Dieser Mindest-Wert sollte auf 30 Mbit pro Sekunde erhöht werden.“ Peter Stöberl, ebenfalls Mitglied des Bundesvorstands und der Arbeitsgruppe Regulierung und Netze erinnert an die bisherigen Stellungnahmen des Verbandes: „Bereits im Januar 2022 lauteten die Kernpunkte unserer Stellungnahme: Anpassung der Downloadrate auf 25 Mbit pro Sekunde sowie der Upload Rate auf 5 Mbit pro Sekunde. Aus heutiger Sicht und mit Blick auf die Messergebnisse sollte die geplante Verordnung auf jeden Fall hinsichtlich des Downloadwertes nachgebessert werden, und zwar auf 30 Mbit pro Sekunde.“
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Wo steht die viel diskutierte Transformation der Baubranche tatsächlich? Ist sie aus Sicht der Unternehmen bereits Realität oder noch ein fernes Zukunftsszenario? Um diese Fragen zu beantworten, erstellte das Fraunhofer IRB das erste »Stimmungsbarometer zum Stand der Transformation der Baubranche«. Die Autorinnen und Autoren, Melissa Köhler, Katrin Jochum, Michael Brüggemann, Albrecht Franz und Simon Buchart, haben in zahlreichen Interviews und durch eine umfassende Unternehmensumfrage ein differenziertes Stimmungsbild zum Stand der Transformation erhoben. Die Studie zeigt, wie die Branche selbst den Stand der Transformation bewertet, gibt einen Überblick über die wichtigsten Transformationsthemen und Handlungsfelder und liefert einen Ausblick auf Chancen und Innovationspotenziale.
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Der Einsturz der Carolabrücke in Dresden zeigt, um welch sicherheitsrelevante Bauwerke es sich bei Brücken handelt. Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, unterstreicht: „Brücken sind systemrelevante und sensible Bauwerke. Lässt man sie zu Schaden kommen, nimmt auch das öffentliche Leben Schaden und die Menschen verlieren das Vertrauen in ihre öffentliche Infrastruktur. Sicherheit ist ein nicht verhandelbares Gut, dies gilt umso mehr bei unseren vielfältigen Brückenbauwerken.“ Zahlreiche Studien und Berichte zeigen seit Jahren, dass Deutschland erheblich mehr in die Instandhaltung seiner Infrastrukturen investieren muss. Besonders alarmierend ist dabei der Zustand vieler Brücken, die aufgrund mangelnder Wartung und Ertüchtigung schon jetzt ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. „Wir sprechen hier von sicherheitsrelevanten Problemen der Infrastrukturbauwerke bis hin zu einem Totalversagen aufgrund eines jahrelangen Investitionsstaus“, so der Präsident der Bundesingenieurkammer. „Viele der Brücken sind bereits heute am Rande ihrer Belastungsgrenzen. Ein weiteres Aufschieben von Sanierungen können wir uns aus Sicherheitsgründen nicht leisten. Wir haben unter den Brücken viele ‚Patienten‘, die in keinem wirklich guten Zustand sind“, betont der Präsident der Bundesingenieurkammer.
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Die Kunst am Bau hat für die Bundesregierung unverändert einen hohen Stellenwert. Die Bauten des Bundes sollten das baukulturelle Niveau und Verständnis in Deutschland widerspiegeln, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (20/12724) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke. Kunst am Bau könne die Qualität und Ausdruckskraft von Bauten mitprägen, Aufmerksamkeit herstellen und Standorten ein zusätzliches Profil geben. Kunst am Bau sei daher ein wichtiges baupolitisches und baukulturelles Ziel des Bundes, dem die Bauverwaltung, der Bauherr und der Nutzer gleichermaßen verpflichtet seien.
Die Bundesregierung erinnert in der Antwort daran, dass die Förderung der Kunst in beiden deutschen Staaten zur „Kulturpolitik der ersten Stunde“ gehört habe. Im Jahr 1950 hätten sowohl der Deutsche Bundestag als auch die Volkskammer der DDR beschlossen, bildende Künstlerinnen und Künstler bei staatlichen Baumaßnahmen zu beteiligen und einen Anteil der Bausumme von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Instandsetzungen für Kunst zu verausgaben. Diese Tradition werde fortgesetzt, versichert die Bundesregierung, die in der Antwort auch detaillierte Angaben zu rechtlichen Grundlagen und zu den Kosten der Kunst am Bau macht. So müssten die Kosten für Kunst am Bau in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Bauaufgabe stehen und sollten 1,5 Prozent der Bauwerkskosten nicht übersteigen. Orientierungswerte für die Kosten der Kunst am Bau seien bei Bauwerkskosten von über 100 Millionen Euro ein Anteil von 0,5 Prozent, bei Bauwerkskosten von 20 bis 100 Millionen Euro ein Anteil von einem Prozent und bei Bauwerkskosten unter 20 Millionen Euro ein Anteil von 1,5 Prozent.
Quelle: Deutscher Bundestag
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Das Netz der Bundesfernstraßen wird nach den Festsetzungen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ausgebaut, der am 2. Dezember 2016 vom Bundestag als Anlage zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes beschlossen wurde. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12577) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke deutlich. Für die Bedarfsplanvorhaben der Dringlichkeitsstufen „Laufend und fest disponiert“ und „Vordringlicher Bedarf“ (jeweils inklusive Engpassbeseitigung) bestehe der Auftrag, diese Bedarfsplanvorhaben zu planen und „nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu realisieren“. Für die Dringlichkeitskategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ habe der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, die Bedarfsplanvorhaben bis zur Baureife zu planen. „Die Baufreigabeentscheidung für ein Bedarfsplanvorhaben wird bei Vorliegen von Baurecht unter Berücksichtigung der dann zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel getroffen“, heißt es in der Antwort. Für die im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Weiteren Bedarf“ (WB) eingestuften Vorhaben bestehe kein Planungsauftrag. Diese Bedarfsplanvorhaben würden insofern nicht beplant und keine Schritte zur Fertigstellung unternommen. Sofern für aktuell im WB eingestufte Bedarfsplanvorhaben auf der Grundlage einer früheren Fassung des Fernstraßenausbaugesetzes Planungen erfolgt sind, seien diese unterbrochen worden, schreibt die Bundesregierung.
Quelle: Deutscher Bundestag