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Das Telekommunikationsgesetz hat eine zusätzliche Bestimmung erhalten, die bis zum Jahr 2030 den Ausbau von Telekommunikationsnetzen als „im überragenden öffentlichen Interesse“ definiert. Wesentlicher Zweck ist die Beschleunigung von Verfahrensprozessen und Genehmigungsverfahren. Denn durch diese Gesetzesänderung soll dem Ausbau von TK-Linien bei der Abwägung der unterschiedlichen Belange Vorrang eingeräumt werden. Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt die von der Regierungskoalition eingebrachte Gesetzesänderung. IfKom-Bundesvorsitzender Heinz Leymann betont: „Wir erwarten eine deutliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Ob eine Mobilfunk-Station angebunden werden soll oder das Breitbandnetz in die Fläche kommt, Verfahrensdauern von bis zu 18 Monaten sollten der Vergangenheit angehören.“
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Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat am Mittwochnachmittag den Weg für das TKG-Änderungsgesetz 2025 frei gemacht. Die Abgeordneten stimmten dem Gesetzentwurf „zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen“ (21/319) mehrheitlich zu. Für den Entwurf stimmten Unionsfraktion, SPD-Fraktion und die AfD-Fraktion, die Fraktion Die Linke stimmte dagegen, die Fraktion der Grünen enthielt sich. Mit der Novelle sollen die Rahmenbedingungen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur verbessert und Planungsvorhaben im Bereich des Mobilfunk- und Glasfaserausbaus beschleunigt werden. Geplant ist, dass der Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Die Bedeutung des Netzausbaus werde „gesetzlich klargestellt“, um entsprechenden Ausbauvorhaben in Genehmigungsverfahren „ein besonderes Gewicht zu verleihen“, heißt es im Entwurf. Die Regelung soll befristet bis zum 31. Dezember 2030 gelten und müsse in allen Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.
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Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) möchte die geplante Hightech-Agenda schnell auf den Weg bringen und dadurch Anreize schaffen, um rasch Innovationen in den Schlüsseltechnologien Künstliche Intelligenz, Quantentechnologie, Mikroelektronik, Biotechnologie, klimaneutrale Mobilität und klimaneutrale Energieerzeugung zu ermöglichen. Am (25. Juni stellte sie das Programm ihres Ministeriums im Forschungsausschuss vor. Bei ihrem Antrittsbesuch im Ausschuss zeigte sich die Bundesministerin für Forschung, Technik und Raumfahrt zufrieden, dass der aktuelle Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2025 trotz der angespannten finanziellen Lage eine Erhöhung des Kernhaushalts vorsehe. So könnten unter anderem die Bereiche Raumfahrt und Games mit mehr Geld rechnen. „Die Raumfahrt ist eine der treibenden Kräfte für Innovationen“, sagte Bär. Auch von dem Sondervermögen Infrastruktur, aus dem beispielsweise Gelder zur Umsetzung der Hightech-Agenda vorgesehen seien, würden die Vorhaben ihres Ministeriums profitieren.
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Der vom Bundeskabinett am 18. Juni beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bau-Turbo) soll in der am 7. Juli beginnenden Haushaltswoche des Bundestages in erster Lesung beraten werden. Wie ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwoch in einer Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen mitteilte, soll der Bundesrat am 11. Juli zum Regierungsentwurf Stellung nehmen. Der Entwurf werde dann mit einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zugeleitet, wurde in der von der Vorsitzenden Caren Lay (Die Linke) geleiteten Sitzung mitgeteilt. Eine öffentliche Anhörung des Ausschusses zu dem Gesetzentwurf soll am 10. September stattfinden.
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Berlin: (hib/AW) Bahngrundstücke sollen zukünftig einfacher einem neuen Nutzungszweck - etwa zur Realisierung von Wohnungsbauprojekten - zugeführt werden können. Dies sieht der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf (21/326) zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vor, den der Verkehrsausschuss am Mittwoch in geänderter Fassung mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion gegen das Votum der AfD- und der Linksfraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen hat.