Bauturbo prvwDie Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung eingebracht, mit dem die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich beschleunigt werden soll. Als weitgehende Flexibilisierung für den Wohnungsbau wird die Einfügung eines neuen Paragrafen 246e in das Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschlagen. Erlaubt werden soll damit ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Wenn eine Kommune sich entscheide, diesen „Bau-Turbo“ anzuwenden, könnten zusätzliche Wohnungen bereits nach einer zweimonatigen Prüfung durch die Gemeinde zugelassen werden. Einer Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans bedürfe es nicht mehr. „Dies erlaubt es durch Neubau, Umbau oder Umnutzung zügig neuen Wohnraum zu schaffen“, erwartet die Koalition. Die Regelung wird als eine Art Experimentierklausel bezeichnet und ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet.

ASIIN Mitgliederversammlung 3 24 06 2025 prvwKürzlich fand die ASIIN-Mitgliederversammlung statt, bei der der ZBI als Mitgliedsverband vertreten war. Insbesondere wurde dort der Strategieplan für den Zeitraum 2026-2030 im Kontext der rasanten Entwicklung bei Studiengangs-Akkreditierungen vorgestellt. Die ASIIN hat sich in den letzten Jahren, nicht zuletzt über die vielfältigen Aktivitäten der ASIIN Consult GmbH, zu einer globalen Plattform für hochschulische Qualitätsentwicklung entwickelt, deren Dienstleistungen in mittlerweile fast 70 Ländern nachgefragt werden. Dieser Strategieplan soll im letzten Jahresquartal auf einem ganztägigen ASIIN-Strategietag offiziell verabschiedet werden, an dem hierzu Repräsentanten der ASIIN-Mitglieder und der ASIIN-Gremien mit ihren Ideen eingeladen werden. Der ZBI sieht die ASIIN weiterhin auf einem erfolgreichen Weg. In diesem Sinne freut sich der ZBI auf eine weitere gute und konstruktive Zusammenarbeit mit ASIIN. Im Rahmen der ASIIN-Mitgliederversammlung ist der Vizepräsident des ZBI, Heinz Leymann, zum Rechnungsprüfer bestätigt worden.

berlin 4703757 1280 prvwAus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sollen in diesem Jahr bereits 37,2 Milliarden Euro verausgabt werden. Weitere 84,8 Milliarden Euro sollen als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre gebunden werden können. Das sieht der Wirtschaftsplan des Sondervermögens vor, der dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 als Anlage beigefügt ist. Der Wirtschaftsplan ist laut Bundesregierung im Status einer „Arbeitsplanung“. Einige Vorhaben, die bereits angekündigt wurden, sind im Wirtschaftsplan noch nicht mit Mitteln hinterlegt. Die Einrichtung des Sondervermögens ist in Artikel 143h des Grundgesetzes geregelt. Die notwendige einfachgesetzliche Ausgestaltung des Sondervermögens ist noch nicht umgesetzt. Für die kommende Sitzungswoche haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt. Laut Erläuterung des Wirtschaftsplans ermöglicht das Sondervermögen Investitionen in Höhe von 300 Milliarden Euro. Weitere 100 Milliarden Euro sollen aus dem Sondervermögen in Tranchen an den Klima- und Transformationsfonds überwiesen werden; im laufenden Jahr sind dafür 10 Milliarden Euro etatisiert.

glut of money 432688 1280 prvwBundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) kann im Haushaltsjahr 2025 mit Ausgaben in Höhe von 38,26 Milliarden Euro rechnen - knapp sechs Milliarden weniger als 2024. Das geht aus dem Einzelplan 12 im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 (21/500) hervor. Der Etatplan für das Bundesministerium für Verkehr sieht Ausgaben für Investitionen in Höhe von 23,72 Milliarden Euro vor. Weitere 11,71 Milliarden Euro für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sollen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ kommen.

glass fiber 6153991 1280 prvwDas Telekommunikationsgesetz hat eine zusätzliche Bestimmung erhalten, die bis zum Jahr 2030 den Ausbau von Telekommunikationsnetzen als „im überragenden öffentlichen Interesse“ definiert. Wesentlicher Zweck ist die Beschleunigung von Verfahrensprozessen und Genehmigungsverfahren. Denn durch diese Gesetzesänderung soll dem Ausbau von TK-Linien bei der Abwägung der unterschiedlichen Belange Vorrang eingeräumt werden. Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt die von der Regierungskoalition eingebrachte Gesetzesänderung. IfKom-Bundesvorsitzender Heinz Leymann betont: „Wir erwarten eine deutliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Ob eine Mobilfunk-Station angebunden werden soll oder das Breitbandnetz in die Fläche kommt, Verfahrensdauern von bis zu 18 Monaten sollten der Vergangenheit angehören.“