transformation 3746922 1280 prvwDer digitale Bauantrag soll bis Ende dieses Jahres umgesetzt werden und mehr kollaboratives Arbeiten ermöglichen. Das sei eine große Erleichterung für die Antragsteller, sagte Bauministerin Klara Geywitz (SPD) am 10. April im Digitalausschuss des Deutschen Bundestags. Man habe Mecklenburg-Vorpommern dafür gewinnen können, eine Anwendung zu entwickeln, bei der alle Verfahrensschritte digital erfolgen können. Nach dem Prinzip „Einer-für-Alle“ (EfA) entwickele das Land eine Software, die alle Bundesländer nutzen könnten. Zehn Bundesländer hätten sich zur Nachnutzung bereit erklärt, so Geywitz weiter. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen habe die große Hoffnung, durch die Digitalisierung Planungsprozesse signifikant zu beschleunigen. Auch auf personelle Herausforderungen durch den Generationenwechsel etwa in den Bauämtern hoffe man, mittels Künstlicher Intelligenz besser reagieren zu können, betonte Geywitz. Weiter berichtete sie, das Hochbaustatistikgesetz werde bald das parlamentarische Verfahren erreichen. Derzeit wisse man erst im Mai des Folgejahres, wie viel gebaut wurde. Mit der Gesetzesänderung sollen beispielsweise Förderinstrumente künftig passgenauer ausgerichtet werden können. Demnach sollen ab 2026 unter anderem quartalsweise Daten über Bauanfänge und Baufertigstellungen zur Verfügung stehen. Durch digitale Verfahren sinke zudem der Erfüllungsaufwand für die Bauherren.

highway bridge 4979684 1280 prvw„Die Modernisierung von Brücken auf Autobahnen und Bundesstraßen hat weiterhin oberste Priorität für das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und die Autobahn GmbH des Bundes (Autobahn GmbH).“ Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Das Brückenmodernisierungsprogramm der Autobahn GmbH enthalte sowohl größere Talbauwerke als auch kleinere Brückenbauwerke, heißt es in der Antwort. Aktuell würden wegen der herausgehobenen Bedeutung und der Dringlichkeit überwiegend Großbrücken prioritär bearbeitet. „Diese Großprojekte bedürfen in der Regel einer fundierten Planung und einer baurechtlichen Genehmigung“, schreibt die Regierung.

railway rails 2738508 1280 prvwDer Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 beschlossen, zu dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (20/8288, 20/8651, 20/10414, 20/10416) die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes zu verlangen. Das geht aus einer von der Länderkammer vorgelegten Unterrichtung (20/10846) hervor, in der vier Gründe für die Anrufung des Vermittlungsausschusses aufgeführt werden: So soll zum einen der Bund die Kosten für die durch die Sanierung benötigten Schienenersatzverkehre übernehmen. Außerdem sollen Bahnhöfe förderrechtlich explizit als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur definiert werden. Schließlich geht es noch um die Kostenübernahme der Digitalisierung von Zügen sowie eine Zusicherung, dass die Umsetzung des Hochleistungskorridor-Ansatzes nicht zu Lasten von Aus- und Neubauvorhaben, Digitalisierungsprojekten sowie der Sanierung von Strecken außerhalb der geplanten Hochleistungskorridore gehen wird.

Quelle: Deutscher Bundestag

randy fath ymf4 9Y9S A unsplash prvwNach langwierigen Abstimmungen haben Bund und Länder das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Die darin enthaltene Abschreibung für Abnutzung (AfA) von Wohngebäuden in Höhe von 5 Prozent stellt eine konkrete steuerliche Entlastung für die private Wohnungswirtschaft dar. Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsbau bis 2029 geben einen dringend benötigten Impuls für den (privaten) Wohnungsbau. Kommunale Wohnungsbaugesellschaften profitieren zwar leider nicht von den neuen Vorgaben, dennoch setzen die neuen Regelungen wichtige Impulse für mehr Investitionen im Wohnungsmarkt.

andrea de santis zwd435 ewb4 3x2 prvwDas vom Europäischen Parlament Anfang März verabschiedete KI-Gesetz soll 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Allerdings können, bis auf einige Ausnahmen, noch zwei Jahre Zeit vergehen, bevor es vollständig umgesetzt sein muss. Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt das Zustandekommen eines Rechtsrahmens zur Künstlichen Intelligenz mit einem abgestuften risikobasierten Regulierungsansatz. Unterschieden wird zwischen inakzeptablen KI-Systemen, die verboten werden, Hochrisiko-Systemen mit strengen Auflagen und Anwendungen mit geringem Risiko, für die jedoch auch Transparenz- und Dokumentationspflichten bestehen. Die IfKom kritisieren jedoch den zeitlichen Rahmen des Gesetzes. Bis zum vollständigen Inkrafttreten im Jahr 2026 setzt die EU-Kommission auf freiwillige Absprachen mit Unternehmen. Auch die Bundesregierung verweist auf Verhaltenskodizes (Codes of Practice), die zusammen mit Modellanbietern und Stakeholdern erarbeitet werden sollen, bis später auf Standards und auf harmonisierte europäische Normen zurückgegriffen werden kann.