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Der Deutsche Bundestag hat am 29. Januar das Gesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen (Kritis-Dachgesetz) beschlossen. Mit dem Gesetz werden unter anderem Regelungen eingeführt, die die Veröffentlichung bislang frei zugänglicher Informationen über kritische Infrastrukturen einschränken. Damit setzt Deutschland eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht um.
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Wasserstraßen sind aus der Sicht des ZBI ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland. Sie sichern die Energie- und Güterversorgung unserer Gesellschaft. Immerhin werden jährlich rund 170 bis 200 Millionen Tonnen Güter über deutsche Wasserstraßen transportiert. Festzustellen ist, die Binnenschifffahrt macht nur etwa sechs Prozent des gesamten deutschen Güterverkehrs aus. Dagegen wird über LKW eine wesentlich größere Menge befördert. Laut dem Bundesverband der Binnenschifffahrt e. V. ersetzt ein einzelnes Binnenschiff im Durchschnitt etwa 100-150 LKW, abhängig von den natürlichen Gegebenheiten der Wasserstraße. Insbesondere könnten beispielsweise die Chemie- und Stahlindustrie, die direkt an den großen Flüssen und Kanälen liegen, wirtschaftlich profitieren.
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Die Förderung klima- und umweltfreundlicher Verkehrsträger wie der Wasserstraße ist laut Bundesregierung „ein Schwerpunkt der Verkehrspolitik“. Die Verbesserung der Qualität der Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen und der Hinterlandanbindung der für Deutschland wichtigen Rheinmündungshäfen stünden ebenfalls im Fokus der Investitionspolitik im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030, heißt es in der Antwort der Regierung (21/3665) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Die Sanierung und Modernisierung der in die Jahre gekommenen Verkehrswege - auch der Wasserstraßen - sei bereits im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode als verkehrspolitischer Schwerpunkt verankert. Dort heiße es dementsprechend, dass für die Ertüchtigung der Infrastruktur aus Wasserstraßen, Schleusen, See- und Binnenhäfen eine auskömmliche zusätzliche Finanzierung mit Planungssicherheit sichergestellt werden soll. Im Bundeshaushalt 2026 seien für die Wasserstraßen 1,82 Milliarden Euro veranschlagt. „Die Bundesregierung hält daran fest, alle notwendigen und baureifen Maßnahmen umzusetzen“, heißt es in der Antwort. Oberste Priorität bei den Investitionen in die Wasserstraßeninfrastruktur hätten Sicherheit und Ersatzinvestitionen. „Schleusen und Wehre an den Wasserstraßen müssen funktionieren“, betont die Regierung.
Quelle: Deutscher Bundestag
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Unternehmen sollen von Vorschriften und Berichtspflichten entlastet werden, auch um die Leistungsfähigkeit staatlicher Stellen zu erhöhen. Das ist Ziel des Gesetzentwurfs (21/3740) der Bundesregierung „zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“. Mit dem Vorhaben sollen durch die Aufhebung unnötiger Vorschriften und Berichtspflichten in der Gewerbeordnung und im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie in weiteren Gesetzen Bürokratie abgebaut, Kosten gesenkt und Unternehmen - vor allem kleine und mittlere Unternehmen - entlastet werden.
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Um die Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr geht es bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 26. Januar 2026, ab 13 Uhr im Sitzungssaal E.700 des Paul-Löbe Hauses. Die geladenen Sachverständigen werden sich zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt“ (21/2999) äußern.
