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Überwiegend verhalten bei prinzipieller Zustimmung haben Experten einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren bei einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat bewertet. Darin soll die Bedeutung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung dadurch hervorgehoben werden, dass sie im Verwaltungsverfahrensgesetz in einem eigenen Paragrafen normiert wird. Überdies geht es um die Vorgabe einer digitalen Übermittlung von Inhalt und Ergebnis von den Vorhabenträgern an Behörden und betroffene Öffentlichkeit.
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Um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren“ (20/11980) geht es am Montag, 4. November 2024, in einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 800) beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
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Um die Novellierung des Baugesetzbuches geht es in einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Montag, 11. November 2024, von 14.30 bis 16.30 Uhr im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestags, Sitzungssaal 2.600. Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (20/13091). Darin ist vorgesehen, die mit dem Baulandmobilisierungsgesetz im Jahr 2021 eingeführten Instrumente weiterzuentwickeln und gegebenenfalls zu verlängern, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, schneller planen und bauen zu können sowie mehr Klimaschutz und Klimaanpassung zu erreichen. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten sollen Erweiterungen von Gebäuden, insbesondere Aufstockungen, möglich werden, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss. Außerdem soll leichter verdichtet gebaut werden können, zum Beispiel in zweiter Reihe in Höfen oder Gärten. Die kommunalen Vorkaufsrechte werden verbessert.
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Deutschlands Bürgerinnen und Bürger fordern eine digitale Verwaltung. 90 Prozent wünschen sich, dass ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung das Thema Digitalisierung mit mehr Nachdruck verfolgt. Vor fünf Jahren lag der Anteil erst bei 69 Prozent, im vergangenen Jahr waren es bereits 87 Prozent. Dabei ist der Wunsch nach digitalen Diensten der Verwaltungen bei den Jüngeren besonders stark (95 Prozent der 18- bis 29-Jährigen und 97 Prozent der 30- bis 49-Jährigen), aber auch die Älteren ab 65 Jahren fordern mit einer großen Mehrheit von 82 Prozent ein höheres Digitalisierungstempo. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung unter 1.003 Personen ab 18 Jahren in Deutschland. Sie wurden anlässlich der Eröffnung der Smart Country Convention in Berlin vorgestellt. „Die Menschen fordern die digitale Verwaltung und die Politik muss jetzt liefern – im Bund, den Ländern und den Gemeinden“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Die digitalen Anwendungen sind im Markt, von der elektronischen Akte über die Cloud bis zu Künstlicher Intelligenz. Wir müssen sie jetzt flächendeckend zum Einsatz bringen, statt überall immer wieder neue Leuchtturmprojekte zu starten und das Rad neu zu erfinden.“
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Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz). Über diesen will das Bundestagsplenum erstmals am Donnerstagabend (17.10.) beraten. Durch vertrauensvollen, fairen Zugang zu geschützten Daten des öffentlichen Sektors könnten mehr Daten genutzt werden, heißt es darin weiter. Eine stärkere gemeinsame Verwendung geteilter Daten könne weitere Nutzeneffekte, auch im Kontext Künstlicher Intelligenz, heben. Voraussetzung dafür sei der Daten-Governance-Rahmen. Mit der EU-Verordnung 2022/868 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der EU-Verordnung 2018/1724 seien einheitliche Vorschriften geschaffen worden, um die Entwicklung eines Datenbinnenmarktes und eine vertrauenswürdige und sichere Datengesellschaft und -wirtschaft voranzutreiben, schreibt die Bundesregierung.