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Die auf Initiative der Bundesregierung vom Bundestag beschlossene Änderung des Hochbaustatistikgesetzes ist am 5. Juli 2024 vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss überwiesen worden. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, das Einspruchsgesetz grundlegend zu überarbeiten. Bereits in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf im April übten sie umfassend Kritik, der „im weiteren Gesetzgebungsverfahren jedoch überwiegend nicht Rechnung getragen“ wurde, heißt es in der Begründung. Länder und Kommunen seien derzeit organisatorisch, personell und technisch nicht in der Lage, das Gesetz mit den vorgesehenen Übergangsfristen umzusetzen. Der Stand der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren in den Ländern werde nur unzureichend berücksichtigt. Notwendige Hilfslösungen zur Überbrückung hätten einen erheblichen Zuwachs an Bürokratie und einen hohen Personalbedarf zur Folge. Dies gelte auch für die vorgesehenen zusätzlichen und häufigeren Meldepflichten beim Wohnungsbau. Dies stünde „im klaren Gegensatz zum Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern, durch den insbesondere die Bürokratiebelastung deutlich reduziert werden soll“.
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Der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie hat in seiner Sitzung am 3. Juli einstimmig die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (20/11899) beschlossen. Die Anhörung soll am 25. September 2024 vorbehaltlich der Überweisung zur Federführung von 11 bis 13 Uhr stattfinden. Vereinbart wurde, elf Sachverständige einzuladen.
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Die Bundesregierung gibt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke Auskunft über die Anzahl der Enteignungsverfahren zum Zwecke des Straßenbaus nach Paragraf 19 Bundesfernstraßengesetz. Danach gab es im Jahr 2023 139 solcher Enteignungsverfahren - die meisten in den östlichen Bundesländern Sachsen-Anhalt (32), Sachsen (28) und Brandenburg (24). Aussagen über Einsprüche gegen Enteignungsbescheide oder die Entschädigungshöhen macht die Bundesregierung nicht. Die einzelnen Verfahren lägen im Verantwortungsbereich der Länder, heißt es in der Antwort. „Auswertbares Datenmaterial zu den aufgeworfenen Fragen liegt der Bundesregierung nicht vor, sodass sie keine Kenntnisse über die Einsprüche gegen Enteignungsbescheide, deren Tenor oder die durchschnittliche Dauer der Verfahren hat“.
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Die Bundesregierung hält an allen Verkehrsprojekten fest, die im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) vorgesehen sind, solange dafür genügend Geld zur Verfügung steht. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor. Für die in den drei aus dem BVWP entwickelten Bedarfsplänen enthaltenen Vorhaben habe der Bundestag mit Beschluss der Ausbaugesetze einen Bedarf gesetzlich festgestellt, heißt es in der Antwort. „Bis zu etwaigen Anpassungen durch den Gesetzgeber gelten die aktuellen Bedarfspläne fort und setzen den Rahmen, die Vorhaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu realisieren“, schreibt die Bundesregierung.
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren“ (20/11980) vorgelegt. Danach sollen die Ergebnisse aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung bereits in verkehrsüblichem elektronischen Format in den behördlichen Prozess einfließen können, um so die digitale und dadurch möglichst beschleunigte Durchführung des anschließenden Verwaltungsverfahrens zu fördern. Zur Umsetzung dieser Zielsetzung sieht der Gesetzentwurf vor, die bestehenden Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung um entsprechende Vorgaben zu erweitern. „Es wird festgelegt, dass der Vorhabenträger der Behörde Inhalt und abschließendes Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in verkehrsüblichem elektronischen Format übermitteln und der betroffenen Öffentlichkeit mitteilen soll“, heißt es in der Vorlage weiter. Danach soll für die Übermittlung an die Behörde zudem ein maschinenlesbares Format verwendet werden, „wenn auf Seiten des Vorhabenträgers und der Behörde die technischen Voraussetzungen vorliegen und kein unverhältnismäßig hoher Aufwand entsteht“.
Quelle: Deutscher Bundestag