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Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sollen in diesem Jahr bereits 37,2 Milliarden Euro verausgabt werden. Weitere 84,8 Milliarden Euro sollen als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre gebunden werden können. Das sieht der Wirtschaftsplan des Sondervermögens vor, der dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 als Anlage beigefügt ist. Der Wirtschaftsplan ist laut Bundesregierung im Status einer „Arbeitsplanung“. Einige Vorhaben, die bereits angekündigt wurden, sind im Wirtschaftsplan noch nicht mit Mitteln hinterlegt. Die Einrichtung des Sondervermögens ist in Artikel 143h des Grundgesetzes geregelt. Die notwendige einfachgesetzliche Ausgestaltung des Sondervermögens ist noch nicht umgesetzt. Für die kommende Sitzungswoche haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt. Laut Erläuterung des Wirtschaftsplans ermöglicht das Sondervermögen Investitionen in Höhe von 300 Milliarden Euro. Weitere 100 Milliarden Euro sollen aus dem Sondervermögen in Tranchen an den Klima- und Transformationsfonds überwiesen werden; im laufenden Jahr sind dafür 10 Milliarden Euro etatisiert.
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Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) kann im Haushaltsjahr 2025 mit Ausgaben in Höhe von 38,26 Milliarden Euro rechnen - knapp sechs Milliarden weniger als 2024. Das geht aus dem Einzelplan 12 im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 (21/500) hervor. Der Etatplan für das Bundesministerium für Verkehr sieht Ausgaben für Investitionen in Höhe von 23,72 Milliarden Euro vor. Weitere 11,71 Milliarden Euro für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sollen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ kommen.
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Das Telekommunikationsgesetz hat eine zusätzliche Bestimmung erhalten, die bis zum Jahr 2030 den Ausbau von Telekommunikationsnetzen als „im überragenden öffentlichen Interesse“ definiert. Wesentlicher Zweck ist die Beschleunigung von Verfahrensprozessen und Genehmigungsverfahren. Denn durch diese Gesetzesänderung soll dem Ausbau von TK-Linien bei der Abwägung der unterschiedlichen Belange Vorrang eingeräumt werden. Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt die von der Regierungskoalition eingebrachte Gesetzesänderung. IfKom-Bundesvorsitzender Heinz Leymann betont: „Wir erwarten eine deutliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Ob eine Mobilfunk-Station angebunden werden soll oder das Breitbandnetz in die Fläche kommt, Verfahrensdauern von bis zu 18 Monaten sollten der Vergangenheit angehören.“
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Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat am Mittwochnachmittag den Weg für das TKG-Änderungsgesetz 2025 frei gemacht. Die Abgeordneten stimmten dem Gesetzentwurf „zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen“ (21/319) mehrheitlich zu. Für den Entwurf stimmten Unionsfraktion, SPD-Fraktion und die AfD-Fraktion, die Fraktion Die Linke stimmte dagegen, die Fraktion der Grünen enthielt sich. Mit der Novelle sollen die Rahmenbedingungen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur verbessert und Planungsvorhaben im Bereich des Mobilfunk- und Glasfaserausbaus beschleunigt werden. Geplant ist, dass der Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Die Bedeutung des Netzausbaus werde „gesetzlich klargestellt“, um entsprechenden Ausbauvorhaben in Genehmigungsverfahren „ein besonderes Gewicht zu verleihen“, heißt es im Entwurf. Die Regelung soll befristet bis zum 31. Dezember 2030 gelten und müsse in allen Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.
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Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) möchte die geplante Hightech-Agenda schnell auf den Weg bringen und dadurch Anreize schaffen, um rasch Innovationen in den Schlüsseltechnologien Künstliche Intelligenz, Quantentechnologie, Mikroelektronik, Biotechnologie, klimaneutrale Mobilität und klimaneutrale Energieerzeugung zu ermöglichen. Am (25. Juni stellte sie das Programm ihres Ministeriums im Forschungsausschuss vor. Bei ihrem Antrittsbesuch im Ausschuss zeigte sich die Bundesministerin für Forschung, Technik und Raumfahrt zufrieden, dass der aktuelle Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2025 trotz der angespannten finanziellen Lage eine Erhöhung des Kernhaushalts vorsehe. So könnten unter anderem die Bereiche Raumfahrt und Games mit mehr Geld rechnen. „Die Raumfahrt ist eine der treibenden Kräfte für Innovationen“, sagte Bär. Auch von dem Sondervermögen Infrastruktur, aus dem beispielsweise Gelder zur Umsetzung der Hightech-Agenda vorgesehen seien, würden die Vorhaben ihres Ministeriums profitieren.
