ehrenamt 8282312 1280 prvwDer Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit vorgelegt (20/13749). Danach soll der Haftungsfreibetrag von bisher 840 Euro auf 3.000 Euro (entsprechend dem sogenannten Übungsleiterfreibetrag nach Paragraf 3 Nummer 26 Satz 1 Einkommensteuergesetz) erhöht werden. Wie es in dem Entwurf heißt, hat das bürgerschaftliche Engagement grundlegende Bedeutung für die gesamte Gesellschaft. Damit sich die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin ehrenamtlich engagieren, seien gute Rahmenbedingungen notwendig. Regelmäßig werde allerdings die mögliche Haftung von ehrenamtlich tätigen Organ- und Vereinsmitgliedern als Hindernis für die Ausübung von Ehrenämtern und insbesondere Vorstandsämtern angeführt. Dass es für viele insbesondere kleinere Vereine laufend schwieriger werde, ihre Vorstandsämter besetzen zu können, sei eine der bereits jetzt eingetretenen Folgen. Das verarme die lebendige Vereinslandschaft in Deutschland. Dem gelte es entgegenzutreten.

Quelle: Deutscher Bundestag

IfKom im Gespräch mit Landtagsabgeordneten Björn Franken

IfKom Pressefoto 11 2024 11 18 prvwWie eine Ingenieurausbildung weiterentwickelt werden muss, um die Anforderungen der Zukunft zu bestehen, diskutierte der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) kürzlich mit dem CDU-Landtagsabgeordneten Björn Franken. Für die IfKom muss eine qualifizierte Ausbildung auf die hohe technische und gesellschaftliche Verantwortung vorbereiten, die Ingenieurinnen und Ingenieure für die großen Veränderungsprozesse im Informations- und Telekommunikationsbereich haben. Aus der Sicht der IfKom müssen Ingenieurinnen und Ingenieure zudem verstärkt globale Gegebenheiten berücksichtigen. Heinz Leymann, IfKom-Bundesvorsitzender, betont: „Die IfKom setzen sich für eine nachhaltige Ingenieurausbildung ein und unterstützen den von Prof. Dr. Ralph Dreher als ein Berufsethos formulierten Leonardischen Eid; wonach Ingenieurinnen und Ingenieure lernen müssen, ihrer hohen Gestaltungsverantwortung anhand der Prinzipien der ethischen Legitimierbarkeit, der Nachhaltigkeit und der gesellschaftlichen Kontrollierbarkeit gerecht zu werden.“

ai generated 7957988 1280 prvwExperten haben moderate Kritik am Daten-Governance-Gesetz (DGG) der Bundesregierung geübt, das die nationalen Durchführungsbestimmungen des EU-Data Governance Acts (DGA) regelt. Das ergab eine Anhörung des Digitalausschusses im Deutschen Bundestag zum DGG (20/13090) am 13. November, in der mehrere Experten die Hoffnung äußerten, das Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode verabschieden zu können. Mit dem DGA sollen einheitliche Spielregeln für das Teilen von Daten festgelegt und der Weg zu einem gemeinsamen Datenbinnenmarkt geebnet werden. Mit dem DGG werden die für die Umsetzung in Deutschland zuständigen Behörden, die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Statistische Bundesamt, benannt. Zudem werden europarechtlich notwendige Bußgeldvorschriften und Durchsetzungsbefugnisse festgelegt. Während die BNetzA für Anmeldeverfahren für Datenvermittlungsdienste sowie für die Registrierung datenaltruistischer Organisationen zuständig ist, soll das Statistische Bundesamt als zentrale Informationsstelle ausgebaut werden. Es soll öffentliche Stellen dabei unterstützten, geschützte Daten nutzbar zu machen.

house 366927 1280 prvwDer Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat sich am 13. November mit den Auswirkungen einer möglichen vorzeitigen Auflösung des Deutschen Bundestages befasst. In der von der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP) geleiteten Sitzung bezeichnete die CDU/CSU-Fraktion die Situation als schwierig. Aber es müsse geklärt werden, wie es weitergehen werde. Auch wollte die Fraktion wissen, was die mögliche vorläufige Haushaltsführung ab 2025 für den Baubereich bedeuten könne und ob die Baugesetz-Novelle noch verabschiedet werden könne. Auch die AfD-Fraktion wollte wissen, welche Folgen es haben werde, dass es vermutlich erst Mitte nächsten Jahres einen Haushalt geben werde.

ivan bandura MfodQnCAJkU unsplash prvwDie führenden Verbände der deutschen Immobilienwirtschaft haben die geplante Novelle des Baugesetzbuches, mit der der Wohnungsbau wieder in Schwung gebracht werden soll, als unzureichend und teilweise verfehlt kritisiert. „Ein deutlicher Ruck für den Wohnungsbau ist mit dem Entwurf nicht verbunden“, kritisierte Axel Gedaschko (Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) am Montag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, die von der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP) geleitet wurde. Mehrere Sachverständige appellierten, den Gesetzentwurf vor einer eventuellen Auflösung des Deutschen Bundestages noch zu verabschieden. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (20/13091) sieht weitere Flexibilisierungen für den Wohnungsbau vor. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem, dass in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Erweiterungen von Gebäuden, insbesondere Aufstockungen, möglich sein sollen, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss. Außerdem soll leichter verdichtet gebaut werden können, zum Beispiel in zweiter Reihe in Höfen oder Gärten. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen die Kommunen in neuen Baugebieten Flächen für den sozialen Wohnungsbau erhalten können. Bebauungspläne sollen schneller aufgestellt werden. Die kommunalen Vorkaufsrechte werden verbessert, was allerdings der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände noch nicht weit genug ging. Das Vorkaufsrecht müsse zu einem aktiven Instrument zur Flächenmobilisierung ausgebaut werden. Auch Melanie Weber-Moritz (Deutscher Mieterbund) forderte Änderungen wie eine Ausweitung des Vorkaufsrechts, damit die Ausübung in Milieuschutzgebieten wieder möglich werde. Der Schutz vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen müsse dauerhaft entfristet werden.