grant lemons jTCLppdwSEc unsplash prvwDie Kunst am Bau hat für die Bundesregierung unverändert einen hohen Stellenwert. Die Bauten des Bundes sollten das baukulturelle Niveau und Verständnis in Deutschland widerspiegeln, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (20/12724) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke. Kunst am Bau könne die Qualität und Ausdruckskraft von Bauten mitprägen, Aufmerksamkeit herstellen und Standorten ein zusätzliches Profil geben. Kunst am Bau sei daher ein wichtiges baupolitisches und baukulturelles Ziel des Bundes, dem die Bauverwaltung, der Bauherr und der Nutzer gleichermaßen verpflichtet seien.

Die Bundesregierung erinnert in der Antwort daran, dass die Förderung der Kunst in beiden deutschen Staaten zur „Kulturpolitik der ersten Stunde“ gehört habe. Im Jahr 1950 hätten sowohl der Deutsche Bundestag als auch die Volkskammer der DDR beschlossen, bildende Künstlerinnen und Künstler bei staatlichen Baumaßnahmen zu beteiligen und einen Anteil der Bausumme von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Instandsetzungen für Kunst zu verausgaben. Diese Tradition werde fortgesetzt, versichert die Bundesregierung, die in der Antwort auch detaillierte Angaben zu rechtlichen Grundlagen und zu den Kosten der Kunst am Bau macht. So müssten die Kosten für Kunst am Bau in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Bauaufgabe stehen und sollten 1,5 Prozent der Bauwerkskosten nicht übersteigen. Orientierungswerte für die Kosten der Kunst am Bau seien bei Bauwerkskosten von über 100 Millionen Euro ein Anteil von 0,5 Prozent, bei Bauwerkskosten von 20 bis 100 Millionen Euro ein Anteil von einem Prozent und bei Bauwerkskosten unter 20 Millionen Euro ein Anteil von 1,5 Prozent.

Quelle: Deutscher Bundestag

sander weeteling EXl4TG1Bfvk unsplash prvwDas Netz der Bundesfernstraßen wird nach den Festsetzungen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ausgebaut, der am 2. Dezember 2016 vom Bundestag als Anlage zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes beschlossen wurde. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12577) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke deutlich. Für die Bedarfsplanvorhaben der Dringlichkeitsstufen „Laufend und fest disponiert“ und „Vordringlicher Bedarf“ (jeweils inklusive Engpassbeseitigung) bestehe der Auftrag, diese Bedarfsplanvorhaben zu planen und „nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu realisieren“. Für die Dringlichkeitskategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ habe der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, die Bedarfsplanvorhaben bis zur Baureife zu planen. „Die Baufreigabeentscheidung für ein Bedarfsplanvorhaben wird bei Vorliegen von Baurecht unter Berücksichtigung der dann zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel getroffen“, heißt es in der Antwort. Für die im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Weiteren Bedarf“ (WB) eingestuften Vorhaben bestehe kein Planungsauftrag. Diese Bedarfsplanvorhaben würden insofern nicht beplant und keine Schritte zur Fertigstellung unternommen. Sofern für aktuell im WB eingestufte Bedarfsplanvorhaben auf der Grundlage einer früheren Fassung des Fernstraßenausbaugesetzes Planungen erfolgt sind, seien diese unterbrochen worden, schreibt die Bundesregierung.

Quelle: Deutscher Bundestag

keyboard 6105750 1280 prvwNach dem Mitteleinsatz für „operative Vorhaben der Digitalpolitik“ in den vergangenen Haushalten, im Haushaltsentwurf 2025 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung fragt die Unionsfraktion in einer Kleinen Anfrage (20/12515). Die Abgeordneten interessiert, welcher Anteil nicht durch bereits eingegangene Verpflichtungen gebunden ist und in welcher Höhe es Verpflichtungsermächtigungen zu operativen Vorhaben im Haushaltsentwurf 2025 gibt. Auch möchten die Abgeordneten erfahren, wie viele Mittel für Vorhaben zur Förderung Künstlicher Intelligenz in den Ressorts BMDV, BMWK, BMBF und BMVg vorgesehen sind und welche Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen hier bestehen.

Quelle: Deutscher Bundestag

money 1033647 1280 prvwDer Etatentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Bundeshaushalt 2025 enthält Ausgaben in Höhe von 7,42 Milliarden Euro (2024: 6,73 Milliarden Euro). Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) kann mit Einnahmen von 250,87 Millionen Euro (2024: 242,72 Millionen Euro) rechnen. Die Verpflichtungsermächtigungen im Einzelplan 25 belaufen sich bis zum Jahr 2028 auf 5,99 Milliarden Euro.

architecture 2524142 1280 prvwAusschreibungen für Bauvorhaben sollen einfacher und digitaler werden. Dazu erarbeitet die Bundesregierung derzeit einen Gesetzentwurf, wie sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion schreibt. Ferner würden Vereinfachungen für das sogenannte modulare und serielle Bauen im Rahmen eines Runden Tischs diskutiert. Kritisch sieht die Bundesregierung das bayerische Förderprogramm für den Holzbau, in dem die gebundene Menge des Klimagases CO2 honoriert wird. „Durch das Bestimmen einer Förderhöhe in Abhängigkeit von der Menge an gebundenem CO2 wird ein Anreiz gesetzt, unnötig viel Holz zu verbauen“, bemängelt sie. Ein solches Vorgehen stehe den Zielen des Ressourcenschutzes entgegen. Als Anlage hat die Bundesregierung ihrer Antwort eine Übersicht über ausgewählte Aktivitäten und Planungsansätze des Bundesbauministeriums zur Umsetzung der Holzbauinitiative nach Handlungsfeldern beigefügt, Stand Juni 2024.

Quelle: Deutscher Bundestag