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Leitartikel
Nutzerfreundlichkeit durch übersichtlicher Strukturierung nach schen können. Das spart allen
„EfA“ und „Once Only“ Lebens- und Geschäftslagen. Die An - Beteiligten Zeit und Aufwand. Die
tragstellung kann durch ein Zwischen - Registermodernisierung und das OZG
Ein Beispiel für eine nach dem EfA- speichern bequem unterbrochen und sind Grundvoraussetzung für die Um -
Prinzip bereits digitalisierte Verwal - zu einem späteren Zeitpunkt fortge- setzung des Once-Only-Prinzips. Diese
tungsleistung ist der 2021 live gegan- setzt werden. Seit Mitte 2022 ist das stellen einen wesentlichen Bestandteil
gene „Digitale Bauantrag“ aus dem Bundesportal auf Grundlage von der Digitalisierungsbestrebung von
Themenfeld „Bauen und Wohnen“. umfangreichen Nutzertests zudem Bund, Ländern und Kommunen dar.
Der Service bietet für Architektinnen mit einem neuen Design ausgestattet.
und Architekten, Bauträgerinnen und Die Funktionalitäten werden kontinu- Moderne Register,
Bauträger sowie Ingenieurinnen und ierlich unter dem Gesichtspunkt der
Datenschutzcockpit und
Ingenieure die Möglichkeit, einen Nutzerfreundlichkeit verbessert, z.B.
Bauantrag parallel digital zu bearbei- in der Nutzerführung beim Login oder digitaltaugliche Gesetze
ten, Unterlagen hochzuladen und die durch das Einbinden einer Online-
Um das Once-Only-Prinzip umzuset-
Prüfung des Bauamtes zu beantra- Bezahlkomponente.
zen, werden moderne Register,
gen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechtsanpassungen sowie eine tech-
des Bauamtes können mit den Die BundID, 2019 vom Bund bereitge- nische Architektur zur Nachweis -
Antragstellenden und den beteiligten stellt, bietet als Bürgerkonto eine übermittlung benötigt. Die Register -
Behörden, wie z.B. dem Umwelt-, sichere Identifikations- und Authen - modernisierung wird zudem einen
Straßenverkehrs- oder Denkmalsamt, tifizierungskomponente. Mit einem registerbasierten Zensus ermöglichen.
auf direktem Wege digital kommuni- einmalig eingerichteten Konto kön- Für diese Vorhaben hat der IT-Plan -
zieren. Der Zugriff auf die Unterlagen nen Bürgerinnen und Bürger künftig ungsrat 19 Register ermittelt, bei
und die Stellungnahmen der alle digitalen Verwaltungsleistungen denen die Anforderungen bspw. an
Prüfenden kann gleichzeitig erfolgen, in Anspruch nehmen. Hierfür werden Anschlussfähigkeit und Daten ma -
was die Bearbeitungsdauer verkürzt die Nutzerkonten für natürliche nage ment prioritär umgesetzt werden
und Transparenz schafft. Personen von Bund und Ländern mit- sollen. Für ein registerübergreifendes
einander verknüpft. Zudem können
Identifikationsmerkmal wird eine
Der Online-Antrag wurde in einem Nutzende durch Speicherung ihrer
Identifikationsnummer als zusätzli-
sogenannten Digitalisierungslabor Identitätsdaten eine erneute Daten -
ches Ordnungsmerkmal in ausge-
konzipiert. Ein Digitalisierungslabor ist eingabe vermeiden, indem sie ihre
wählten personenbezogenen Regis -
ein Design-Thinking-Workshop, in hinterlegten Daten für digitale Ver -
tern nach dem Registermodernisie -
dem gemeinsam mit Nutzerinnen und waltungsleistungen freigeben. Dar -
rungs gesetz verwendet.
Nutzern sowie mit u.a. Fachexper - über hinaus können Nutzerinnen und
tinnen und -experten von Bund, den Nutzer entscheiden, ob sie die von der Zudem sollen Bürgerinnen und Bürger
Ländern und Kommunen, UX-De - Behörde ausgestellten Bescheide in erstmalig digital und nutzerfreundlich
signern und Rechtsexpertinnen und ein sicheres Postfach des Nutzer - auf Knopfdruck in einem Daten -
-experten erarbeitet wird, wie ein kontos zugestellt bekommen möch- schutzcockpit sehen können, welche
Antrag in einer digitalen Version ten. Um die Vorteile für Nutzende ihrer Daten zwischen Behörden aus-
gestaltet sein kann. Durch die Be - weiter auszubauen, wird die BundID getauscht wurden. Durch technische
rücksichtigung verschiedener Pers - Anfang 2023 einem Relaunch unter- und organisatorische Maßnahmen
pek tiven wird sichergestellt, dass die zogen und mit Start der Smart-eID werden Datenschutzgrundsätze um -
Online-Lösung so anwenderfreund- diese auch in der BundID als Identi - ge setzt und das Recht auf informatio-
lich wie möglich wird. fikationsmittel nutzbar sein. nelle Selbstbestimmung geschützt.
Auch bei dem Aufbau der OZG- Und auch das sogenannte „Once- Voraussetzung für eine erfolgreiche
Infrastruktur bildet die Nutzerfreund - Only“-Prinzip für Verwaltungsleistun - Digitalisierung ist digital- und praxi-
lichkeit die wesentliche Messlatte. Das gen darf auf dem Weg zur nutzer- staugliches Recht. Gesetze müssen
Bundesportal wird zu einem zentralen freundlichen digitalen Verwaltung der Digitalisierung und den Bedürf -
Zugang zu allen digitalen Verwal - nicht fehlen. Es ermöglicht Bürge - nissen aller Betroffenen gerecht wer-
tungsleitungen in Deutschland ausge- rinnen und Bürgern sowie Unter - den und den durchgängig digitalen
baut. Nutzende können – sofern nehmen erforderliche Nachweise und nutzerfreundlichen Vollzug si -
bereitgestellt – Leistungen aus zukünftig nur noch einmalig übermit- cher stellen. Dazu bedarf es neuer
Ländern und Kommunen über einen teln zu müssen, wenn sie Leistungen Prozesse, Methoden und Instrumente
Zuständigkeitsfinder zielgenau fin- beantragen. Dafür soll die Verwaltung sowie erweiterter fachlicher Kompe -
den. Das Suchen erfolgt über eine vorhandene Daten mit anderen tenzen für die Erarbeitung digital-
moderne Suchfunktion oder anhand Behörden einfach und sicher austau- tauglicher Vorschriften vordergründig
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