240712 IWSV Vorstandsgespräch AL Mellwig prvwAm 12. Juli 2024 führte der Vorstand des Ingenieurverband Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung e.V. (IWSV) ein ca. zweistündiges Gespräch mit der Abteilungsleiterin Wasserstraßen und Schifffahrt beim Bundesverkehrsministerium, Frau Dr. Mellwig. Das Treffen fand in der Dienststelle Hamburg des WSA Elbe-Nordsee statt. Themen waren u. a. die Herausforderungen bei der Gewinnung von Fachkräften (insbesondere im Ingenieurbereich), die Durchgängigkeit in den Laufbahnen und die Weiterentwicklungsmöglichkeiten in der Verwaltung sowie die Vereinfachung von Prozessen zur Beschleunigung von Verfahren.

financial equalization 1015280 1920 prvwÜber die Investitionen des Bundes in die Bundesschienenwege, die Bundesfernstraßen und die Bundeswasserwege im Jahr 2022 informiert die Bundesregierung in ihrem Verkehrsinvestitionsbericht 2022, der als Unterrichtung vorliegt (20/12000). Danach wurden im Geschäftsjahr 2022 Verkehrsinvestitionen (Neu- und Ausbau, Erhaltung sowie sonstige Investitionen) mit Bundesmitteln sowie EU-Mitteln in Höhe von insgesamt 9,78 Milliarden Euro für die Finanzierung von Infrastruktur entsprechend dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) getätigt. Die bereitgestellten Bundes- und EU-Mittel für die Aus- und Neubauvorhaben nach dem geltenden Bedarfsplan hätten sich auf 1,93 Milliarden Euro belaufen. Im Bereich der Bundesfernstraßen ergaben sich der Vorlage zufolge im Jahr 2022 Ausgaben in Höhe von etwa 11,2 Milliarden Euro, davon etwa acht Milliarden Euro an Investitionen. Die Ausgaben für die Bundeswasserstraßen umfassten laut der Unterrichtung für die Bereiche Investitionen, Betrieb und Unterhaltung sowie Verwaltung ein Gesamtvolumen von 1,65 Milliarden Euro im Jahr 2022.

paragraph 684509 1280 3x2 prvwDas Bundesjustizministerium (BMJ) hat erste Vorschläge geteilt zur zivilrechtlichen Flankierung des Gebäudetyp-E. Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. Bauen in Deutschland ist derzeit zu kompliziert und zu teuer. Das liegt auch am geltenden Bauvertragsrecht. Es trägt dazu bei, dass Neubauten oft sehr hohen Standards genügen müssen. Mit dem Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung von Standards zu verzichten, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind. Der Neubau von Wohnungen soll dadurch bezahlbarer werden. Gleiches gilt für den Um- und Ausbau sowie die Instandsetzung von Bestandsbauwerken. Mit dem Gebäudetyp E soll mehr Rechtssicherheit für mehr Wahlfreiheit geschaffen werden. Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, bewertet die konkreten Vorschläge sehr positiv. „Das ist ein großartiger berufspolitischer Erfolg, der in enger Zusammenarbeit mit der Bundesregierung erlangt werden konnte. Ein sinnvolles Maß an Normierung und Standardisierung war schon längst überschritten. Nun kann der Gebäudetyp-E Fahrt aufnehmen. Ich bin mir sicher, dass wir in ein, zwei Jahren über viele spannende Best-Practice-Beispiele verfügen. Heute kann man von einer Zeitenwende für mehr Innovation und Einfachheit beim Bauen sprechen.“

motorway 6603692 1920 prvwBasierend auf der Erhaltungsbedarfsprognose bis 2030 stehen der Autobahn GmbH des Bundes nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2024 für die Erhaltung der Bundesfernstraßen 3,44 Milliarden Euro zur Verfügung. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/12163) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke hervor. In der Antwort macht die Bundesregierung zugleich deutlich, dass die bestehende Erhaltungsbedarfsprognose für den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) für den Zeitraum von 2016 bis 2030 erstellt worden sei. Der prognostizierte Finanzbedarf beinhalte alle relevanten Anlagenteile der Straßeninfrastruktur an Bundesfernstraßen - also Fahrbahnen, Ingenieurbauwerke, sonstige Anlagenteile, Nebenanlagen und Radwege. Insbesondere wegen der hohen Baupreissteigerungen der letzten Jahre sei der prognostizierte Finanzbedarf der Erhaltungsbedarfsprognose 2016 bis 2030 jedoch nicht mehr aktuell. „Auf Grundlage aktualisierter Bestandsdaten und Daten aus der Zustandserfassung und -bewertung sowie unter Berücksichtigung der Baupreissteigerungen wird die Erhaltungsbedarfsprognose derzeit für die Bundesfernstraßen neu erstellt“, schreibt die Bundesregierung. Die Fertigstellung sei im Laufe des Jahres 2024 geplant.

Quelle: Deutscher Bundestag

danist soh 8Gg2Ne uTcM unsplash prvwDie auf Initiative der Bundesregierung vom Bundestag beschlossene Änderung des Hochbaustatistikgesetzes ist am 5. Juli 2024 vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss überwiesen worden. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, das Einspruchsgesetz grundlegend zu überarbeiten. Bereits in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf im April übten sie umfassend Kritik, der „im weiteren Gesetzgebungsverfahren jedoch überwiegend nicht Rechnung getragen“ wurde, heißt es in der Begründung. Länder und Kommunen seien derzeit organisatorisch, personell und technisch nicht in der Lage, das Gesetz mit den vorgesehenen Übergangsfristen umzusetzen. Der Stand der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren in den Ländern werde nur unzureichend berücksichtigt. Notwendige Hilfslösungen zur Überbrückung hätten einen erheblichen Zuwachs an Bürokratie und einen hohen Personalbedarf zur Folge. Dies gelte auch für die vorgesehenen zusätzlichen und häufigeren Meldepflichten beim Wohnungsbau. Dies stünde „im klaren Gegensatz zum Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern, durch den insbesondere die Bürokratiebelastung deutlich reduziert werden soll“.