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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung“ vorgelegt, mit dem auf zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zum Prinzip der „amtsangemessenen Alimentation“ reagiert werden soll. Diese Gerichtsbeschlüsse ergingen zu Besoldungsvorschriften auf Landesebene, betreffen aber mittelbar auch den Bund, wie die Bundesregierung ausführt. Danach stellte das Verfassungsgericht in seinem Beschluss 2 BvL 4/18 fest, dass die Besoldung, die das Land Berlin den Richtern und Staatsanwälten der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2009 bis 2015 sowie den Richtern und Staatsanwälten der Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015 gewährt hat, evident unzureichend war. Das Gericht konstatiere, „dass der durch das Alimentationsprinzip gebotene Mindestabstand zwischen der Nettoalimentation der untersten Besoldungsgruppe und dem Grundsicherungsniveau nicht gewahrt sei, wenn die Nettoalimentation um weniger als 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liege“.
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Der Bund will öffentliche Aufträge künftig nur noch an Firmen vergeben, die an Tarifverträge gebunden sind. Das sieht der Entwurf für ein Tariftreuegesetz vor, der das Ziel hat, die seit Jahren rückläufige Tarifbindung in deutschen Unternehmen wieder zu stärken. Zwar seien mit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz 2014 wichtige Maßnahmen zur Stabilisierung des Tarifvertragssystems ergriffen worden. Dennoch sei in den Folgejahren die autonome Ordnung des Arbeitslebens durch Tarifvertragsparteien weiter zurückgegangen, erläutert die Regierung. „Dazu beigetragen hat auch der Umstand, dass nicht tarifgebundene Unternehmen bisher grundsätzlich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegenüber tarifgebundenen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil haben. Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen.“ Diese Benachteiligung soll mit dem Gesetz aufgehoben werden.
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Die Bundesregierung hat eine positive Bilanz des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ gezogen. In einer Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP) erklärte die Regierung, es sei einiges erreicht worden. So wurde auf den gleich zu Beginn der Arbeit beschlossenen Katalog mit 187 Maßnahmen verwiesen. In einem Bericht für den Ausschuss heißt es, basierend auf den Bündnis-Maßnahmen habe die Bundesregierung im September 2023 ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Baukonjunktur und des Baus von zusätzlichem Wohnraum verabschiedet. Der am 6. November 2023 beschlossene „Bund-Länder-Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ greife Impulse aus dem Bündnis auf und sorge dafür, dass in Deutschland wieder schneller Wohnungen gebaut werden können.
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Die FDP-Fraktion will selbstständige Tätigkeiten erleichtern und von Bürokratie befreien. In einem Antrag (20/14260) für eine „echte Wirtschaftswende“ heißt es, diese Wende könne nur mit Selbstständigen und Freiberuflern die notwendige Kraft entfalten. Daher müsse die heutige Abgrenzung der selbstständigen von der abhängigen Tätigkeit im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens nach den unscharfen Negativkriterien der „Weisungsfreiheit“ und „Nichteingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers“ beendet werden. Dadurch seien viele Unternehmen verunsichert, Aufträge an Selbstständige zu vergeben. „Denn die Gefahr, bei unklarer Rechtslage trotz angemessener und fairer Bezahlung sehr hohe Nachzahlungen leisten zu müssen beziehungsweise gegebenenfalls sogar strafrechtlich verfolgt zu werden, ist ihnen verständlicherweise zu hoch“, kritisiert die FDP-Fraktion.
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Der IWSV konnte in 2024 sein Netzwerk weiter ausbauen und - entgegen des allgemeinen Trends - einen leichten Anstieg bei der Mitgliederanzahl verzeichnen. Im Rahmen diverser Vorstandsgespräche, beispielsweise mit der Abteilungsleiterin, Frau Dr. Wiebke Mellwig vom Bundesverkehrsministerium und dem neuen Leiter der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Herrn Eric Oehlmann, wurde u. a. auf den hohen Stellenwert der Wasser-straßen als umweltfreundlichster Verkehrsträger und auf die Bedeutung des Ingenieurwesens für die Gesellschaft hingewiesen. „Ich halte es für zwingend erforderlich, dass die Wasserstraßen und das Ingenieurwesen eine größere Rolle in der Gesellschaft einnehmen. Dies ist eines der Ziele des IWSV. Hierfür nutzen wir unser Netzwerk und unsere Veranstaltungen, beispielsweise die Ingenieurtage“, so die Bundesvorsitzende des IWSV, Dipl.-Ing. Stefanie von Einem.