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Schulen und Hochschulen sollten Informatik noch umfangreicher als bisher in ihre Bildungscurricula aufnehmen. Steigenden Studierendenzahlen in der Informatik stehen nur geringe Zuwächse bei den Lehrenden gegenüber.
Die Informations- und Kommunikationstechnik ist aus Sicht des Berufsverbandes IfKom – Ingenieure für Kommunikation e. V. von zunehmender Bedeutung für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Sie kann – richtig eingesetzt – Bildungsunterschiede abbauen, Ressourcen schonen und Nachhaltigkeit stärken. Daher begrüßen die IfKom das in dieser Woche vom Wissenschaftsrat, dem ranghöchsten Beratungsgremium für die deutsche Wissenschaftspolitik, präsentierte Dokument mit Analysen und Empfehlungen zu „Perspektiven der Informatik in Deutschland“. Dem Wissenschaftsrat ist bewusst, dass die Umsetzung seiner Empfehlungen gerade vor dem Hintergrund der Personalknappheit eine große Herausforderung darstellt, sieht die Informatik jedoch auf einem guten Weg, ihrer Bedeutung als Schlüsseldisziplin innerhalb wie außerhalb des akademischen Raums zukünftig noch besser gerecht werden zu können.
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Die Ingenieure für Kommunikation e.V. (IfKom) und die Hochschule für Telekommunikation Leipzig (HfTL) verbindet eine langjährige Zusammenarbeit. Bereits seit vielen Jahren lobt die IfKom den sogenannten IfKom-Preis aus für besondere studentische Leistungen. Diesen überreicht stets Heinz Leymann, der Vorsitzende der IfKom, persönlich. In seiner Ansprache betonte Heinz Leymann die von gegenseitigem Wohlwollen getragene gute Zusammenarbeit mit der HfTL und äußerste sein Bedauern über die Schließung der Hochschule. Gleichzeitig wies er daraufhin, dass die IfKom auch im kommenden Jahr den Preis vergeben wird.
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Der Bundestag hat am 8. Oktober dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) zugestimmt. Darin festgeschrieben ist nun auch der Begriff der „Angemessenheit von Honoraren“.
„Wir begrüßen die Entscheidung des Deutschen Bundestages, dass Ingenieur- und Architektenleistungen auch weiterhin angemessen honoriert werden sollen. Damit sind die Abgeordneten erfreulicherweise der gemeinsamen Forderung von Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer und AHO gefolgt. Gute Qualität gibt es nicht zum Nulltarif. Das gilt auch für Ingenieurleistungen. Daher ist dies auch eine gute Entscheidung im Sinne des Verbraucherschutzes“, kommentierte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Hans-Ullrich Kammeyer, den Beschluss.
Die Änderung des ArchLG war notwendig geworden, weil der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 4. Juli 2019 die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gekippt hatte. Das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen ist die Ermächtigungsgrundlage für die HOAI und musste daher geändert werden
Quelle: Bundesingenieurkammer
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Die Linke fordert in einem Antrag (19/23111) eine bessere Entlohnung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Nur um gut 53 Prozent seien die Tariflöhne im öffentlichen Dienst zwischen den Jahren 2000 und 2019 gestiegen. Dies sei zu wenig, kritisieren die Linken etwa mit Blick auf das Plus von 68,5 Prozent in der Metall- und Elektroindustrie. Die gegenwärtige Forderung von Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes nach einer Anhebung um 4,8 Prozent beziehungsweise um mindestens 150 Euro pro Monat unterstützt die Fraktion entsprechend.
Die Bundesregierung solle darauf hinwirken, dass die Arbeitgeberseite in den aktuellen Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes für den Bund und die Kommunen den Forderungen der Gewerkschaften nachkomme. Zugleich sollten die Arbeitszeiten in Ost und West angeglichen werden, heißt es. Dass die Arbeitszeit im Osten Deutschlands 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch immer länger sei als im Westen, sei nicht hinnehmbar, heißt es in dem Antrag.
Quelle: Deutscher Bundestag
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Der Verband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt die Vereinbarung zwischen der Deutschen Telekom und der Telefónica Deutschland / o2 über die Nutzung des Breitbandnetzes der Telekom. Beide Unternehmen haben mitgeteilt, ihre Kooperation auf die Glasfasernetze zu erweitern. Damit erhält erstmals ein Wettbewerber Zugang zu den Glasfasernetzen der Deutschen Telekom bis zum Haus (FTTH). Die bisherige Zusammenarbeit der Unternehmen war auf den Zugang mittels VDSL-Netz bzw. Vectoring begrenzt.