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In Deutschland werden 343 von 579 Verwaltungsleistungen digital angeboten: teils flächendeckend, zuweilen aber auch nur in einer einzelnen Kommune. 199 sind in mehr als der Hälfte der deutschen Städte und Gemeinden umgesetzt. 165 sind flächendeckend ausgerollt, 230 Leistungen nach dem Online-Zugangsgesetz sind bislang noch gar nicht digital verfügbar. Das ist das Ergebnis einer Auswertung des Digitalverbands Bitkom anlässlich der Smart Country Convention in Berlin. Etwas besser sieht es mit den Behördenvorgängen aus, die besonders häufig von Bürgerinnen und Bürgern nachgefragt werden: Die insgesamt 13 sogenannten Fokusleistungen wie Elterngeld oder Eheschließung sind alle in mindestens 10 Prozent der Kommunen digital umgesetzt, 2 davon sogar flächendeckend: Bürgergeld und Einbürgerung. Zugleich attestiert die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger (50 Prozent) in einer repräsentativen Befragung von 1005 Personen ab 18 Jahren im Auftrag des Bitkom ihrer Stadt oder Gemeinde einen fortgeschrittenen Digitalisierungsgrad. 70 Prozent trauen der heimischen Verwaltung einen kompetenten Umgang mit der Digitalisierung zu – aber 90 Prozent wünschen sich, dass diese mit noch mehr Nachdruck verfolgt wird. Unter den Jüngeren von 18 bis 29 Jahre sind es sogar 95 Prozent, aber auch bei den Älteren ab 65 Jahre liegt der Anteil bei 85 Prozent. „Wir kommen bei der Digitalisierung in Städten und Gemeinden voran, aber die Menschen wünschen sich mehr Tempo“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Wir könnten viel schneller sein, wenn wir nicht überall das digitale Rad neu erfinden würden, sondern funktionierende Lösungen rasch in die Fläche brächten.“
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Das Europäische Parlament hat sich mit dem Initiativbericht zu Vergabeverfahren in den Prozess zur überfälligen Reform des EU-Vergaberechts eingeschaltet. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt die klare Abkehr vom Zuschlag rein nach dem niedrigsten Preis. Stattdessen muss die Europäische Kommission Qualität und mittelstandsfreundliche Verfahren ins Zentrum stellen. „Es reicht nicht, Probleme nur zu benennen. Die Kommission muss jetzt handeln: Qualität vor Preis, realistische Zugänge auch für kleine und sehr kleine Büros“, erklärt BAK-Präsidentin Andrea Gebhard.
Der Bericht setzt wichtige Impulse: sektorspezifische Regeln für geistige Dienstleistungen, bessere Schulungen von Vergabestellen, Abbau von Bürokratie, Förderung der losweisen Vergabe und eine Diskussion darüber, in welchen Fällen eine Einbeziehung in das EU-Vergaberecht noch sinnvoll und verhältnismäßig ist. Doch entscheidend bleibt die Vereinfachung der Verfahren – sonst bleiben kleine Büros ausgeschlossen.
Die BAK fordert:
- Klare Vereinfachung der Eignungs- und Nachweispflichten
- Verbindliche losweise Vergabe zur Stärkung kleiner Büros
- Qualitäts- und Leistungswettbewerb statt Billigstbieterprinzip
- Konsequente Anwendung von Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit
„Architektur ist kein Massenprodukt. Vergaben müssen Planungsqualität und gesellschaftlichen Mehrwert sichern – nicht die billigste Lösung“, so Gebhard. Die BAK wird den Gesetzgebungsprozess eng begleiten und wird sich für einen ambitionierten Kommissionsentwurf 2026 einsetzen.
Quelle: Bundesarchitektenkammer e. V.
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Die Bundesregierung hat am 3. September Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes beschlossen. Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten des Bundes sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten dadurch im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 nach Aufhebung der vorläufigen Haushaltsführung Abschlagszahlungen. Damit partizipiert auch dieser Personenkreis voraussichtlich ab Dezember 2025 an den Tarifergebnissen vom 6. April 2025 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen.
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Die Bundesregierung hat der Ansicht der Fraktion Die Linke widersprochen, wonach der geplante Bau-Turbo für eine weitgehend planlose Entwicklung innerhalb und außerhalb der Städte sorgen sowie die Grundlage für eine klimaschädliche und städtebaulich problematische Entwicklung von Siedlungsstrukturen sein könnte. In der Antwort der Bundesregierung (21/1413) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke heißt es, das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung werde einen substanziellen Beitrag zur Bekämpfung der Wohnungsnot und damit auch zur Dämpfung von Mietpreissteigerungen leisten. Die Planungshoheit der Gemeinden und ihre Entscheidungsgewalt darüber wo - über das bestehende Baurecht hinaus - neuer Wohnraum entstehen können solle, bleibe gewahrt. Außerdem bekennt sich die Bundesregierung zu dem Ziel einer Senkung der Flächenneuinanspruchnahme auf durchschnittlich unter 30 Hektar pro Tag bis 2030 sowie zum Ziel einer Flächenkreislaufwirtschaft ab 2050.
Quelle: Deutscher Bundestag
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Die Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) verliehen kürzlich einen IfKom-Preis an Max Hentschel an der Technischen Hochschule Georg-Simon-Ohm Nürnberg für seine Bachelorarbeit mit dem Titel „Entwicklung und Implementierung einer Hardware-in-the-Loop-Testumgebung für Buscontroller in intelligenten Stromverteilungssystemen“. Die Verleihung dieses Preises erfolgte im Rahmen der Absolventenfeier der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik für eine Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades „Bachelor of Engineering“.