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Ingenieure in der Wirtschaft
Durchgreifende Folgen für Planungsbereich
Geänderte Vergabeverordnung in Kraft getreten
A m 23. August ist die Ände - hätte dies erhebliche Auswirkungen insbesondere die Kommunen als
größte öffentliche Auftraggeber häu-
rung der „Verordnung zur
für die klein- und mittelständisch
Anpassung des Vergabe -
rechts an die Einführung neuer geprägte Planungslandschaft in fig aufgrund fehlender Kapazitäten
Deutsch land.
mit der neuen Situation oftmals über-
elektronischer Standardformulare Der Änderung der Vergabeverord - fordert sein werden. Es gilt als sicher,
(„eForms“) für und an weitere euro- nung liegt ein Vertragsverletzungsver - dass die Verfahren künftig sowohl für
parechtliche Anforderungen“, kurz fahren der EU-Kommission zugrunde, die Auftraggeber- wie auch für die
„Vergabeverordnung (VgV)“ im die in der bisher gültigen deutschen Auftragnehmerseite deutlich aufwän-
Bundesgesetzblatt veröffentlicht wor- Regelung einen Verstoß gegen die diger und damit erheblich mehr Zeit
den und dann einen Tag später in europäischen Vergaberichtlinien sah. in Anspruch nehmen werden.
Kraft getreten. Damit wurde die bis Die Berufsverbände der Planenden
dato nur für Planungsleistungen gel- Berufe, darunter die Bundesinge - Die Kammern und Verbände der pla-
tende Sonderregel im §3 Absatz 7 nieurkammer, die Bundesarchitekten - nenden Berufe prognostizieren, dass
VgV Satz2 endgültig gestrichen. kammer und der Zentralverband der es zukünftig vermehrt zu Total- und
Generalunternehmervergaben kom-
Was sich hinter der Änderung der Ver - Ingenieurvereine (ZBI) hatten hinge- men wird. Die Folge wäre eine Exis -
ordnung mit dem sehr sperrigen Titel gen geltend gemacht, dass den zu tenzgefährdung für die mittelstands-
verbirgt, hat für den Planungs bereich erwartenden negativen Auswirkun - geprägte Planungswirtschaft in
durchgreifende Folgen, denn mit dem gen kein erkennbarer Vorteil im Sinne Deutschland. In einer Entschließung
Inkrafttreten müssen nunmehr grund- einer Stärkung des europäischen des Bundesrates wurde die Bundes -
sätzlich alle ausgeschriebenen Pla - Binnenmarkts gegenüberstehe und regierung deshalb aufgefordert zu
nungsleistungen bei öffentlichen Ver - gefordert, dass sich der Europäische prüfen, wie im Rahmen der europa-
gabeverfahren addiert werden. Fak - Gerichtshof mit dem Thema befassen rechtlichen Möglichkeiten auch wei -
tisch bedeutet dies, dass der Schwel - sollte. Mehrere Bundesländer hatten terhin verschiedene Planungsleis -
len wert für die europaweite Aus - sich dem angeschlossen, blieben aber tungen für kleinere Bauprojekte ohne
schrei bung von Planungsleistungen bei der entscheidenden Abstimmung europaweite Ausschreibung vergeben
im Bundesrat in der Minderheit. Die
(derzeit 215.000 Euro) früher als bis- werden können.
her überschritten wird. Damit werden Bundesregierung hatte die beanstan-
jetzt auch bei kleinen Bauvorhaben dete Regelung zwar verteidigt, lehnte Das zuständige Bundesministerium
europaweite Ausschreibungen not- eine Auseinandersetzung vor dem für Wirtschaft und Klimaschutz hat
EuGH aber ab. deshalb bereits einige klarstellende (?)
wendig. Das bedeutet einen zeit- und
kostenintensiven Mehraufwand nicht Die beschlossene Änderung führt nun Erläuterungen zur Auftragswertbe -
nur für die sich an einer Ausschrei - dazu, dass nahezu alle öffentlichen rechnung vor der Vergabe von Pla -
bung beteiligenden Planerinnen und Planungsaufgaben künftig nach den nungs- und Bauleistungen vorgelegt;
Planer, sondern auch für die öffent- Regeln des EU-Rechts vergeben wer- diese sind verfügbar unter https://
lichen Auftraggeber. Wenn aufgrund den müssen. Die Kommunalen Spit - bitly.ws/Tgc2. Interessant dort der ab -
dieser Entwicklungen zunehmend auf zenverbände haben im Verlauf der schließende Satz, der auf §97 Ab -
Generalplaner- oder Totalunterneh - politischen Diskussionen zwar ein- satz4 des Gesetzes gegen Wettbe -
mer vergabe ausgewichenen wird, dringlich darauf hingewiesen, dass werbsbeschränkungen (GWB) ver-
weist: „Mittelständische Interessen
sind – unter Beachtung der unions-
rechtlichen Regelungen zur öffent-
lichen Auftragsvergabe – in Aus -
schrei bungen für Planungsleistungen
weiterhin zu wahren.“ In dem zitier-
ten Paragraphen heißt es u.a.: „Leis -
tungen sind in der Menge aufgeteilt
(Teillose) und getrennt nach Art oder
Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben“.
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