Page 8 - ZBI-Nachrichten4-2023
P. 8

Ingenieure im Öffentlichen Dienst



            Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung

            Übertragung des Tarifabschlusses auf Dienst- und Versorgungsbezüge




           D      ie Bundesregierung hat einen  Prozent linear erhöht“, heißt es in der  währten  Einmalzahlungen“  an  Ver -
                  Gesetzentwurf  „zur  Anpas -
                                               Vorlage weiter. Wie daraus ferner her-
                                                                                  sorgungsempfängern  der  Fall  gewe-
                  sung  der  Bundesbesoldung
                                                                                  ferner.  Empfänger  von  Anwärter -
            und  -versorgung  für  die  Jahre  2023  vorgeht,  sollen  die  Versorgungs be -  sen sei, schreibt die Bundesregierung
                                               züge  entsprechend  den  Grundge -
            und 2024 sowie zur Änderung weite-  hältern für die Besoldung erhöht wer-  bezügen erhielten für den Monat Juni
            rer  dienstrechtlicher  Vorschriften“  den.  Die  Anwärtergrundbeträge  sol-  2023  eine  einmalige  Sonderzahlung
            vorgelegt.  Damit  sollen  die  Dienst-  len den Angaben zufolge neu festge-  (Inflationsausgleich  2023)  in  Höhe
            und  Versorgungsbezüge  im  Bund   legt werden, um das im Besoldungs -  von  620  Euro  sowie  für  die  Monate
            unter  Berücksichtigung  des  Tarifab -  strukturenmodernisierungsgesetz  Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche
            schlusses vom 22. April dieses Jahres  fest gelegte  Verhältnis  zwischen  dem  Sonderzahlungen in Höhe von jeweils
            für die Tarifbeschäftigten des öffent-  Anwärtergrundbetrag  und  der  Ein -  110 Euro.
            lichen  Dienstes  des  Bundes  an  die  gangsbesoldung wiederherzustellen.
                                                                                  Zugleich sieht der Gesetzentwurf vor,
            Entwicklung  der  allgemeinen  wirt-
                                               Wie  die  Bundesregierung  des  Wei -  die  sogenannte  Polizeizulage  für
            schaftlichen und finanziellen Verhält -
                                               teren  ausführt,  haben  die  Tarifver -  ruhegehaltsfähig zu erklären, ebenso
            nisse  angepasst  werden.  Dazu  sieht
                                               trags parteien  am  22.  April  2023  die Zulagen für militärische Führungs -
            die  Vorlage  eine  Anhebung  der
                                               ebenfalls  den  „Tarifvertrag  über  funktionen,  für  Soldaten  als  Kom -
            Dienst-, Anwärter- und Versorgungs -
                                               Sonderzahlungen  zur  Abmilderung  paniefeldwebel,  im  maritimen  Be -
            bezüge  zum  1.  März  2024  vor,  mit
                                               der  gestiegenen  Verbraucherpreise“  reich, für Beamte sowie Soldaten im
            der  das  Ergebnis  der  Tarifver hand -
                                               (TV  Inflationsausgleich)  geschlossen,  Einsatzdienst  der  Feuerwehr  und  für
            lungen  für  den  öffentlichen  Dienst
                                               der für die Tarifbeschäftigten für den  Beamte der Bundeswehr als Gebiets -
            vom  22.  April  2023  „zeit-  und  wir-
                                               Monat  Juni  2023  eine  einmalige  ärzte sowie für Soldaten als Rettungs -
            kungsgleich übernommen“ wird. Die
                                               Sonderzahlung  in  Höhe  von  1.240  mediziner  oder  als  Gebietsärzte.
            Erhöhung  berücksichtigt  den  An -
                                               Euro sowie für die Monate Juli 2023  Dabei soll die Ruhegehaltfähigkeit der
            gaben  zufolge  einen  Abzug  zugun-
                                               bis Februar 2024 monatliche Sonder -  Polizeizulage  in  Anlehnung  an  den
            sten der Versorgungsrücklage in Höhe
                                               zahlungen  in  Höhe  von  jeweils  220  von 1990 bis 1998 geltenden Rechts -
            von  0,2  Prozentpunkten.  Dement -
                                               Euro  vorsieht.  Auszubildende  sollten  zustand  wiederhergestellt  werden.
            sprechend erhöhen sich laut Bundes -
                                               in den genannten Monaten eine ein-  Dies gelte auch für Beamte sowie und
            regierung  die  Grundgehälter  in  allen
                                               malige  Sonderzahlung  in  Höhe  von  Soldaten  (mit  vormaligem  Anspruch
            Besoldungsgruppen  und  die  Grund -
                                               620  Euro  beziehungsweise  monatli-  auf  diese  Zulage),  die  bis  zum
            gehaltspannen  beim  Auslandszu -
                                               che  Sonderzahlungen  in  Höhe  von  Inkrafttreten  der  Regelung  in  den
            schlag  zum  1.  März  2024  um  einen
                                               jeweils 110 Euro erhalten.         Ruhestand  getreten  oder  versetzt
            Sockelbetrag  in  Höhe  von  200  Euro
                                                                                  worden  sind  und  bei  denen  die
            sowie  zusätzlich  um  5,3  Prozent  li -  Auch  dieses  Tarifergebnis  soll  laut
                                                                                  Polizeizulage  auf  Grund  des  Versor -
            near.                              Bundesregierung  auf  die  Bundesbe -
                                                                                  gungsreformgesetzes  1998  bisher
                                               soldung und -versorgung übertragen
            Dynamische  Besoldungsbestandteile                                    nicht  ruhegehaltfähig  war.  Eine
                                               werden.  Dementsprechend  erhielten
            wie zum Beispiel der Familienzuschlag                                 Nachzahlung für zurückliegende Zeit -
                                               Empfänger  von  Dienstbezügen  und
            und  Amtszulagen  sollen  den  Anga -                                 räume ist laut Vorlage nicht vorgese-
                                               von Leistungen nach dem Wehrsold -
            ben  zufolge  in  Anlehnung  an  den                                  hen.  Darüber  hinaus  sollen  mit  dem
                                               gesetz für den Monat Juni 2023 eine
            Tarifvertrag  um  11,3  Prozent  erhöht                               Gesetzentwurf die Befristungen dreier
                                               einmalige  Sonderzahlung  (Inflations -
            werden.  „Die  Monatsbeträge  der                                     bis  Ende  2023  geltender  Stellenzu -
                                               ausgleich  2023)  in  Höhe  von  1.240
            Zonenstufen  des  Auslandszuschlags                                   lagen  bis  zum  31.  Dezember  2027
                                               Euro sowie für die Monate Juli 2023
            nach  Paragraf  53  Absatz  2  Satz  1                                ver längert werden.
                                               bis Februar 2024 monatliche Sonder -
            Bundesbesoldungsgesetz   (BBesG)
                                               zahlungen  in  Höhe  von  jeweils  220         (Deutscher Bundestag)
            werden  um  einen  Sockelbetrag  in
                                               Euro. „Empfängern von Versorgungs -
            Höhe von 160 Euro sowie zusätzlich
                                               be zügen  werden  die  jeweiligen
            um  4,24  Prozent  und  die  Monats -
                                               Beträge  in  Abhängigkeit  von  dem
            beträge  der  Zonenstufen  des  Aus -                                            www.
                                               jeweils  maßgeblichen  Ruhegehalts-
            lands zuschlags  nach  Paragraf  53
                                               und  Anteilssatz  gewährt,  wie  dies   ZBI-Berlin.de
            Absatz  2  Satz  3  BBesG  um  9,04
                                               auch  bei  in  der  Vergangenheit  ge -
             8
                                                                                               zbi nachrichten 4-23
   3   4   5   6   7   8   9   10   11   12   13