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Ingenieure in der Gesellschaft
Mutterschutz: Mehr Sicherheit für Selbstständige gefordert
Schwanger- und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbständige erleichtern
D ie Vereinbarkeit von Beruf anzupassen, sowie eine Anlaufstelle Firmeninhaberinnen sein. Die derzeiti-
und Familie ist nicht nur für
einzurichten, bei der sich Selbststän -
gen Leistungen seien zu stark auf die
Arbeitnehmerinnen ein zen-
zugeschnitten, kritisierte sie. Vera
trales Lebensthema, sondern vielmehr dige über Ansprüche informieren Belange von Arbeitnehmerinnen
könnten. Auch solle das Elterngeld an
auch für Gründerinnen und Selbst - die Lebensrealität von Selbstständigen Dietrich vom Verband der Gründer
ständige. angeglichen werden und Zahlungs ein - und Selbstständigen Deutschland
In einer Öffentlichen Anhörung des gänge während des Elterngeld bezu - (VGSD) rechnete vor, dass Selbst -
Familienausschusses des Bundestages ges „auf den Zeitpunkt der erbrachten ständige im Durchschnitt 20 Prozent
haben alle geladenen Sachverstän - Leistungen“ abgestellt werden. In höhere Beiträge an die Sozialversiche -
digen daher auch einen besseren dem Antrag kritisiert die Union, dass rung abführten als Angestellte. „Wir
Mutterschutz und eine bessere Ab - viele Arbeitsschutz vor schriften, insbe- brauchen eine faire Beitragsbemes -
sicherung für Selbstständige mit klei- sondere des Mutter schutzgesetzes, sung in der Sozialversicherung“, for-
nen Kindern gefordert. Es sei Zeit, die nicht für Selbststän dige gälten. derte Dietrich.
Ungleichbehandlung von Arbeitneh - In der Anhörung begrüßte unter an - Kinder zu bekommen, dürfe keine Fra -
merinnen und Unternehmerinnen derem Marion Baierl von der Sozial - ge eines erheblichen finanziellen Risi -
endlich zu beenden. Kinder zu versicherung für Landwirtschaft, Fors - kos sein, sagte die Unternehmerin
bekommen, sei kein privates Hobby, ten und Gartenbau (SVLFG) den Verena Pausder. Solange es kein flä-
sondern eine gesamtgesellschaftliche Antrag der Unionsfraktion ausdrück - chendeckendes garantiertes Betreu -
Aufgabe, die auch entsprechend ab - lich. Sie verwies jedoch darauf, dass ungs angebot für unter einjährige Kin -
gesichert werden müsse, so der ein- allein eine Erhöhung der finanziellen der gebe, müssten die Betreuungs -
hellige Tenor der Expertinnenrunde. Unterstützung von Unternehmerin - kosten vollständig absetzbar sein, for-
Diese verwies jedoch auch auf den nen nicht ausreiche, wenn man späte- derte sie. Johanna Röh, Petentin der
Umstand, dass es wahrscheinlich re Betriebsaufgaben im Zuge der Petition „Gleiche Rechte im Mutter -
schwierig sei, eine Lösung für alle zu Familiengründung verhindern wolle. schutz für selbständige Frauen“,
finden, da es sehr viele verschiedene Besser seien zusätzliche betriebsunter- erläuterte, oftmals sei das Kranken -
Formen der Selbstständigkeit gebe. geld die einzige Absicherungsquelle
stützende Maßnahmen. Der Fokus
Grundlage der Anhörung war ein An - müsse neben Schutz von Mutter und für selbstständige Frauen, aber für
trag der CDU/CSU-Fraktion, in dem Kind auch die Aufrechterhaltung des Fälle von Schwangerschaft und
die se fordert, Schwangerschaft und Betriebes selbst sein, sagte sie. Anne Mutterschutz ungeeignet. „Die Zeit
drängt. Wir sollten nicht nur über das
Mutterschutz für Gründerinnen und Dohle vom Zentralverband des Deut -
Selbstständige zu erleichtern. Die schen Handwerks (ZDH) betonte, eine Ob, sondern auch über das Wie nach-
Frak tion fordert unter anderem, Höhe Schwangerschaft dürfe nicht länger denken“, forderte sie.
und Umfang des Mutterschaftsgeldes eine existenzielle Bedrohung für (Deutscher Bundestag)
Krankenversicherung für Selbstständige
Die geltenden Regeln der Beitragsfestsetzung von freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherten
prüft derzeit das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine
Anfrage der Fraktion Die Linke. Diese hatte unter anderem nach der Auslegung von §240 (4a) SGB V gefragt, der
Bescheiden von Krankenkassen über die Beitragshöhe endgültige Wirkung zumisst, selbst wenn diese im Nachgang ein
niedrigeres Einkommen nachweisen.
Laut Bundesregierung gab es zum Stichtag 31. März 2023 317.495 Personen, die keine Angaben zu ihren beitragspflich-
tigen Einnahmen gemacht haben und dadurch den Höchstbeitrag zahlen mussten. Angaben, wie viele Personen davon ein
Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze hatten und damit eigentlich niedrigere Beiträge hätten zahlen müs-
sen, konnte die Bundesregierung nicht machen.
Insgesamt habe es zum Stichtag 30. Juni 2023 1,5 Millionen hauptberuflich selbständige freiwillig Versicherte in der GKV
gegeben, schreibt die Bundesregierung unter Verweis auf die amtliche Monatsstatistik der GKV. In der Privaten
Krankenversicherung seien es nach Auskunft dessen Verbandes 500.000 gewesen.
(Deutscher Bundestag)
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