Page 18 - ZBI-Nachrichten 5-6/2017
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Bericht aus Brüssel



          Modernisierung des europäischen Gesellschaftsrechts

          EU-Kommission will das Gesellschaftsrecht modernisieren – und übersieht die sozialen Folgen





         E      in  neues  Vorhaben  der  EU-  liche Standards geben, die dem höch-  erleichtert werden, so der DFK, flan-
                                             sten  Standard  eines  Mit gliedslandes
                                                                                kierende  Mindestregelungen  sind
                Kommission  lässt  Ungemach
                                             entsprechen,  in  dem  das  Unterneh -
                für  deutsche  Arbeitnehmer -
                                                                                aber unerlässlich. Das gelte auch bei
          rechte  befürchten.  Die  EU-Kommis -  men  tätig  ist.  Bei  gesellschaftsrecht-  der von der EU erwogenen erleichter-
          sion  will  bis  Jahresende  einen  Vor -  lichen Änderungen müssen Folgen für  ten Möglichkeit, den Sitz eines Unter -
          schlag  zur  Modernisierung  des  euro-  Arbeitnehmerrechte,  für  die  Mitbe -  nehmens  zu  verlegen:  „Hier  muss
          päischen Gesellschaftsrechts vorlegen.  stimmung  und  die  Ar beitnehmer ver -  sichergestellt  werden,  dass  Verwal -
          Verständnis kann man für das Ansin -  tretung  in  Aufsichts räten  mitbedacht  tungssitz und registergerichtlicher Sitz
          nen  schon  haben:  Gerade  wenn  es  werden. Dies scheint die Kommission  im  europäischen  Gesellschaftsrecht
          z.B. um die Nutzung von Online-Tools  aber überhaupt nicht einzuplanen.“   einheitlich  bleiben  und  nicht  ausein-
          bei der Gründung und Führung einer                                    anderfallen  dürfen.  Ansonsten  be -
                                             Dabei  sind  deutsche  Mitbestim -
          Gesellschaft  sowie  um  deren  grenz-                                stünde  die  Gefahr,  dass  ein  neuer
                                             mungs tandards bereits von der Kom -
          überschreitende Mobilität geht, sollte                                rechtlicher  EU-Rahmen  schon  da -
                                             mission  aufgeweicht  worden.  Vor
          der rechtliche Rahmen für die digitale                                durch zu einem spürbaren Rückgang
                                             allem die Systematik der SE führt nach
          Möglichkeiten  im  Gesell schafts recht                               von  mitbestimmten  Unternehmen  in
                                             Feststellungen  des  DFK  dazu,  dass
          feststehen. Jedoch übersieht die Kom -                                Deutschland führt“, so Goldschmidt.
                                             Leitende Angestellte i.d.R. nicht mehr
          mission  nach  Ansicht  des  Berufsver -
                                             in den Aufsichtsräten einer SE vertre-  Die  Kommission  arbeitet  parallel  an
          bandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK
                                             ten  sind.  „Damit  verliert  der  Auf -  einer  „Stärkung  der  Europäischen
          dabei  gänzlich  die  Folgen  für  die
                                             sichtsrat  einen  äußerst  wichtigen  Säule sozialer Rechte“. In dem vorlie-
          Sicherung  von  Arbeit nehmerrechten
                                             Know-how-Träger“,  so  Goldschmidt.  genden  Vorstoß  zu  neuen  gesell-
          wie  auch  der  Mit bestimmungs -
                                             Das deutsche Mitbestimmungsgesetz  schaftsrechtlichen  Formen  wäre  die
          standards.  In  dem  von  der  EU-Kom -
                                             aus  dem  Jahre  1976  garantiert  den  Gelegenheit gewesen, dabei die sozi-
          mission  eingeleiteten  Kon sultations -
                                             Leitenden Angestellten einen Platz im  ale Seite zumindest zu schützen und
          verfahren  spielt  der  Schutz  dieser
                                             Aufsichtsrat. Das fehlt für die SE kom-  gerade  nicht  nur  einseitig  auf  die
          Rechte und  Standards keinerlei Rolle.
                                             plett.“ Mitbestimmungspraktiker wol-  Erleichterung von grenzüberschreiten-
          Dr.  Ulrich  Goldschmidt,  DFK-Vor -  len auf die Expertise eines Vertreters  den  Gesellschaftsformen  zu  setzen.
          stands vorsitzender: „Bei einer gesell-  der  Leitenden  Angestellten  im  Auf -  Goldschmidt:  „Die  EU-Kommission
          schaftsrechtlichen  Veränderung  in  sichtsrat heute nicht mehr verzichten.    zeigt,  dass  sich  die  neue  Bundes -
          Europa  müssen  die  in  der  jeweiligen                              regierung  für  die  in  Deutschland
                                             Der  DFK  macht  sich  dafür  stark,  die
          Gesellschaftsform  geltenden  Arbeit -                                bewährten Mitbestimmungsstandards
                                             Arbeitnehmervertretung im Auf sichts -
          nehmer-  und  Mitbestimmungsrechte                                    auf  EU-Ebene  dringend  mehr  einset-
                                             rat  auch  in  Europäischen  Gesell -
          mitbedacht werden. Insbesondere die                                   zen muss als bisher“. Ein klarer Auf -
                                             schaftsformen insgesamt sicherzustel-
          Mitbestimmung  der  Arbeitneh merIn -                                 trag also an die Parteien in Berlin.
                                             len.  Die  gesellschaftsrechtlichen  Ver -
          nen  im  Aufsichtsrat  muss  gesichert
                                             fahren und Instrumente können also                            (DFK)
          werden. In der Vergangenheit hat es
          schon Versuche gegeben, das Niveau
          der  Unternehmensmitbestimmung
          durch die gesellschaftsrechtliche Hin -
          ter tür abzusenken.“
          In  der  Tat  hat  sich  z.B.  bei  der  Ein -
          führung  der  Europäischen  Aktienge -
          sellschaft  (SE)  gezeigt,  dass  es  große
          Risiken  für  die  Standards  der  deut-
          schen Mitbestimmung gibt. Diese dür-
          fen sich, so der DFK, nun nicht durch
          weitere Gesellschafts neuerun gen und
          -formen  weiter  verfestigen.  Ulrich
          Goldschmidt:  „Für  die  Euro päischen
          Gesellschaftsformen muss es verbind-                                       Bild (c) panthermedia.net / filmfoto


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