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Bericht aus Brüssel



             EU-Richtlinie zum Gesellschaftsrecht

             DFK: Nachteile für die Mitbestimmung abwenden




           E      nde November hat die EU eine  auf  dem  Rückzug.  Die  Richtlinie  ligen  Gesellschaftsform  geltenden
                                                                                  Arbeitnehmer- und Mitbestim mungs -
                  Richtlinie  erlassen,  die  die
                                               werde diese Entwicklung nicht aufhal-
                                               ten,  sondern  in  der  Form  sogar
                  Niederlassungsfreiheit fördern
                                                                                  dere  die  Mitbestimmung  der  Arbeit -
            und  grenzüberschreitende  Umwand -  zementieren. Vor allem weist der DFK  rechte mitbedacht werden. Insbeson -
            lungen,  Verschmelzungen  und  Spal -  auf folgende geplante Regelung hin:  nehmerInnen  im  Aufsichtsrat  muss
            tungen  europäischer  Unternehmen  Anlehnend  an  die  Verordnung  zur  gesichert  werden.  Es  muss  verbindli-
            erleichtern will. Sie kann aber auch zu  Europäischen  Aktiengesellschaft  (SE)  che Standards geben, die dem höch-
            gravierenden Nachteilen für die deut-  wird  als  Schutzmechanismus  eine  sten  Standard  eines  Mitgliedslandes
            sche  Mitbestimmung  führen  –  das  Verhandlungslösung gewählt. Hier ist  entsprechen,  in  dem  das  Unterneh -
            muss dringend verhindert werden, so  vorgesehen,  dass  die  personelle  men  tätig  ist.  Dabei  wären  auch  die
            der  DFK  –  Verband  für  Fach-  und  Zusammensetzung  des  Aufsichtsrats  von den deutschen und europäischen
            Führungskräfte.                    zwischen  einem  „Besonderen  Ver -  Gewerkschaften geforderten Schwel -
                                               handlungsgremium“  (BVG)  der  Ar -  len werte  für  die  Mitbestimmung  in
            Das  Ziel  der  EU-Richtlinie  im  sog.
                                               beitnehmer  und  der  Unternehmens -  Unternehmen   mit   europäischer
            „Company-Law-Package“  ist  durch-
                                               leitung  ausgehandelt  wird.  DFK-  Rechts form  ein  denkbarer  Weg,“  so
            aus  zu  begrüßen.  Gerade  wenn  es
                                               Vorstand  Krekels:  „Wenn  dies  so  DFK-Vorstand Krekels.
            z.B. um die Nutzung von Online-Tools
                                               umgesetzt  wird,  dann  wird  sich  hier
            bei der Gründung und Führung einer                                    Die  Mitgliedstaaten  haben  nun  36
                                               wiederholen, was sich schon bei der
            Gesellschaft geht, sollte der rechtliche                              Monate Zeit, die Richtlinie in nationa-
                                               SE bewahrheitet hat: Schon aufgrund
            Rahmen  vereinfacht  und  digitale                                    les Recht umzusetzen. Krekels: „Jetzt
                                               der  vorhandenen  Mehrheitsver hält -
            Möglichkeiten  im  Gesellschaftsrecht                                 ist  es  wichtig,  dass  die  deutsche
                                               nisse  besteht  für  die  Gruppe  der
            eröffnet  werden.  Nach  dem  Richt -                                 Politik  diese  Systemfehler  in  den
                                               Leitenden  Angestellten  keine  realisti-
            linienvorschlag  können  sich  nun  als-                              Mitbestimmungsregelungen  nicht  in
                                               sche  Chance,  in  den  Aufsichtsrat
            bald  Unternehmen  in  allen  Mitglied -                              deutsches  Gesetz  umwandeln.  Es  ist
                                               einer SE gewählt zu werden. Dies war
            staaten  kostengünstig  und  ohne                                     durchaus  möglich,  Schutzmechanis -
            über flüssige  Bürokratie  online  regi-  bei  der  SE  der  Fall.  Der  Verzicht  auf  men,  die  auf  europäischer  Ebene
                                               die  hohe  Kompetenz  der  Leitenden
            strieren,  neue  Zweigniederlassungen                                 übersehen  wurden,  nun  noch  in  die
                                               Angestellten  im  Aufsichtsrat  schadet
            gründen  oder  Dokumente  in  das                                     nationale  Umsetzung  der  EU-Richt -
                                               – gerade auch bei der Überwachung
            Unternehmensregister  einreichen.  So                                 linie einzubauen. Es geht darum, nun
            weit, so gut.                      der  Vorstandstätigkeit  und  der  endlich  absehbare  Nachteile  für  die
                                               Beratung der Leitungsorgane.“
            Michael  Krekels,  Vorstandsvorsitzen -                               Mitbestimmung zu verhindern – bes-
                                               Für  den  DFK  wird  hier  ein  System -  ser spät als nie.“
            der  DFK  –  Verband  für  Fach-  und
                                               fehler  nochmals  zum  Gesetz:  Die
            Führungskräfte:  „Das  Ansinnen  der                                                            (DFK)
            Kommission  ist  im  Kern  richtig.  Es  Verhandlung  über  die  Mitbestim -
            herrschte  Rechtsunsicherheit  bei  mung wird der Unternehmensleitung
                                               überlassen  statt  einem  Gremium  der
            grenzüberschreitenden  gesellschafts-
                                               Anteilseigner.  Gerade  die  Eigner  ha -
            rechtlichen  Veränderungen.  Und  die                                  Zentralverband der
            Richtlinie  sieht  auch,  dass  Gefahren  ben aber ein besonderes Interesse an  Ingenieurvereine
            für  die  Mitbestimmung  bestehen,  der  fachlichen  Qualifikation  eines
                                               Leitenden  Angestellten  im  Aufsichts -  Wir vertreten Ihre Interessen:
            wenn man das Gesellschaftsrecht an -
                                               rat.  Der  DFK  fordert  deshalb,  den       Berufsausübung
            fasst  und  die  Regelungen  versuchen                                    Öffentliche Verwaltung
            auch, dies wieder einzugrenzen – es  Leitenden  Angestellten  analog  zum      Industrie und Wirtschaft
            bleibt aber beim Versuch: In entschei-  deutschen  Mitbestimmungsgesetz      Freie Berufe
                                               von  1976  einen  Sitz  im  Aufsichtsrat
            denden Teilen wird es, wenn es so in                                      Ingenieurausbildung
                                               zu  garantieren  und  die  Verhandlung
            nationales  Recht  umgesetzt  wird,                                       Fort- und Weiterbildung
            massive  Nachteile  für  die  Mitbe -  über  das  Mitbestimmungsmodell      Internationale Zusammenarbeit
            stimmung geben.“                   einem Gremium unter Beteiligung der      Öffentlichkeitsarbeit
                                               Anteilseigner zu übertragen.        Castroper Straße 157 · 44357 Dortmund
            Die  Mitbestimmung  stehe  heute                                       Tel.: 030-85103687 · Fax: 030-85103688
            schon unter Druck, so der DFK, und  „Bei  einer  gesellschaftsrechtlichen  info@zbi-berlin.de · www.zbi.berlin.de
            sei  in  mehr  und  mehr  Unternehmen  Veränderung müssen die in der jewei-

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