Page 19 - ZBI-Nachrichten 1/2020
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Bericht aus Brüssel
EU-Richtlinie zum Gesellschaftsrecht
DFK: Nachteile für die Mitbestimmung abwenden
E nde November hat die EU eine auf dem Rückzug. Die Richtlinie ligen Gesellschaftsform geltenden
Arbeitnehmer- und Mitbestim mungs -
Richtlinie erlassen, die die
werde diese Entwicklung nicht aufhal-
ten, sondern in der Form sogar
Niederlassungsfreiheit fördern
dere die Mitbestimmung der Arbeit -
und grenzüberschreitende Umwand - zementieren. Vor allem weist der DFK rechte mitbedacht werden. Insbeson -
lungen, Verschmelzungen und Spal - auf folgende geplante Regelung hin: nehmerInnen im Aufsichtsrat muss
tungen europäischer Unternehmen Anlehnend an die Verordnung zur gesichert werden. Es muss verbindli-
erleichtern will. Sie kann aber auch zu Europäischen Aktiengesellschaft (SE) che Standards geben, die dem höch-
gravierenden Nachteilen für die deut- wird als Schutzmechanismus eine sten Standard eines Mitgliedslandes
sche Mitbestimmung führen – das Verhandlungslösung gewählt. Hier ist entsprechen, in dem das Unterneh -
muss dringend verhindert werden, so vorgesehen, dass die personelle men tätig ist. Dabei wären auch die
der DFK – Verband für Fach- und Zusammensetzung des Aufsichtsrats von den deutschen und europäischen
Führungskräfte. zwischen einem „Besonderen Ver - Gewerkschaften geforderten Schwel -
handlungsgremium“ (BVG) der Ar - len werte für die Mitbestimmung in
Das Ziel der EU-Richtlinie im sog.
beitnehmer und der Unternehmens - Unternehmen mit europäischer
„Company-Law-Package“ ist durch-
leitung ausgehandelt wird. DFK- Rechts form ein denkbarer Weg,“ so
aus zu begrüßen. Gerade wenn es
Vorstand Krekels: „Wenn dies so DFK-Vorstand Krekels.
z.B. um die Nutzung von Online-Tools
umgesetzt wird, dann wird sich hier
bei der Gründung und Führung einer Die Mitgliedstaaten haben nun 36
wiederholen, was sich schon bei der
Gesellschaft geht, sollte der rechtliche Monate Zeit, die Richtlinie in nationa-
SE bewahrheitet hat: Schon aufgrund
Rahmen vereinfacht und digitale les Recht umzusetzen. Krekels: „Jetzt
der vorhandenen Mehrheitsver hält -
Möglichkeiten im Gesellschaftsrecht ist es wichtig, dass die deutsche
nisse besteht für die Gruppe der
eröffnet werden. Nach dem Richt - Politik diese Systemfehler in den
Leitenden Angestellten keine realisti-
linienvorschlag können sich nun als- Mitbestimmungsregelungen nicht in
sche Chance, in den Aufsichtsrat
bald Unternehmen in allen Mitglied - deutsches Gesetz umwandeln. Es ist
einer SE gewählt zu werden. Dies war
staaten kostengünstig und ohne durchaus möglich, Schutzmechanis -
über flüssige Bürokratie online regi- bei der SE der Fall. Der Verzicht auf men, die auf europäischer Ebene
die hohe Kompetenz der Leitenden
strieren, neue Zweigniederlassungen übersehen wurden, nun noch in die
Angestellten im Aufsichtsrat schadet
gründen oder Dokumente in das nationale Umsetzung der EU-Richt -
– gerade auch bei der Überwachung
Unternehmensregister einreichen. So linie einzubauen. Es geht darum, nun
weit, so gut. der Vorstandstätigkeit und der endlich absehbare Nachteile für die
Beratung der Leitungsorgane.“
Michael Krekels, Vorstandsvorsitzen - Mitbestimmung zu verhindern – bes-
Für den DFK wird hier ein System - ser spät als nie.“
der DFK – Verband für Fach- und
fehler nochmals zum Gesetz: Die
Führungskräfte: „Das Ansinnen der (DFK)
Kommission ist im Kern richtig. Es Verhandlung über die Mitbestim -
herrschte Rechtsunsicherheit bei mung wird der Unternehmensleitung
überlassen statt einem Gremium der
grenzüberschreitenden gesellschafts-
Anteilseigner. Gerade die Eigner ha -
rechtlichen Veränderungen. Und die Zentralverband der
Richtlinie sieht auch, dass Gefahren ben aber ein besonderes Interesse an Ingenieurvereine
für die Mitbestimmung bestehen, der fachlichen Qualifikation eines
Leitenden Angestellten im Aufsichts - Wir vertreten Ihre Interessen:
wenn man das Gesellschaftsrecht an -
rat. Der DFK fordert deshalb, den Berufsausübung
fasst und die Regelungen versuchen Öffentliche Verwaltung
auch, dies wieder einzugrenzen – es Leitenden Angestellten analog zum Industrie und Wirtschaft
bleibt aber beim Versuch: In entschei- deutschen Mitbestimmungsgesetz Freie Berufe
von 1976 einen Sitz im Aufsichtsrat
denden Teilen wird es, wenn es so in Ingenieurausbildung
zu garantieren und die Verhandlung
nationales Recht umgesetzt wird, Fort- und Weiterbildung
massive Nachteile für die Mitbe - über das Mitbestimmungsmodell Internationale Zusammenarbeit
stimmung geben.“ einem Gremium unter Beteiligung der Öffentlichkeitsarbeit
Anteilseigner zu übertragen. Castroper Straße 157 · 44357 Dortmund
Die Mitbestimmung stehe heute Tel.: 030-85103687 · Fax: 030-85103688
schon unter Druck, so der DFK, und „Bei einer gesellschaftsrechtlichen info@zbi-berlin.de · www.zbi.berlin.de
sei in mehr und mehr Unternehmen Veränderung müssen die in der jewei-
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