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Leitartikel
Reform der Raumordnung: Notwendige Planungs-
beschleunigung oder Angriff auf bewährte Föderalstruktur?
Von Michael Breilmann, MdB
R aumordnungsfragen sind für Im Vergleich zwischen dem Referen - dabei einige der geplanten Änderun -
eine nachhaltige Zukunfts -
ten entwurf und dem Gesetzentwurf
gen als kritisch und lehnen diese ab
politik bedeutend und müssen
serungen. Erwähnenswert ist, dass
teiligung leider nur minimale Verän -
in meinen Augen runter vom politi- waren als Ergebnis der Verbändebe - beziehungsweise forderten Nach bes -
schen Abstellgleis. Da trifft es sich de rungen erkennbar. Als Kritikpunkt der Bundesrat die Ablehnung der
eigentlich gut, dass die Bundesre - wurde aufgegriffen, dass die Veröf - Anpassungspflicht von Raumord -
gierung derzeit das Raumordnungs - fentlichung von in Aufstellung befind- nungs plänen der Länder und Regio -
gesetz novellieren will. Einen entspre- lichen Zielen der Raumordnung nicht nen an Zielfestlegungen in Raumord -
chenden Gesetzentwurf zur „Ände - nur im Internet stattfinden soll. Wäh - nungsplänen des Bundes aus verfas-
rung des Raumordnungsgesetzes und rend im Referentenentwurf explizit sungsrechtlichen Gründen empfiehlt.
anderer Vorschriften“ (ROGÄndG) von einer Veröffentlichung nur im Zudem soll die Einhaltung der sechs-
berät der Deutsche Bundestag in der
letzten Sitzungswoche 2022 in erster
Lesung. Das Bundeskabinett hat den
Gesetzentwurf am 28. September
2022 beschlossen und als Ziel der
Novelle vorgegeben, Infrastruktur -
maß nahmen zu beschleunigen.
Um Planungsprozesse zu modernisie-
ren, soll etwa das Beteiligungsver fah -
ren bei der Aufstellung von Raum -
ordnungsplänen weiter digitalisiert
werden. Um mehr Flexibilität in der
Landes- und Regionalplanung zu er -
reichen, sollen Abweichungen von
Ziel festlegungen in Raumordnungs -
plänen erleichtert werden. Auch eine
Reduzierung des Verwaltungsauf wan -
des ist mit der Neuregelung verbun-
den, teilt die Regierung mit. Bei der
Erstellung von Landes- und Regio nal - Michael Breilmann (CDU) ist seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages und dort
plänen werde die mehrfache Betei - Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat sowie im Ausschuss für Wohnen,
ligung der Öffentlichkeit reduziert, in - Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen.
dem bei Änderungen bereits diskutier-
ter Pläne nur neu und stärker Betrof -
Inter net die Rede war, wurde diese monatigen Frist zur Durchführung der
fene beteiligt werden. Außer dem geht
Formulierung abgeändert, ist jetzt je - Raumverträglichkeitsprüfung forciert
es um die Beschleunigung der Verfah -
doch unpräzise. Die nicht ausschließli- werden, was im Interesse der notwen-
ren. „Es soll einen verbindlichen Zeit -
che Veröffentlichung im Internet ist digen Planungsbeschleunigung ist.
rahmen für das Raum ordnungsver -
begrüßenswert und war auch einer Freilich mit nur mäßigem Erfolg: Das
fahren geben, so dass es spätestens
meiner Kritikpunkte, je doch wäre eine größte Zugeständnis der Bundes -
nach sechs Monaten abgeschlossen
präzise Angabe weiterer (analoger) regierung in ihrer am 5. Dezember be -
ist“, schreibt die Bundes regierung.
Veröffentlichungs quel len hilfreich. schlossenen Gegenäußerung betrifft
Bei den Beratungen wird der Aus - lediglich die Prüfung einer Ergänzung
schuss für Wohnen, Stadtent wick - Der Bundesrat hat mit Beschluss vom in den Regelungen zur Raumver -
lung, Bauwesen und Kommunen die 25. November 2022 zu dem Entwurf träglichkeitsprüfung: Der Vorhaben -
Federführung übernehmen. Für die ausführlich Stellung genommen, auch trä ger soll auf eigenen Wunsch eine
CDU/CSU-Bundestagsfraktion habe wenn das Gesetz nicht der Zu stim - Fortführung der Raumverträglich -
ich die Berichterstattung für das kom- mung der Länderkammer bedarf. Die keits prüfung beantragen können,
plexe Gesetzesvorhaben. befassten Ausschüsse bewerteten wenn die Raumordnungsbehörde ihre
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