Page 4 - ZBI-Nachrichten 5-6-2022
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Leitartikel




            Stellungnahme  nicht  fristgerecht  ordnungsverfahren  stärken  möchte.  fen,  sondern  zur  Entwicklung  der
            innerhalb  von  6  Monaten  übersandt  Dies hat mit Beschleunigung der Ver -  best möglichen  Lösung  im  Raum  bei-
            hat,  der  Vorhabenträger  aber  die  fahren  nichts  zu  tun.  Auch  die  ge -  tragen.
            Stellungnahme  erhalten  möchte,  um  planten  Änderungen  bei  Zielabwei -
                                                                                  Zudem  besteht  die  Gefahr,  dass  das
            aus  deren  Inhalt  wichtige  Erkennt -  chungs verfahren  sind  kritisch  zu  be -
                                                                                  Raumordnungsverfahren nach Umbe -
            nisse  für  seinen  folgenden  Zulas -  werten.  Derzeit  kann  von  Zielen  der
                                                                                  nennung nicht mehr als eigenständi-
            sungsantrag ziehen zu können.      Raumordnung nur eingeschränkt auf
                                                                                  ges  Verfahren  der  Raumordnung
                                               Antrag  abgewichen  werden.  Die
            Der  Ansatz  des  ROGÄndG  zur  Ver -  Entscheidung über solch einen Antrag  wahrgenommen wird, da der Begriff
            schlankung  von  Verfahren  hört  sich                                Raumverträglichkeitsprüfung  bereits
                                               liegt  als  „Kann-Bestimmung“  im
            zu nächst gut an. Unter anderem ist be -                              im  Rahmen  anderer  Trägerverfahren
                                               Ermessen  der  Planungsbehörde.  Die
            absichtigt,  Planungsverfahren  durch                                 (z.B. Bundesfachplanung) regelmäßig
                                               Reform  des  ROG  sieht  vor,  dass  die
            Digitalisierung, Flexibilisierung, Besei -  Gruppe  der  Antragsberechtigten  verwendet wird.
            tigung  von  Redundanzen  sowie  der
                                               deut lich ausgeweitet werden soll, was  Probleme sind (laut Deutscher Städte -
            Verzahnung  des  Raumordnungsver -
                                               nicht  zur  Beschleunigung  von  Pla -  tag,  Deutscher  Landkreistag  und
            fahrens mit dem Zulassungsverfahren
                                               nungsverfahren beitragen wird. „Ver -  Deutscher  Städte-  und  Gemeinde -
            zu beschleunigen. Dass Doppelstruk -  heerender“ ist die Änderung der bis-  bund) auch bei der unbestimmten Be -
            turen  vermieden  werden  sollen,  ist
                                               herigen  „Kann-Bestimmung“  in  eine  grifflichkeit  des  „substanziell  Raum -
            durchaus  zielführend.  Allerdings  lie-
                                               „Soll-Bestimmung“.  Damit  wird  der  verschaffens“ absehbar. Es ist fraglich
            gen  die  Probleme  im  Detail.  Seitens
                                               Grundsatz  der  Ausnahme  bei  der  was  sich  konkret  dahinter  verbirgt.
            der  Verbände  war  schon  zu  Beginn  Zielabweichung  aufgegeben.  Es  be -  Wenn  der  auslegungsbedürftige
            des Verfahrens formal die sehr kurze
                                               steht  künftig  die  Möglichkeit,  Ziele  Rechtsbegriff  ohne  Not  nunmehr  als
            Frist zur Abgabe einer Stellungnahme
                                               der  Raumordnung  regelmäßig  zu   Rechtsbegriff  in  das  ROG  eingeführt
            beklagt worden.
                                               durchbrechen, was die Planung nicht  und  zudem  für  alle  raumbedeutsa-
            Dies  lässt  auch  er kennen,  wie  die  erleichtert  und  nicht  beschleunigt.  men Nutzungen und Funktionen (z.B.
            Bundesregierung  versucht,  ihre  An -  Nicht  nachvollziehbar  ist  auch  der  Rohstoffabbau)  vorgegeben  wird.
            sätze  durchzudrücken.  Inhaltlich  ist  Ansatz, bei der Besetzung des Beirats  Unklar ist, welche konkreten Auswir -
            die  Anpassungs pflicht  von  Raumord -  für Raumentwicklung das Benehmen  kungen  dies  in  verschiedenen  Be -
            nungs plänen an Bun des vorgaben kri-  mit  den  Spitzenverbänden  zu  strei-  reichen haben wird.
            tisch  zu  bewerten.  Die  Anpas sungs -  chen.
                                                                                  Gut ist, dass die Windenergieplanung
            pflicht  bedeutet,  dass  Länder  und
                                               Die  Umbenennung  des  Raumord -   aus  dem  Raumordnungsgesetz  her-
            Kommunen aktiv Pläne ändern müs-
                                               nungsverfahrens  in  Raumverträglich -  ausgehalten  wird.  Die  vorgesehene
            sen,  wenn  sie  Bundes plänen  wider-  keitsprüfung  ist  kontraproduktiv  und  Änderung  im  Windflächenbedarfs -
            sprechen. Dies ist m.E. ein Bruch mit
                                               wird  von  uns  abgelehnt.  Raum ord -  gesetz hat den positiven Effekt, dass
            der bisherigen Verfah rens struktur und
                                               nung ist mehr als die schlichte Über -  künftig in bestimmten Gebieten weni-
            systemwidrig sowie verfassungsrecht-
                                               prüfung  eines  Vorhabens  auf  dessen  ger  Prüfaufwand  bei  Planungs ver -
            lich problematisch.
                                               Raumverträglichkeit, sondern umfasst  fahren  erforderlich  ist.  Positiv  wird
            Die Ampel-Regierung versucht, durch  einen gestaltenden Aspekt. Beispiels -  beim  Deutschen  Städte-  und  Ge -
            die Hintertür den Ländern und Kom -  weise  durch  Hinwirken  der  Raum -  meindebund auch die Pflicht zur tur-
            munen bestimmte Vorstellungen auf-  ordnungsbehörde auf weitere Varian -  nusmäßigen Überprüfung der Raum -
            zudrücken. Es verfestigt sich der Ein -  ten  kann  diese  mit  dem  Raumord -  ordnungspläne alle zehn Jahre bewer-
            druck,  dass  die  Bundesregierung  die  nungsverfahren  nicht  nur  die  Raum -  tet.  Kommunal  relevant  ist  für  die
            eigene Position im Gefüge der Raum -  verträglichkeit  eines  Vorhabens  prü-  untergeordnete Planung die Stärkung





















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