Page 4 - ZBI-Nachrichten 5-6-2022
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Leitartikel
Stellungnahme nicht fristgerecht ordnungsverfahren stärken möchte. fen, sondern zur Entwicklung der
innerhalb von 6 Monaten übersandt Dies hat mit Beschleunigung der Ver - best möglichen Lösung im Raum bei-
hat, der Vorhabenträger aber die fahren nichts zu tun. Auch die ge - tragen.
Stellungnahme erhalten möchte, um planten Änderungen bei Zielabwei -
Zudem besteht die Gefahr, dass das
aus deren Inhalt wichtige Erkennt - chungs verfahren sind kritisch zu be -
Raumordnungsverfahren nach Umbe -
nisse für seinen folgenden Zulas - werten. Derzeit kann von Zielen der
nennung nicht mehr als eigenständi-
sungsantrag ziehen zu können. Raumordnung nur eingeschränkt auf
ges Verfahren der Raumordnung
Antrag abgewichen werden. Die
Der Ansatz des ROGÄndG zur Ver - Entscheidung über solch einen Antrag wahrgenommen wird, da der Begriff
schlankung von Verfahren hört sich Raumverträglichkeitsprüfung bereits
liegt als „Kann-Bestimmung“ im
zu nächst gut an. Unter anderem ist be - im Rahmen anderer Trägerverfahren
Ermessen der Planungsbehörde. Die
absichtigt, Planungsverfahren durch (z.B. Bundesfachplanung) regelmäßig
Reform des ROG sieht vor, dass die
Digitalisierung, Flexibilisierung, Besei - Gruppe der Antragsberechtigten verwendet wird.
tigung von Redundanzen sowie der
deut lich ausgeweitet werden soll, was Probleme sind (laut Deutscher Städte -
Verzahnung des Raumordnungsver -
nicht zur Beschleunigung von Pla - tag, Deutscher Landkreistag und
fahrens mit dem Zulassungsverfahren
nungsverfahren beitragen wird. „Ver - Deutscher Städte- und Gemeinde -
zu beschleunigen. Dass Doppelstruk - heerender“ ist die Änderung der bis- bund) auch bei der unbestimmten Be -
turen vermieden werden sollen, ist
herigen „Kann-Bestimmung“ in eine grifflichkeit des „substanziell Raum -
durchaus zielführend. Allerdings lie-
„Soll-Bestimmung“. Damit wird der verschaffens“ absehbar. Es ist fraglich
gen die Probleme im Detail. Seitens
Grundsatz der Ausnahme bei der was sich konkret dahinter verbirgt.
der Verbände war schon zu Beginn Zielabweichung aufgegeben. Es be - Wenn der auslegungsbedürftige
des Verfahrens formal die sehr kurze
steht künftig die Möglichkeit, Ziele Rechtsbegriff ohne Not nunmehr als
Frist zur Abgabe einer Stellungnahme
der Raumordnung regelmäßig zu Rechtsbegriff in das ROG eingeführt
beklagt worden.
durchbrechen, was die Planung nicht und zudem für alle raumbedeutsa-
Dies lässt auch er kennen, wie die erleichtert und nicht beschleunigt. men Nutzungen und Funktionen (z.B.
Bundesregierung versucht, ihre An - Nicht nachvollziehbar ist auch der Rohstoffabbau) vorgegeben wird.
sätze durchzudrücken. Inhaltlich ist Ansatz, bei der Besetzung des Beirats Unklar ist, welche konkreten Auswir -
die Anpassungs pflicht von Raumord - für Raumentwicklung das Benehmen kungen dies in verschiedenen Be -
nungs plänen an Bun des vorgaben kri- mit den Spitzenverbänden zu strei- reichen haben wird.
tisch zu bewerten. Die Anpas sungs - chen.
Gut ist, dass die Windenergieplanung
pflicht bedeutet, dass Länder und
Die Umbenennung des Raumord - aus dem Raumordnungsgesetz her-
Kommunen aktiv Pläne ändern müs-
nungsverfahrens in Raumverträglich - ausgehalten wird. Die vorgesehene
sen, wenn sie Bundes plänen wider- keitsprüfung ist kontraproduktiv und Änderung im Windflächenbedarfs -
sprechen. Dies ist m.E. ein Bruch mit
wird von uns abgelehnt. Raum ord - gesetz hat den positiven Effekt, dass
der bisherigen Verfah rens struktur und
nung ist mehr als die schlichte Über - künftig in bestimmten Gebieten weni-
systemwidrig sowie verfassungsrecht-
prüfung eines Vorhabens auf dessen ger Prüfaufwand bei Planungs ver -
lich problematisch.
Raumverträglichkeit, sondern umfasst fahren erforderlich ist. Positiv wird
Die Ampel-Regierung versucht, durch einen gestaltenden Aspekt. Beispiels - beim Deutschen Städte- und Ge -
die Hintertür den Ländern und Kom - weise durch Hinwirken der Raum - meindebund auch die Pflicht zur tur-
munen bestimmte Vorstellungen auf- ordnungsbehörde auf weitere Varian - nusmäßigen Überprüfung der Raum -
zudrücken. Es verfestigt sich der Ein - ten kann diese mit dem Raumord - ordnungspläne alle zehn Jahre bewer-
druck, dass die Bundesregierung die nungsverfahren nicht nur die Raum - tet. Kommunal relevant ist für die
eigene Position im Gefüge der Raum - verträglichkeit eines Vorhabens prü- untergeordnete Planung die Stärkung
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