Page 6 - ZBI-Nachrichten 5-6/2019
P. 6
Ingenieure in der Wirtschaft
tiger Beauftragung gelten. Zugleich der Verbindlichkeit der Honorarsätze destages). Die Mindestsätze können
zeigt die Vorschrift, dass der mit zwischen Mindest- und Höchstsatz schon von der Begrifflichkeit lediglich
einem Angemessenheitsvorbehalt ver- verbunden. Wurde mit dem Auftrag - das „gerade noch auskömmliche“
bundene Dokumentationsaufwand geber keine oder eine den formalen Honorar widerspiegeln und jedenfalls
und die Rechtsunsicherheit nichts Anforderungen nicht entsprechende nicht allein deshalb als Regelsatz fest-
Neues sind und öff. Auftraggeber Honorarvereinbarung getroffen, gal- geschrieben werden, weil sie sich bei
hiermit umgehen können müssen ten die Mindestsätze als vereinbart. der Vergabe öffentlicher Aufträge als
(ebenso wie mit dem „ungewöhnlich Dieses verbraucherschützende Ele - solche herausgebildet haben.
niedrigen Angebot” nach § 60 VgV). ment ist aber nicht mehr erforderlich,
Der Bundesgerichtshof hat für die
da unter geringen formalen Anfor -
Die Honorierung von Planungsleis - Steuerberater festgestellt, dass in
derungen (Textform) eine freie Ver -
tungen ist nicht nur bei der Vergabe Durchschnittsfällen die Mittelgebühr
einbarung getroffen werden kann. Es
öffentlicher Aufträge von Bedeutung, angemessen ist. Es ist kein Grund
handelt sich daher schon per se auch
sondern auch bei Aufträgen privater ersichtlich, warum dies bei der HOAI
nicht um eine verkappte Honorarer -
Bauherren. Gerade auch zum Schutz anders sein soll.
höhung.
der Verbraucher hat sich der Parla -
Die Einführung der Mittelsätze als Re -
men tarische Staatssekretär im BMI, Die Mittelsätze waren der Ausgangs -
gelsätze bei nicht anderweitiger Ver -
Stephan Mayer, in einem Gespräch punkt zur Entwicklung des Honorar -
einbarung wäre EU-rechtlich unpro-
mit Vertretern der Bayrischen Archi - rahmens. Wären die Mindestsätze das
blematisch (Redeker Gutachten,
tektenkammer am 14.10.2019 für eigentlich „angemessene” oder „aus-
a.a.O., Rn 20-24). Dies wird auch vom
einen Angemessenheitsvorbehalt aus- kömmliche“ Honorar, wäre die
BMWi (Dr. Solbach) ausdrücklich
gesprochen. Möglichkeit einer zusätzlichen Ver -
betont.
gütung bis zum Höchstsatz unlogisch.
So wurde denn auch im Bundestag (BAK/Schnepel)
Mittelsätze als Regelsätze
bereits 1986 festgestellt, dass die
Die bisherige unwiderlegliche Vermu - Mindestsätze vom Gesetzgeber nicht
tung des § 7 Abs. 5 HOAI diente dem als Regelsatz gedacht waren (Plenar - 6 BGH, Urt. vom 6.7.2000, IX ZR 210/99, zuletzt
ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 14.5.2013,
Verbraucherschutz und war eng mit protokoll 10/86 des Deutschen Bun - 25 U 5/13.
Baukostenvergleich
Verdienst von Architekten und Bauingenieuren
Quelle: Statistisches Bundesamt © Statistisches Bundesamt
Monatsbruttoverdienst im Vergleich (Median) in Euro
SOZIALPÄDAGOGE 3306
ARCHITEKT 3843
PSYCHOLOGE 4131
ZAHNARZT 4293
Bauingenieur
BAUNINGENIEUR 4356
BIOLOGE Biologe 4761
PHYSIKER Physiker 5293
Elektrotechniker
ELEKTROTECHNIKER 5602
BETRIEBSWIRT (BWL) 5848
Betriebswirt (BWL)
RECHTSANWALT 6406
Rechtsanwalt
ARZT Arzt 6709
0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000
6
zbi nachrichten 5/6-19