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Ingenieure in der Wirtschaft




            tiger  Beauftragung  gelten.  Zugleich  der  Verbindlichkeit  der  Honorarsätze  destages).  Die  Mindestsätze  können
            zeigt  die  Vorschrift,  dass  der  mit  zwischen  Mindest-  und  Höchstsatz  schon von der Begrifflichkeit lediglich
            einem Angemessenheitsvorbehalt ver-  verbunden. Wurde mit dem Auftrag -  das  „gerade  noch  auskömmliche“
            bundene  Dokumentationsaufwand     geber  keine  oder  eine  den  formalen  Honorar widerspiegeln und jedenfalls
            und  die  Rechtsunsicherheit  nichts  Anforderungen  nicht  entsprechende  nicht allein deshalb als Regelsatz fest-
            Neues  sind  und  öff.  Auftraggeber  Honorarvereinbarung  getroffen,  gal-  geschrieben werden, weil sie sich bei
            hiermit  umgehen  können  müssen   ten  die  Mindestsätze  als  vereinbart.  der Vergabe öffentlicher Aufträge als
            (ebenso wie mit dem „ungewöhnlich  Dieses  verbraucherschützende  Ele -  solche herausgebildet haben.
            niedrigen Angebot” nach § 60 VgV).  ment ist aber nicht mehr erforderlich,
                                                                                  Der  Bundesgerichtshof  hat  für  die
                                               da  unter  geringen  formalen  Anfor -
            Die  Honorierung  von  Planungsleis -                                 Steuerberater  festgestellt,  dass  in
                                               derungen  (Textform)  eine  freie  Ver -
            tungen ist nicht nur bei der Vergabe                                  Durchschnittsfällen  die  Mittelgebühr
                                               einbarung getroffen werden kann. Es
            öffentlicher Aufträge von Bedeutung,                                  angemessen  ist.  Es  ist  kein  Grund
                                               handelt sich daher schon per se auch
            sondern  auch  bei  Aufträgen  privater                               ersichtlich, warum dies bei der HOAI
                                               nicht  um  eine  verkappte  Honorarer -
            Bauherren. Gerade auch zum Schutz                                     anders sein soll.
                                               höhung.
            der  Verbraucher  hat  sich  der  Parla -
                                                                                  Die Einführung der Mittelsätze als Re -
            men tarische  Staatssekretär  im  BMI,  Die Mittelsätze waren der Ausgangs -
                                                                                  gelsätze bei nicht anderweitiger Ver -
            Stephan  Mayer,  in  einem  Gespräch  punkt  zur  Entwicklung  des  Honorar -
                                                                                  einbarung  wäre  EU-rechtlich  unpro-
            mit  Vertretern  der  Bayrischen  Archi -  rahmens. Wären die Mindestsätze das
                                                                                  blematisch  (Redeker  Gutachten,
            tektenkammer  am  14.10.2019  für  eigentlich „angemessene” oder „aus-
                                                                                  a.a.O., Rn 20-24). Dies wird auch vom
            einen Angemessenheitsvorbehalt aus-  kömmliche“  Honorar,  wäre  die
                                                                                  BMWi  (Dr.  Solbach)  ausdrücklich
            gesprochen.                        Möglichkeit  einer  zusätzlichen  Ver -
                                                                                  betont.
                                               gütung bis zum Höchstsatz unlogisch.
                                               So  wurde  denn  auch  im  Bundestag                 (BAK/Schnepel)
            Mittelsätze als Regelsätze
                                               bereits  1986  festgestellt,  dass  die
            Die bisherige unwiderlegliche Vermu -  Mindestsätze vom Gesetzgeber nicht
            tung des § 7 Abs. 5 HOAI diente dem  als Regelsatz gedacht waren (Plenar -  6  BGH, Urt. vom 6.7.2000, IX ZR 210/99, zuletzt
                                                                                     ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 14.5.2013,
            Verbraucherschutz  und  war  eng  mit  protokoll  10/86  des  Deutschen  Bun -  25 U 5/13.
                Baukostenvergleich
                Verdienst von Architekten und Bauingenieuren
                Quelle: Statistisches Bundesamt                                                                 © Statistisches Bundesamt


                Monatsbruttoverdienst im Vergleich (Median) in Euro




               SOZIALPÄDAGOGE                                                                    3306
               ARCHITEKT                                                                         3843
               PSYCHOLOGE                                                                        4131
               ZAHNARZT                                                                          4293
                     Bauingenieur
               BAUNINGENIEUR                                                                     4356
               BIOLOGE   Biologe                                                                 4761
               PHYSIKER   Physiker                                                               5293
                   Elektrotechniker
               ELEKTROTECHNIKER                                                                  5602
               BETRIEBSWIRT (BWL)                                                                5848
                 Betriebswirt (BWL)
               RECHTSANWALT                                                                      6406
                     Rechtsanwalt
               ARZT         Arzt                                                                 6709

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