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Leitartikel
Die Rechtsverordnung kann selbstver- Welche Konsequenzen im Detail aus dass Schulungs- und Weiterbildungs -
ständlich weiterhin als Vertrags grund - dem Urteil zu ziehen sind, ist derzeit maßnahmen zu den vermessungs-
lage zwischen den Parteien vertraglich noch offen und wird intensiv geprüft. technischen Leistungen der HOAI seit
vereinbart werden. Insoweit gilt die Aktuell laufen dazu auf Basis der vielen Jahren bereits Standard im
Privatautonomie der Parteien. Der Urteilsbegründung und der Empfeh - Weiterbildungskanon der Geodäsie -
Richterspruch hindert den Verord - lungen des EuGH diverse Gespräche verbände sind; es gibt hier also einen
nungsgeber nur daran, die Mindest- zwischen den Verbänden, den Kam - gewissen Erfahrungsvorsprung im
und Höchstsätze der HOAI verbindlich mern und der Bundesregierung. Der Umgang mit unverbindlichen Rege -
vorzuschreiben. VDV und auch der ZBI sind hier aktiv lungen. Die Herausforderung für alle
mit eingebunden. Verbände und Kammern liegt jetzt
Die Auswirkungen des jetzt gefällten
auch darin, die möglicherweise kom-
EuGH-Urteils sind gleichwohl sehr Und die Vermessung? Die planungs-
menden brancheneigenen Honorar -
gravierend. Auf die Kammern und begleitenden Vermessungsleistungen
empfehlungen miteinander abzustim-
Verbände kommt viel Aufklärungs - sind bekanntlich bereits im Jahr 2009
men. Hier sind wir aufgrund unserer
arbeit zu. Angesichts der derzeitigen mit der damaligen Neufassung der
Zusammenarbeit im Kontext der In -
guten Baukonjunktur und der damit HOAI als Beratungsleistungen in die
teressengemeinschaft Geodäsie, wie
verbundenen starken Nachfrage an Anlage 1 der HOAI verschoben wor-
auch unserer jahrzehntelangen Mit -
Planungsleistungen wird der Druck den und waren somit nur unverbindli-
arbeit im Ausschuss für Honorarord -
auf die zu erzielenden Honorare mo - che Empfehlungen. Eine mit der No -
nung (AHO), auf einem sehr guten
mentan zwar noch nicht so groß aus- vellierung 2013 beabsichtigte Rück -
Weg.
fallen. Mit der Zeit aber werden Bau - führung in den verbindlichen Teil der
herren die Architekten und Ingenieure HOAI kam nach einer Entscheidung Wer das Urteil des EuGH nachlesen
vermehrt dazu auffordern, sich dem des Bundesrates nicht zustande. Nicht möchte, wird hier fündig: https://
Preiswettbewerb zu unterwerfen. Ob zuletzt dieser Tatsache geschuldet ist, t1p.de/EuGH-Urteil
man diesen Trend durch Honorar -
empfehlungen oder verpflichtende
Honorarrahmen für die öffentliche
Hand aufhalten kann, bleibt abzuwar-
ten. Es bleibt aber festzuhalten, dass
die HOAI zumindest in nächster Zeit
ein wertvolles Hilfsmittel bei der
Honorarermittlung darstellen wird.
Wie geht es weiter? Zunächst ist die
Bundesregierung aufgefordert, die
bestehende Rechtslage an die Vor -
gaben des Urteils umgehend anzu-
passen und die vom EuGH festgestell-
te Inkohärenz der Mindestpreise zu
beseitigen. Die notwendige Anpas -
sung der HOAI wird sicherlich einige
Zeit in Anspruch nehmen und nicht
vor 2020 umgesetzt werden können. © Original: Pixabay, bearb.: Grunau
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