Page 4 - ZBI-Nachrichten 4/2019
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Leitartikel




            Die Rechtsverordnung kann selbstver-  Welche  Konsequenzen  im  Detail  aus  dass Schulungs- und Weiterbildungs -
            ständlich weiterhin als Vertrags grund -  dem Urteil zu ziehen sind, ist derzeit  maßnahmen  zu  den  vermessungs-
            lage zwischen den Parteien vertraglich  noch offen und wird intensiv geprüft.  technischen Leistungen der HOAI seit
            vereinbart  werden.  Insoweit  gilt  die  Aktuell  laufen  dazu  auf  Basis  der  vielen  Jahren  bereits  Standard  im
            Privatautonomie  der  Parteien.  Der  Urteilsbegründung  und  der  Empfeh -  Weiterbildungskanon  der  Geodäsie -
            Richterspruch  hindert  den  Verord -  lungen  des  EuGH  diverse  Gespräche  verbände sind; es gibt hier also einen
            nungsgeber  nur  daran,  die  Mindest-  zwischen  den  Verbänden,  den  Kam -  gewissen  Erfahrungsvorsprung  im
            und Höchstsätze der HOAI verbindlich  mern  und  der  Bundesregierung.  Der  Umgang  mit  unverbindlichen  Rege -
            vorzuschreiben.                    VDV und auch der ZBI sind hier aktiv  lungen. Die Herausforderung für alle
                                               mit eingebunden.                   Verbände  und  Kammern  liegt  jetzt
            Die Auswirkungen des jetzt gefällten
                                                                                  auch darin, die möglicherweise kom-
            EuGH-Urteils  sind  gleichwohl  sehr  Und  die  Vermessung?  Die  planungs-
                                                                                  menden  brancheneigenen  Honorar -
            gravierend.  Auf  die  Kammern  und  begleitenden  Vermessungsleistungen
                                                                                  empfehlungen miteinander abzustim-
            Verbände  kommt  viel  Aufklärungs -  sind bekanntlich bereits im Jahr 2009
                                                                                  men. Hier sind wir aufgrund unserer
            arbeit zu. Angesichts der derzeitigen  mit  der  damaligen  Neufassung  der
                                                                                  Zusammenarbeit  im  Kontext  der  In -
            guten  Baukonjunktur  und  der  damit  HOAI  als  Beratungsleistungen  in  die
                                                                                  teressengemeinschaft  Geodäsie,  wie
            verbundenen  starken  Nachfrage  an  Anlage 1 der HOAI verschoben wor-
                                                                                  auch  unserer  jahrzehntelangen  Mit -
            Planungsleistungen  wird  der  Druck  den und waren somit nur unverbindli-
                                                                                  arbeit  im  Ausschuss  für  Honorarord -
            auf die zu erzielenden Honorare mo -  che Empfehlungen. Eine mit der No -
                                                                                  nung  (AHO),  auf  einem  sehr  guten
            mentan zwar noch nicht so groß aus-  vellierung  2013  beabsichtigte  Rück -
                                                                                  Weg.
            fallen. Mit der Zeit aber werden Bau -  führung in den verbindlichen Teil der
            herren die Architekten und Ingenieure  HOAI  kam  nach  einer  Entscheidung  Wer  das  Urteil  des  EuGH  nachlesen
            vermehrt  dazu  auffordern,  sich  dem  des Bundesrates nicht zustande. Nicht  möchte,  wird  hier  fündig:  https://
            Preiswettbewerb zu unterwerfen. Ob  zuletzt dieser Tatsache geschuldet ist,  t1p.de/EuGH-Urteil
            man  diesen  Trend  durch  Honorar -
            empfehlungen  oder  verpflichtende
            Honorarrahmen  für  die  öffentliche
            Hand aufhalten kann, bleibt abzuwar-
            ten. Es bleibt aber festzuhalten, dass
            die  HOAI  zumindest  in  nächster  Zeit
            ein  wertvolles  Hilfsmittel  bei  der
            Honorarermittlung darstellen wird.

            Wie geht es weiter? Zunächst ist die
            Bundesregierung  aufgefordert,  die
            bestehende  Rechtslage  an  die  Vor -
            gaben  des  Urteils  umgehend  anzu-
            passen und die vom EuGH festgestell-
            te  Inkohärenz  der  Mindestpreise  zu
            beseitigen.  Die  notwendige  Anpas -
            sung der HOAI wird sicherlich einige
            Zeit  in  Anspruch  nehmen  und  nicht
            vor 2020 umgesetzt werden können.   © Original: Pixabay, bearb.: Grunau








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